Europäische Union

2002/983/EG: Beschluss der Kommission vom 16. Dezember 2002 zur Fortführung der gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Prunus domestica gemäß der Richtlinie 92/34/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 32002D0983 2002/983/EG: Beschluss der Kommission vom 16. Dezember 2002 zur Fortführung der gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Prunus domestica gemäß der Richtlinie 92/34/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 341 vom 17/12/2002 S. 0069 - 0069 Beschluss der Kommission vom 16. Dezember 2002 zur Fortführung der gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Prunus domestica gemäß der Richtlinie 92/34/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) (2002/983/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 92/34/EWG des Rates vom 28. April 1992 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung(1), zuletzt geändert durch die Entscheidung 2002/112/EG der Kommission(2), gestützt auf die Entscheidung 2001/896/EG der Kommission vom 12. Dezember 2001 mit Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Obstarten gemäß der Richtlinie 92/34/EWG des Rates(3), insbesondere auf Artikel 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Entscheidung 2001/896/EG sind die Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Prunus domestica gemäß der Richtlinie 92/34/EWG in den Jahren 2002 bis 2006 festgelegt worden. (2) Die 2002 durchgeführten Prüfungen und Tests sind 2003 fortzuführen - BESCHLIESST: Einziger Artikel Die im Jahr 2002 begonnenen gemeinschaftlichen gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Prunus domestica sind 2003 gemäß der Entscheidung 2001/896/EG fortzuführen. Brüssel, den 16. Dezember 2002 Für die Kommission David Byrne Mitglied der Kommission (1) ABl. L 157 vom 10.6.1992, S. 10. (2) ABl. L 41 vom 13.2.2002, S. 44. (3) ABl. L 331 vom 15.12.2001, S. 95.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.