Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/2183 des Rates vom 22. September 2026 zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/2183 30.9.2026 BESCHLUSS (EU) 2026/2183 DES RATES vom 22. September 2026 zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305, gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1), auf Vorschlag der deutschen Regierung, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. (2) Am 13. Mai 2025 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/954 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 13. Mai 2025 bis zum 25. Januar 2030 sowie zur Änderung des Beschlusses (EU) 2025/71 des Rates (3) angenommen. (3) Infolge des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Herr Volker-Gerd WESTPHAL zur Ernennung vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. (4) Die deutsche Regierung hat Herrn Markus NIGGEMANN, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft, der gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich ist, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg, als Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST: Artikel 1 Herr Markus NIGGEMANN, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft, der gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich ist, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg, wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 22. September 2026. Im Namen des Rates Der Präsident T. BYRNE (1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/852/oj. (2)  Beschluss (EU) 2025/954 des Rates vom 13. Mai 2025 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 13. Mai 2025 bis zum 25. Januar 2030 sowie zur Änderung des Beschlusses (EU) 2025/71 (ABl. L, 2025/954, 22.5.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/954/oj). (3)  Beschlusses (EU) 2025/71 vom 10. Dezember 2024 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 (ABl. L, 2025/71, 16.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/71/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2183/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.