Europäische Union

2010/376/: Beschluss der Kommission vom 2. Juli 2010 zu den Sicherheitsanforderungen, die gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch Europäische Normen über bestimmte Produkte für die Bettruhe von Kindern zu erfüllen sind

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32010D0376. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ne losen Teile oder Kleinteile umfassen, die sich von einem Kind lösen, ganz in den Mund stecken und verschlucken lassen. Hängewiegen dürfen keine Kleinteile enthalten, die sich von einem Kind lösen lassen und im Rachen oder in der hinteren Mundhöhle stecken bleiben können. Das Füllmaterial darf nicht zugänglich sein und muss Belastungen durch vorhersehbaren Gebrauch des Kindes (z. B. Hineinbeißen) standhalten. Äußere Erstickungsgefahren Das Produkt darf weder Kunststoffaufkleber umfassen, die sich von einem Kind lösen lassen, noch andere luftundurchlässige Folienüberzüge, die Mund und Nase gleichzeitig bedecken können. Die Verpackung des Produkts darf kein Erstickungsrisiko darstellen, indem sie die äußeren Atemwege obstruiert. Um die Gefahr durch Ersticken zu verhindern, darf das Produkt keine weichen Materialien enthalten, die so beschaffen ist, dass sie sich an das Gesicht des Kindes anpassen oder Eindrücke zulassen, welche die Atemwege obstruieren könnten. Gefährliche Kanten Hängewiegen dürfen keine scharfen Kanten oder spitzen Stellen aufweisen. Zugängliche Kanten und Ecken müssen abgerundet und abgeschrägt sein. Das Produkt darf keine hervorstehenden Teile aufweisen, auf die ein Kind fallen und sich verletzen könnte. Das Produkt darf keine Spitzen oder vorstehenden Oberflächen umfassen, die Stichverletzungen verursachen könnten. Konstruktive Ausführung Eine Verformung der Hängevorrichtung und Lockerung der Vorrichtung zum Nachstellen ist zu begrenzen, um Stürze aus dem Bett oder ein Herunterfallen des Bettes zu vermeiden. Stickereien und Verzierungen an der Hängewiege dürfen sich unter Belastung bei vorhersehbarem Gebrauch durch die Kinder nicht lösen und damit eine Gefahr des Einklemmens von Zehen, Kopf oder Fingern darstellen. Durch Körperbewegungen des Kindes dürfen keine Zwischenräume entstehen oder bestehende Zwischenräume vergrößert werden, sodass Finger, Hände oder Füße eingeklemmt werden könnten. Damit Hängewiegen nicht zusammenbrechen oder Bestandteile (von Rahmen, Befestigungs- und Hängevorrichtung) reißen, müssen Hängewiegen der mechanischen Belastung widerstehen können, der sie für die Lebensdauer des Produktes ausgesetzt sind. Besondere Warnhinweise zum Produkt Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen müssen die Pflegepersonen darauf aufmerksam machen, dass Montage und Einstellung aus Sicherheitsgründen am besten von Fachleuten vorgenommen werden. Die Hinweise müssen zudem folgende Warnungen enthalten: — Das Kind kann Schaden nehmen, wenn die Pendelbewegung zu groß ist (das Kind könnte sich am Bettrahmen stoßen oder das Bett könnte an anderen Möbelstücken anstoßen); — Hängewiegen können eine Gefahr für andere Kinder darstellen; — andere Kinder können ihrerseits eine Gefahr darstellen (etwa, wenn sie sich über das Bett lehnen möchten); — Hängewiegen sollten auf ebenem Untergrund aufgestellt werden; — Kinder sollten ihren Nachtschlaf nicht in Hängewiegen verbringen; — Hängewiegen sollten nicht mehr verwendet werden, wenn das Kind knien oder sich ohne Hilfe aufsetzen kann. Die passende Altersgruppe (nicht älter als zwölf Monate) sollte deutlich angegeben sein. Hygiene Hängewiegen sind so zu gestalten und zu fertigen, dass sie sich einfach und gründlich reinigen lassen, um die Gefahr der Infektion oder Kontamination zu vermeiden. BESONDERE SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN KINDERBETTDECKEN RISIKEN: Die Hauptrisiken in Verbindung mit dem Produkt sind die Risiken des Erstickens und des Wärmestaus, oft in Verbindung mit plötzlichem Säuglingstod. Sicherheitsanforderungen 1.   Allgemeine Sicherheitsanforderungen Die Produkte dürfen bei bestimmungsgemäßem oder vorhersehbarem Gebrauch und unter Berücksichtigung des Verhaltens von Kindern die Sicherheit der Kinder nicht gefährden. Die Etiketten auf dem Produkt oder auf dessen Verpackung sowie die beigefügten Gebrauchsanweisungen müssen die Pflegepersonen auf die mit seinem Gebrauch verbundenen Gefahren und Schadensrisiken sowie auf die Möglichkeiten zur Vermeidung dieser Gefahren und Risiken aufmerksam machen. 2.   Besondere Anforderungen Chemische Anforderungen Kinderbettdecken müssen den EU-Rechtsvorschriften entsprechen. Brandverhalten und thermische Eigenschaften Kinderbettdecken dürfen kein Risiko der Entflammbarkeit in der Umgebung des Kindes darstellen. Sie müssen aus Materialien bestehen, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen: — Sie brennen nicht, wenn sie direkt mit einer Flamme oder einem Funken in Berührung kommen; — wenn sie Feuer gefangen haben, brennen sie langsam und verhindern möglichst lange eine Ausbreitung des Feuers. Brennbare Materialien setzen zudem beim Verbrennen keine giftigen Dämpfe frei. Es sollten nach Möglichkeit keine flammenhemmenden chemischen Stoffe verwendet werden. Im Bedarfsfall dürfen nur flammenhemmende chemische Stoffe verwendet werden, die im Gebrauch und bei der endgültigen Entsorgung aufgrund ihrer Toxizität für Benutzer, Pflegepersonen und Umwelt gesundheitlich unbedenklich sind. Gefahr durch Wärmestau Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen müssen die Pflegepersonen darauf aufmerksam machen, dass die Temperatur in dem Raum zu beachten ist, in dem das Produkt verwendet wird, um einen Wärmestau zu verhindern. Physikalische und mechanische Eigenschaften Mikrobiologische Gefahren Kinderbettdecken dürfen keine mikrobiologischen Gefahren wegen unzulänglicher Hygiene durch Material tierischer Herkunft darstellen. Gefahren, die vom Einklemmen in Zwischenräumen und Öffnungen ausgehen Stickereien und Verzierungen auf Bettdecken dürfen sich unter Belastung bei vorhersehbarem Gebrauch durch die Kinder nicht lösen und damit eine Gefahr des Einklemmens (vor allem von Fingern) verursachen. Gefahren durch Verheddern Kinderbettdecken dürfen keine Schnüre oder Schlaufen umfassen, in denen das Kind mit dem Hals hängenbleiben könnte. Ersticken durch Verschlucken und innere Erstickungsgefahren Kinderbettdecken dürfen keine losen Teile oder Kleinteile enthalten, die sich von einem Kind lösen, ganz in den Mund stecken und verschlucken lassen. Kinderbettdecken dürfen keine Kleinteile enthalten, die sich von einem Kind lösen lassen und im Rachen oder in der hinteren Mundhöhle stecken bleiben können. Das Füllmaterial darf nicht zugänglich sein und es darf keine harten oder scharfen Fremdkörper wie Metallpartikel, Nägel, Nadeln oder Splitter enthalten. Die Füllung muss Belastungen durch vorhersehbaren Gebrauch des Kindes (z. B. Hineinbeißen) standhalten; dabei ist auf die potentielle Durchlässigkeit der Nähte für Materialfasern und die Stärke der Nähte zu achten. Äußere Erstickungsgefahren Kinderbettdecken dürfen weder Kunststoffaufkleber umfassen, die sich von einem Kind lösen lassen, noch andere luftundurchlässige Folienüberzüge, die Mund und Nase gleichzeitig bedecken können. Die Verpackung des Produkts darf kein Erstickungsrisiko darstellen, indem sie die äußeren Atemwege obstruiert. Das Kind muss noch atmen können und genügend Luft bekommen, wenn die Decke im Schlaf sein Gesicht bedeckt. Besondere Warnhinweise zum Produkt Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen müssen die Pflegepersonen darauf aufmerksam machen, dass Bettdecken für Kinder unter vier Monaten eine Erstickungsgefahr darstellen. Das empfohlene Mindestalter zum Verwenden von Bettdecken beträgt neun Monate. Zudem sind Angaben über die Größe des Kinderbettes zu machen, für die die Bettdecke geeignet ist. Ferner ist ein Warnhinweis zur Raumtemperatur anzubringen (siehe Gefahren durch Wärmestau). Hygiene Kinderbettdecken sind so zu gestalten und zu fertigen, dass sie sich einfach und gründlich reinigen lassen, um die Gefahr der Infektion oder Kontamination zu vermeiden. Das Produkt erfüllt diese Bedingung auch nach dem Reinigen nach der Pflegeanleitung des Herstellers, und es sollte im Kontakt mit dem Kind nicht abfärben. BESONDERE SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN KINDERSCHLAFSÄCKE RISIKEN: Das Hauptrisiko in Verbindung mit dem Produkt ist das Risiko des Verschluckens von Kleinteilen und des Verhedderns im Schlafsack. Sicherheitsanforderungen 1.   Allgemeine Sicherheitsanforderungen Die Produkte dürfen bei bestimmungsgemäßem oder vorhersehbarem Gebrauch und unter Berücksichtigung des Verhaltens von Kindern die Sicherheit der Kinder nicht gefährden. Die Etiketten auf dem Produkt oder auf dessen Verpackung sowie die beigefügten Gebrauchsanweisungen müssen die Nutzer bzw. die Pflegepersonen ausreichend auf die mit seinem Gebrauch verbundenen Gefahren und Schadensrisiken sowie auf die Möglichkeiten zur Vermeidung dieser Gefahren und Risiken aufmerksam machen. 2.   Besondere Anforderungen Chemische Anforderungen Schlafsäcke für Kinderbetten müssen den EU-Rechtsvorschriften entsprechen. Brandverhalten und thermische Eigenschaften Schlafsäcke für Kinderbetten dürfen kein Risiko der Entflammbarkeit in der Umgebung des Kindes darstellen. Sie müssen aus Materialien bestehen, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen: — Sie brennen nicht, wenn sie direkt mit einer Flamme oder einem Funken in Berührung kommen; — wenn sie Feuer gefangen haben, brennen sie langsam und verhindern möglichst lange eine Ausbreitung des Feuers. Brennbare Materialien setzen zudem beim Verbrennen keine giftigen Dämpfe frei. Es sollten nach Möglichkeit keine flammenhemmenden chemischen Stoffe verwendet werden. Im Bedarfsfall dürfen nur flammenhemmende chemische Stoffe verwendet werden, die im Gebrauch und bei der endgültigen Entsorgung aufgrund ihrer Toxizität für Benutzer, Pflegepersonen und Umwelt gesundheitlich unbedenklich sind. Gefahr durch Wärmestau Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen müssen die Pflegepersonen darauf aufmerksam machen, dass die Temperatur in dem Raum zu beachten ist, in dem das Produkt verwendet wird, um einen Wärmestau zu verhindern. Physikalische und mechanische Eigenschaften Gefahren, die vom Einklemmen in Zwischenräumen und Öffnungen ausgehen Stickereien und Verzierungen auf Schlafsäcken dürfen sich unter Belastung bei vorhersehbarem Gebrauch durch die Kinder nicht lösen und damit eine Gefahr des Hängenbleibens (vor allem von Fingern) darstellen. Durch die Größe der Öffnungen für Kopf und Arme sollte zudem verhindert werden, dass das Kind im Schlafsack nach unten rutscht. Konstruktive Ausführung Die Verschlüsse müssen verlässlich verhindern, dass das Kind in den Sack hineinrutscht. Nähte und Verschlüsse werden bei vorschriftsmäßiger Reinigung nicht beeinträchtigt. Gefahren durch Verheddern An den Schlafsäcken dürfen keine Schnüre oder Schlaufen angebracht sein, in denen das Kind mit dem Hals hängenbleiben könnte. Ersticken durch Verschlucken und innere Erstickungsgefahren Kinderschlafsäcke dürfen keine losen Teile oder Kleinteile enthalten, die sich von einem Kind lösen, ganz in den Mund stecken und verschlucken lassen. Schlafsäcke dürfen keine Kleinteile enthalten, die sich von einem Kind lösen lassen und im Rachen oder in der hinteren Mundhöhle stecken bleiben können. Das Füllmaterial darf nicht zugänglich sein und muss Belastungen durch vorhersehbaren Gebrauch des Kindes (z. B. Hineinbeißen) standhalten; dabei ist auf die potentielle Durchlässigkeit der Nähte für Materialfasern und die Stärke der Nähte zu achten. Äußere Erstickungsgefahren Schlafsäcke dürfen weder Kunststoffaufkleber umfassen, die sich von einem Kind lösen lassen, noch andere luftundurchlässige Folienüberzüge oder Textilien, die Mund und Nase gleichzeitig bedecken können. Die Verpackung des Produkts darf kein Erstickungsrisiko darstellen, indem sie die äußeren Atemwege obstruiert. Das Kind muss noch atmen können, wenn der Schlafsack im Schlaf sein Gesicht bedeckt. Gefährliche Kanten An Schlafsäcken dürfen keine scharfen Kanten oder spitzen Stellen vorhanden sein. Besondere Warnhinweise zum Produkt Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen empfehlen den Pflegepersonen den für Alter und Größe der Kinder geeigneten Schlafsack. Ferner ist ein Warnhinweis zur Raumtemperatur anzubringen (siehe Gefahren durch Wärmestau). Hygiene Schlafsäcke für Kinderbetten sind so zu gestalten und zu fertigen, dass sie sich einfach und gründlich reinigen lassen, um die Gefahr der Infektion oder Kontamination zu vermeiden. Das Produkt erfüllt diese Bedingung auch nach dem Reinigen nach der Pflegeanleitung des Herstellers, und es sollte im Kontakt mit dem Kind nicht abfärben.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.