Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/964 des Rates vom 26. Mai 2021 über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union

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18.6.2021    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 217/1 BESCHLUSS (EU) 2021/964 DES RATES vom 26. Mai 2021 über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 3 Unterabsatz 1 und Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 7, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Im Mai 2003 nahm die Kommission eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) — Vorschlag für einen EU-Aktionsplan“ an. In dem in jener Mitteilung dargelegten Aktionsplan (im Folgenden „FLEGT-Aktionsplan“) wurden Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags im Rahmen von freiwilligen Partnerschaftsabkommen mit Holz erzeugenden Ländern gefordert. Im Oktober 2003 nahm der Rat Schlussfolgerungen zu dem FLEGT-Aktionsplan an und am 11. Juli 2005 verabschiedete das Europäische Parlament eine diesbezügliche Entschließung. (2) Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2020/2185 des Rates (2) wurde das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (im Folgenden „Abkommen“) am 23. Februar 2021 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet. (3) Das Abkommen sollte genehmigt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union wird im Namen der Union genehmigt (3). Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 31 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor (4). Artikel 3 Die Union wird in dem mit Artikel 19 des Abkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens durch die Kommission vertreten. Die Mitgliedstaaten können als Mitglieder der Delegation der Union an den Sitzungen des Gemeinsamen Ausschusses für die Umsetzung des Abkommens teilnehmen. Artikel 4 In Bezug auf Änderungen der Anhänge des Abkommens gemäß dessen Artikel 26 wird die Kommission ermächtigt, nach dem Verfahren gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates (5) solche Änderungen im Namen der Union zu billigen. Artikel 5 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 26. Mai 2021. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. do C. ANTUNES (1)  Zustimmung vom 26. April 2021 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (2)  Beschluss des Rates (EU) 2020/2185 vom 18. Dezember 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 435 vom 23.12.2020, S. 63). (3)  Siehe Seite 3 dieses Amtsblatts. (4)  Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. (5)  Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 347 vom 30.12.2005, S. 1).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.