Europäische Union

2010/707/EU: Beschluss des Rates vom 21. Oktober 2010 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32010D0707. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ungs- und Berufsberatung ausbauen. Diese Verbesserungen sollten kombiniert werden mit der Bereitstellung systematischer Informationen über neue Arbeitsplatzangebote und Beschäftigungsmöglichkeiten, der Förderung der unternehmerischen Initiative und einer verbesserte Antizipation künftiger Qualifikationsanforderungen. Investitionen in die Entwicklung der Humanressourcen, Höherqualifizierung und die Beteiligung an Systemen des lebenslangen Lernens sollten durch gemeinsame finanzielle Beiträge von Regierungen, Einzelpersonen und Arbeitgebern gefördert werden. Zur Unterstützung junger Menschen, insbesondere derjenigen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, sollten die Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Sozialpartnern Programme auflegen, um diesen Menschen dabei behilflich zu sein, eine erste Anstellung zu finden, Berufserfahrung zu sammeln oder Möglichkeiten zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung, einschließlich einer Lehre, zu finden, und rasch intervenieren, wenn junge Menschen arbeitslos werden. Eine regelmäßige Überwachung der Fortschritte, die im Bereich höher qualifizierender und antizipativer Maßnahmen erzielt werden, sollte zur Ermittlung der Bereiche, in denen Verbesserungsbedarf besteht, und zur verstärkten Ausrichtung des Ausbildungssystems auf die derzeitigen und — beispielsweise in der emissionsarmen und Ressourcen schonenden Wirtschaft — aufkommenden Arbeitsmarkterfordernisse beitragen. Zur Unterstützung dieser Ziele sollten die Mitgliedstaaten gegebenenfalls den ESF und andere EU-Fonds in Anspruch nehmen. Maßnahmen zur Stimulierung der Nachfrage nach Arbeitskräften könnten die Investitionen in Humankapital ergänzen. Leitlinie 9:   Steigerung der Qualität und Leistungsfähigkeit des allgemeinen und beruflichen Bildungswesens auf allen Ebenen und Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung oder zu einer gleichwertigen Bildung Um allen Zugang zu einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung zu bieten und bessere Bildungsergebnisse zu erzielen, sollten die Mitgliedstaaten effizient in das allgemeine und berufliche Bildungswesen investieren, mit dem Ziel, insbesondere das Qualifikationsniveau der Erwerbsbevölkerung der EU anzuheben und sie so in die Lage zu versetzen, auf die sich rasch wandelnden Erfordernisse moderner Arbeitsmärkte und der Gesellschaft als Ganzer zu reagieren. Im Einklang mit den Grundsätzen des lebenslangen Lernens sollten die Maßnahmen alle Bereiche (angefangen mit der frühkindlichen Erziehung über die schulische Bildung bis hin zu den Hochschulen, einschließlich der Berufs- und Erwachsenenbildung) abdecken und auch das Lernen im informellen und außerschulischen Kontext berücksichtigen. Die Reformen sollten darauf abzielen, den Erwerb der Kernkompetenzen sicherzustellen, deren jeder bedarf, um in einer wissensgestützten Wirtschaft erfolgreich zu sein, insbesondere mit Blick auf die Beschäftigungsfähigkeit entsprechend den in Leitlinie 4 genannten Prioritäten. Die internationale Mobilität der Lehrenden und Lernenden sollte gefördert werden. Auch sollten Maßnahmen getroffen werden, um zu gewährleisten, dass die Lernmobilität junger Menschen und Lehrer zur Regel wird. Die Mitgliedstaaten sollten die Offenheit und Relevanz der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme insbesondere durch Einführung nationaler Qualifikationsrahmen, die flexible Bildungswege ermöglichen, und durch Entwicklung von Partnerschaften zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Arbeitswelt verbessern. Der Lehrerberuf sollte attraktiver gemacht werden, und der Ausbildung und der kontinuierlichen Weiterbildung der Lehrer sollte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Hochschulsektor sollte stärker für Lernende geöffnet werden, die nicht dem traditionellen Profil entsprechen, und die Zahl der Absolventen mit Hochschul- oder gleichwertiger Bildung sollte erhöht werden. Damit sich die Zahl junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, verringert, sollten die Mitgliedstaaten alle nötigen Maßnahmen treffen, um Schulabbrüchen vorzubeugen. Kernziel der EU, an dem die Mitgliedstaaten ihre nationalen Ziele — unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Ausgangspositionen und der nationalen Gegebenheiten — ausrichten, ist die Senkung der Schulabbrecherquoten auf unter 10 % und die Erhöhung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen, die über einen Hochschul- oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen, auf mindestens 40 % (1). Leitlinie 10:   Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut Die Schaffung von mehr Beschäftigungsmöglichkeiten ist ein wesentlicher Aspekt der integrierten Strategien der Mitgliedstaaten zur Verhinderung und Verringerung der Armut und zur Förderung einer uneingeschränkten Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Hierzu sollten der Europäische Sozialfonds und andere EU-Fonds angemessen genutzt werden. Die Anstrengungen sollten sich darauf konzentrieren, dass Chancengleichheit unter anderem durch den Zugang aller Bürger zu qualitativ hochwertigen, erschwinglichen und nachhaltigen Dienstleistungen, insbesondere im Sozialbereich, sichergestellt ist. Öffentliche Dienstleistungen (einschließlich Onlinedienste im Einklang mit Leitlinie 4) spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Mitgliedstaaten sollten wirksame Antidiskriminierungsmaßnahmen einführen. Indem man den Menschen eine aktivere Rolle in der Gesellschaft ermöglicht, die Teilnahme derjenigen, die auf dem Arbeitsmarkt am schwersten zu vermitteln sind, am Erwerbsleben fördert und gleichzeitig verhindert, dass Menschen trotz Arbeit von Armut betroffen sind, wird ein Beitrag zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung geleistet. Dies würde die Verbesserung der Systeme der sozialen Sicherung, eine Politik des lebenslangen Lernens und umfassende aktive Eingliederungsstrategien erfordern, um den Menschen in den verschiedenen Lebensphasen immer wieder neue Möglichkeiten zu eröffnen und sie vor der Gefahr der Ausgrenzung zu schützen, wobei den Frauen dabei besonderes Augenmerk gelten sollte. Die Systeme der sozialen Sicherung einschließlich der Altersvorsorge und des Zugangs zum Gesundheitswesen sollten so ausgebaut werden, dass eine angemessene Einkommensstützung und ein angemessener Zugang zu Dienstleistungen — und somit der soziale Zusammenhalt — gewährleistet sind, die finanzielle Tragfähigkeit dieser Systeme erhalten bleibt und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und am Erwerbsleben gefördert wird. Die Sozialleistungssysteme sollten zuvorderst sicherstellen, dass in Situationen des beruflichen Übergangs Einkommenssicherheit gewährleistet ist und Armut verringert wird, insbesondere für Gruppen, die am stärksten von der gesellschaftlichen Ausgrenzung bedroht sind, wie Einelternfamilien, Minderheiten einschließlich der Roma, Menschen mit Behinderungen, Kinder und junge Menschen, ältere Frauen und Männer, legale Migranten und Obdachlose. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Sozialwirtschaft und soziale Innovationen zur Unterstützung der Schwächsten der Gesellschaft aktiv fördern. Sämtliche Maßnahmen sollten auch auf eine Förderung der Gleichstellung der Geschlechter abzielen. Kernziel der EU, an dem die Mitgliedstaaten ihre nationalen Ziele — unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Ausgangspositionen und der nationalen Gegebenheiten — ausrichten, ist die Förderung der sozialen Eingliederung, insbesondere durch die Verringerung von Armut, wobei angestrebt wird, mindestens 20 Mio. Menschen vor dem Risiko der Armut und der Ausgrenzung zu bewahren (2). (1)  Der Europäische Rat betont, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, quantitative Ziele im Bildungsbereich festzulegen und zu verwirklichen. (2)  Die Bevölkerungsgruppe wird als die Anzahl der Personen definiert, die nach drei Indikatoren (Armutsrisiko, materielle Deprivation, Erwerbslosenhaushalt) von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, wobei es den Mitgliedstaaten freigestellt ist, ihre nationalen Ziele auf der Grundlage der am besten geeigneten Indikatoren und unter Berücksichtigung ihrer nationalen Gegebenheiten und Prioritäten festzulegen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.