Europäische Union

2010/813/EU: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 22. Dezember 2010 zur Änderung des Beschlusses EZB/2009/25 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2010 (EZB/2010/32)

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29.12.2010    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 343/78 BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 22. Dezember 2010 zur Änderung des Beschlusses EZB/2009/25 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2010 (EZB/2010/32) (2010/813/EU) DER EZB-RAT — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (nachfolgend als die „teilnehmenden Mitgliedstaaten“ bezeichnet), zu genehmigen. (2) Auf der Grundlage der Schätzungen hinsichtlich des Bedarfs an Münzen im Jahr 2010, die die teilnehmenden Mitgliedstaaten der EZB vorgelegt haben, hat die EZB das Gesamtvolumen der für den Umlauf bestimmten Münzen und (nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2010 im Beschluss EZB/2009/25 vom 10. Dezember 2009 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2010 (1) genehmigt. (3) Am 26. November 2010 beantragte das belgische Finanzministerium die Aufstockung des Volumens der Euro-Münzen, die Belgien im Jahr 2010 ausgeben kann, um 20 Mio. EUR, um eine unerwartete Nachfrage nach Münzen befriedigen zu können; die EZB hat diesem Antrag stattgegeben. Daher muss die Tabelle in Artikel 1 des Beschlusses EZB/2009/25 geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST: Artikel 1 Die Tabelle in Artikel 1 des Beschlusses EZB/2009/25 erhält folgende Fassung: (in Mio. EUR)   Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von (nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2010 Belgien 125,2 Deutschland 668,0 Irland 43,0 Griechenland 55,0 Spanien 210,0 Frankreich 290,0 Italien 283,0 Zypern 18,1 Luxemburg 40,0 Malta 10,5 Niederlande 54,0 Österreich 306,0 Portugal 50,0 Slowenien 30,0 Slowakei 62,0 Finnland 60,0 “ Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die teilnehmenden Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Frankfurt am Main am 22. Dezember 2010. Der Präsident der EZB Jean-Claude TRICHET (1)   ABl. L 7 vom 12.1.2010, S. 21.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.