Europäische Union

2011/900/EU: Beschluss des Rates vom 19. Dezember 2011 zur Änderung seiner Geschäftsordnung

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30.12.2011    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 346/17 BESCHLUSS DES RATES vom 19. Dezember 2011 zur Änderung seiner Geschäftsordnung (2011/900/EU) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs III der Geschäftsordnung des Rates (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Artikel 3 Absatz 3 Unterabsätze 1 und 4 des den Verträgen beigefügten Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen sieht vor, dass bis zum 31. Oktober 2014, sofern ein Rechtsakt des Rates mit qualifizierter Mehrheit erlassen wird, auf Antrag eines Mitglieds des Rates überprüft wird, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, gemäß den Bevölkerungszahlen in Anhang III Artikel 1 der Geschäftsordnung des Rates (im Folgenden „Geschäftsordnung“) mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren. (2) Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs III der Geschäftsordnung sieht vor, dass der Rat mit Wirkung vom 1. Januar jedes Jahres die in Artikel 1 jenes Anhangs genannten Zahlen auf der Grundlage der zum 30. September des Vorjahres beim Statistischen Amt der Europäischen Union verfügbaren Daten aktualisiert. (3) Die Geschäftsordnung sollte daher für das Jahr 2012 entsprechend angepasst werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 1 des Anhangs III der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung: „Artikel 1 Zum Zwecke der Anwendung von Artikel 16 Absatz 5 EUV und von Artikel 3 Absätze 3 und 4 des den Verträgen beigefügten Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen gelten für die einzelnen Mitgliedstaaten folgende Bevölkerungszahlen für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012: Mitgliedstaat Bevölkerung (× 1 000 ) Deutschland 81 751,6 Frankreich 65 075,4 Vereinigtes Königreich 62 435,7 Italien 60 626,4 Spanien 46 152,9 Polen 38 200,0 Rumänien 21 413,8 Niederlande 16 655,8 Griechenland 11 325,9 Belgien 10 918,4 Portugal 10 637,0 Tschechische Republik 10 532,8 Ungarn 9 985,7 Schweden 9 415,6 Österreich 8 404,3 Bulgarien 7 504,9 Dänemark 5 560,6 Slowakei 5 435,3 Finnland 5 375,3 Irland 4 480,9 Litauen 3 244,6 Lettland 2 229,6 Slowenien 2 050,2 Estland 1 340,2 Zypern 804,4 Luxemburg 511,8 Malta 417,6 Insgesamt 502 486,7 Schwelle (62 %) 311 541,8 “ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2012. Geschehen zu Brüssel am 19. Dezember 2011. Im Namen des Rates Der Präsident M. KOROLEC (1)  Beschluss 2009/937/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Annahme seiner Geschäftsordnung (ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 35).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.