Europäische Union

2006/260/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. Januar 2005 über die staatliche Beihilfe, die Italien zugunsten der zur Gruppe De Tomaso gehörenden Società Consortile De Tomaso srl und der UAZ Europa srl gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 40) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32006D0260. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ber nicht, dass sich die festgestellte erhebliche Diskrepanz bei den Kosten dadurch erklären lässt. (48) Erstens kann bei einem Kfz-Hersteller wie De Tomaso, der nur geringe Mengen produziert, eine Automatisierung den Arbeitskräftebedarf lediglich in begrenztem Umfang verringern. In der Regel lohnen sich Investitionen in eine Automatisierung nur bei großen oder sehr großen Produktionsmengen. In der Tat könnte die Lösung Cutro den Arbeitskräftebedarf im Vergleich zu den Alternativlösungen wohl kaum verringern, denn in Cutro sollen laut KNA im Jahr 2009 786 Beschäftigte arbeiten, in Modena und Timisoara zusammen hingegen 685. Selbst unter Berücksichtigung der stärkeren vertikalen Strukturierung in Cutro (wodurch mehr Beschäftigte für die internen Operationen benötigt werden) ist offensichtlich, dass eine stärkere Automatisierung kaum Personaleinsparungen ermöglichen würde. (49) Zweitens trifft es zwar zu, dass die Sozial-, Sicherheits- und Umweltvorschriften in Italien strenger sind als in Rumänien und somit höhere Investitionen erforderlich machen können, doch ist dieser Faktor nicht zu überschätzen. Kfz-Hersteller berücksichtigen bei der mittel- bis langfristigen Planung von Investitionen meist auch die zu erwartende Rechtsentwicklung, d. h. sie gehen nicht nur von den geltenden Rechtsvorschriften aus. Im Fall Rumäniens ist mittelfristig – auch in Anbetracht des wahrscheinlichen Beitritts zur Europäischen Union – mit einer Angleichung der Standards an das westeuropäische Niveau zu rechnen. (50) Drittens ist eine stärkere Automatisierung nicht immer notwendig, um Qualifikationsdefizite der Arbeitskräfte auszugleichen. Oft trifft sogar das Gegenteil zu: für die Bedienung und Instandhaltung automatisierter Anlagen werden hoch qualifizierte Arbeitskräfte benötigt, während geringer qualifizierte Arbeitskräfte mit einfacheren Maschinen besser zurecht kommen. (51) Schließlich ist richtig, dass das Fehlen eines konsolidierten Zulieferernetzes einen höheren Grad der vertikalen Integration und damit die Notwendigkeit höherer Investitionen bedingen kann, doch müsste dann für jede zusätzliche, mit diesem Argument begründete Investition und bei jeder einzelnen Operation unmittelbar der Zusammenhang mit dem Fehlen von – derzeitigen oder geplanten – Zulieferern nachgewiesen werden. Das ist aber im vorliegenden Fall häufig nicht geschehen. (52) So hat Italien in seinen Bemerkungen zur Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens beispielsweise ausgeführt, die Beauftragung einer externen Firma mit der Lackierung der Sportwagen in Modena stelle keine künstliche Verstärkung des Handicaps von Cutro dar. Zur Stützung dieses Vorbringens hat Italien Schätzungen der Betriebs- und Investitionskosten vorgelegt, die erforderlich würden, wenn die Lackierung im Werk Modena erfolgen würde, und nachgewiesen, dass diese Änderung sich in der KNA kaum auswirkt und das Handicap von Cutro eher verstärkt. Dennoch würden die Investitionskosten für eine Lackiererei in Modena wegen des geringeren Automatisierungsgrads erheblich unter denen liegen, die für Cutro eingeplant sind (4,5 Millionen Euro im Vergleich zu 6,3 Millionen). Daraus folgt, dass die höheren Investitionen für eine Lackiererei in Cutro nicht auf das Fehlen eines konsolidierten Zulieferernetzes zurückzuführen sind, sondern sich vielmehr aus der Wahl unterschiedlicher technologischer Optionen an den Alternativstandorten ergeben. (53) Ähnliches gilt für die Teststrecke in Cutro. Zwar trifft es zu, dass De Tomaso am Alternativstandort Modena bereits vorhandene Infrastrukturen für Testfahrten mit den Sportwagen anmieten könnte, doch würden derartige Infrastrukturen in Timisoara, wo das Modell Simbir produziert werden soll, gänzlich fehlen. In der Tat gibt Italien an, das Modell Simbir solle auf normalen Straßen in der Umgebung des rumänischen Werks getestet werden. Dennoch ist in Cutro für die Erprobung des Modells Simbir eine spezifische Investition für spezielle Teststrecken geplant. (54) Außerdem lässt sich im vorliegenden Fall der unterschiedliche Automatisierungsgrad an verschiedenen Standorten nicht durch andere Faktoren rechtfertigen. Grund für Investitionen in die Automatisierung ist oft die große Produktionsmenge, was bei De Tomaso nicht der Fall ist, da das Unternehmen in Cutro wie am Alternativstandort nur kleine Mengen produzieren will. Ebenso wäre das Qualitätsniveau an den Alternativstandorten gleich. (55) Aufgrund der oben beschriebenen Umstände ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die enormen Unterschiede bei den Investitionskosten in Cutro bzw. an den Alternativstandorten nur dadurch zu erklären sind, dass die verglichenen Projekte sich stark unterscheiden. Hierfür spricht die detaillierte Beschreibung der Investitionen für einige Operationen, die Italien vorgelegt hat. (56) Die jüngst eingegangenen Informationen zeigen, dass in Cutro ein hochmodernes, vollständig automatisiertes, für eine große Produktionsmenge konzipiertes Produktionssystem geplant ist, während das Alternativprojekt auf einem geringen Automatisierungsgrad und kleineren Produktionsmengen basiert. Die nachfolgenden Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die verglichenen Projekte sind: a) Für die Endmontage des Modells Simbir sollen in Cutro über 2 Millionen Euro in eine perfektionierte und vollständig robotisierte Anlage zum Einbau der Windschutzscheiben investiert werden. Normalerweise wird solchen Anlagen nur dann der Vorzug gegenüber dem manuellen Einbau gegeben, wenn sehr hohe Produktionszahlen erreicht werden sollen, die weit über den im fraglichen Projekt vorgesehenen 50 000 Stück liegen. In Timisoara ist eine derartige Investition nicht geplant. b) Ebenfalls bei der Endmontage des Modells Simbir in Cutro sollen Roboter die Armaturenbretter installieren, die Frontbleche und das Dach aufmontieren und die Sitze und Türen einsetzen. In Timisoara ist keine derartige Anlage geplant. c) Zum Pressen und Schweißen der Sportwagen ist in Cutro eine teure Laserschneide-Anlage geplant, während in Modena keine ähnliche Investition getätigt werden soll. d) Die Investitionen in Cutro umfassen auch eine teure, umfassend ausgestattete metrologische Einheit, deren Messsystem auf der Koordinatenvermessung sowohl des Karosseriekörpers als auch der Einzelteile beruht. Eine ähnliche Investition ist am Alternativstandort nicht geplant. e) In Cutro sind äußerst komplizierte Qualitätskontrollen beim Wareneingang geplant, was der gängigen Praxis widerspricht, wonach der Lieferant für die Qualitätskontrolle verantwortlich ist. Die Alternativlösung sieht keine derartige Kapazität vor. f) Die Investitionspläne für Cutro umfassen eine zentralisierte EDV-Anlage für die Überwachung und Fehlerdiagnostik an den Endmontagelinien. Ein ähnliches System sieht die Alternativlösung nicht vor, obgleich die Endprodukte denselben Qualitätsstandard aufweisen müssen. g) Die Lösung Cutro umfasst Investitionen in die Einrichtung eines multimedial ausgestatteten Fortbildungszentrums, das auch den Beschäftigten der Zulieferer offen stehen soll. Ein ähnliches Zentrum sieht die Alternativlösung nicht vor. h) Die Investition in Cutro umfasst einen Motorenprüfstand. Damit könnte De Tomaso die Standardtests vornehmen, Fehler beseitigen und Forschungs- und Entwicklungsarbeiten an den Motoren durchführen (Benzinmotoren bei den Sportwagen und Dieselmotoren beim Modell Simbir), die bei externen Zulieferern eingekauft und in Cutro in die Wagen eingebaut werden sollen. Die Alternativlösung sieht vor, dass die Standardtests und die Fehlerbeseitigung extern von unabhängigen Firmen (in Modena) oder vom Zulieferer der Motoren (in Timisoara) vorgenommen würden; Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind hier nicht geplant. (57) Aufgrund dieser Elemente ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die in Cutro geplanten Investitionen für Maschinen und Geräte, Werkzeuge und Formen sowie die Ausstattung der Zulieferer zu hoch und nicht mit den Investitionskosten der Alternativlösung vergleichbar sind. Auf der Grundlage der vorhandenen Informationen hat die Kommission mit Hilfe eines externen Sachverständigen für die Kfz-Industrie eine Schätzung vorgenommen, wonach die objektiven Unterschiede zwischen den Standortalternativen in Bezug auf das Vorhandensein eines Zulieferernetzes, die Arbeitskosten, die Rechtsvorschriften und die Qualifikation der Arbeitskräfte in Cutro ein Handicap von 25 % gegenüber der Alternativlösung rechtfertigen könnten. Folglich kommt die Kommission zu dem Schluss, dass sich die beihilfefähigen Investitionskosten für Maschinen und Geräte, Werkzeuge und Formen sowie die Ausstattung der Zulieferer in Cutro – im Gegensatz zu den von Italien angegebenen 165 381 681 Euro – auf 94 530 690 Euro (9) belaufen. (58) Im Zusammenhang mit der vorgenannten Schätzung weist die Kommission vor allem darauf hin, dass sie niemandem vorschreiben will, welche Investitionen in Cutro getätigt werden sollen oder nicht, sondern dass sie lediglich feststellen will, ob die von De Tomaso geplanten Investitionen im Sinne des Gemeinschaftsrahmens für die Kfz-Industrie vergleichbar sind mit den Investitionen, die an den Alternativstandorten getätigt worden wären, d. h. ob sie beihilfefähig sind. Zweitens weist die Kommission darauf hin, dass sie einen detaillierteren Vergleich der Alternativprojekte nicht vornehmen konnte, da Italien einen solchen Vergleich für nicht machbar hielt. Die Kommission hat sich somit auf die Informationen stützen müssen, die ihr zur Verfügung gestellt wurden. (59) Die Kommission stellt somit fest, dass sich die beihilfefähigen Gesamtkosten für das Projekt auf einen aktualisierten Wert von 136 061 346 Euro (10) belaufen. Folglich wurden bei der Berechnung des regionalen Handicaps in Cutro nur diese Investitionen berücksichtigt. Dies führte zu einer Verringerung des Handicaps für Investitionskosten und sonstige beihilfefähige Kosten von 89 757 129 auf 18 906 138 Euro (11). (60) Die Kommission hat auch den Vergleich der Betriebskosten in der KNA geprüft, die Italien zusammen mit seinen Bemerkungen zur Einleitung des Verfahrens vorgelegt hat. Was den Arbeitskräftebedarf angeht, so akzeptiert die Kommission die Berichtigungen Italiens bezüglich der Anzahl der leitenden und nicht in der Produktion beschäftigten Angestellten im Rahmen der Alternativlösung. Die Kommission stellt jedoch fest, dass diese höhere Beschäftigtenzahl in der KNA nicht ordnungsgemäß in die Berechnung der Arbeitskosten eingeflossen ist. Für die Alternativlösung wird nämlich in der KNA eine Beschäftigtenzahl von 642 im Jahr 2009 angegeben, während in den entsprechenden Unterlagen von 685 Beschäftigten die Rede ist. Die Kommission hält diese zweite Zahl für richtig und hat die KNA entsprechend geändert. Die Gesamtarbeitskosten der Alternativlösung erhöhen sich damit von 23 448 521 auf 28 526 739 Euro, so dass sich das Handicap bei dieser Kostenposition um 5 078 218 Euro verringert (62 658 707 statt 67 736 925 Euro). (61) Bei den Auslandstransportkosten akzeptiert die Kommission das von Italien berichtigte Handicap bezüglich des Gesamtbetrags dieser Kosten, der auf 745 269 Euro verringert wurde (nachdem die italienischen Behörden zunächst 754 916 Euro berechnet hatten). (62) Nach Vornahme dieser Änderungen fällt das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse anders aus als ursprünglich von Italien angegeben. Die geänderte KNA weist bei den Nettokosten – auf die Werte von 2003 bezogen – ein Handicap von Cutro in Höhe von 82 310 114 Euro (12) aus, (gegenüber dem notifizierten Betrag von 158 248 977 Euro). Daraus ergibt sich für das Projekt ein Handicap-Prozentsatz von 60,49 % (13) (gegenüber dem ursprünglich notifizierten Prozentsatz von 76,48 %). (63) Schließlich hat die Kommission gemäß Nummer 3.2 Buchstabe d des Gemeinschaftsrahmens für die Kfz-Industrie die Frage des Zu-/Abschlags geprüft, der auf die nach der Kosten-Nutzen-Analyse zulässige Beihilfeintensität auf-/abgeschlagen werden kann, um so für den Investor einen zusätzlichen Anreiz zur Investition in der fraglichen Region zu schaffen. Es ist offensichtlich, dass De Tomaso nach der Investition seine bislang sehr geringen Produktionskapazitäten enorm steigern wird. Gemäß dem Gemeinschaftsrahmen für die Kfz-Industrie wird der sich aus der KNA ergebende „regionale Handicap-Prozentsatz“ somit um einen Prozentpunkt gesenkt („starke“ Auswirkungen auf den Wettbewerb bei einem Investitionsprojekt in einer Region, die unter Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a des Vertrages fällt). Der endgültige Prozentsatz beläuft sich also auf 59,49 % BSÄ und liegt unter dem regionalen Höchstsatz von 50 % NSÄ für Großunternehmen in Kalabrien (dieser Höchstsatz beläuft sich beim fraglichen Projekt auf 73,83 % BSÄ) und erst recht unter dem für KMU. Da der „regionale Handicap-Prozentsatz“ für das Projekt jedenfalls unter dem regionalen Höchstsatz von 73,83 % BSÄ liegt, braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob De Tomaso ein KMU ist. V.   SCHLUSSFOLGERUNGEN (64) Die Kommission hält die Regionalbeihilfe, die Italien De Tomaso für das fragliche Projekt gewähren will, für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, sofern die Beihilfeintensität 59,49 % BSÄ der beihilfefähigen Kosten nicht übersteigt. Nach Auffassung der Kommission belaufen sich die beihilfefähigen Kosten beim fraglichen Projekt – auf die Werte von 2003 bezogen – auf 136 061 346 Euro (bei einem Abzinsungssatz von 5,06 %). Somit hält die Kommission die Regionalbeihilfe, die Italien De Tomaso für das fragliche Projekt gewähren will, für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, sofern das Projekt den Betrag von 80 949 501 Euro BSÄ nicht übersteigt (bezogen auf die Werte von 2003, bei einem Abzinsungssatz von 5,06 %). (65) Jede weitere staatliche Beihilfe für die fraglichen Investitionsprojekte ist mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die staatliche Beihilfe, die Italien zugunsten der Società Consortile De Tomaso srl und der UAZ Europa srl gewähren will, ist gemäß Artikel 87 Absatz 1 des Vertrages bis zu einem Höchstbetrag von 80 949 501 Euro Bruttosubventionsäquivalent, bezogen auf die Werte von 2003 und bei einem Abzinsungssatz von 5,06 %, mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Artikel 2 Jede weitere, über den in Artikel 1 genannten Betrag hinausgehende staatliche Beihilfe Italiens für die fraglichen Investitionsprojekte der Società Consortile De Tomaso srl und der UAZ Europa srl ist mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. Artikel 3 Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet. Brüssel, den 19. Januar 2005 Für die Kommission Neelie KROES Mitglied der Kommission (1)   ABl. C 227 vom 23.9.2003, S. 2. (2)  Siehe Fußnote 1. (3)   ABl. L 10 vom 13.1.2001, S. 33, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 364/2004 (ABl. L 63 vom 28.2.2004, S. 22). (*1)  Schreibfehler. Richtig müsste es lauten: Nettosubventionsäquivalent. (4)  Der Satz von 5,06 % ergibt sich aus der Tabelle für staatliche Beihilfen – vom 1. August 1997 anwendbare Referenz- und Abzinsungssätze – und entspricht dem Jahr 2002, in dem die Beihilfe gemeldet wurde (siehe http://europa.eu.int/comm/competition/state_aid/others/reference_rates/de.pdf). (5)  Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 2000, im Fall N 715/99 keine Einwände zu erheben, veröffentlicht im ABl. C 278 vom 30.9.2000, S. 26. (6)  Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der KMU-Verordnung ist für Investitionsvorhaben von KMU in Gebieten, die Anspruch auf Regionalbeihilfe haben, ein Aufschlag auf den geltenden Förderhöchstsatz für regionale Investitionsbeihilfen, der sich nach den jeweiligen von der Kommission genehmigten nationalen Fördergebietskarten bestimmt, in Höhe von maximal 15 % BSÄ zulässig, sofern die Nettobeihilfeintensität insgesamt 75 % nicht übersteigt. (7)   ABl. C 279 vom 15.9.1997, S. 1 und ABl. C 368 vom 22.12.2001, S. 10. (*2)  Schreibfehler. Richtig müsste es lauten: fünf Jahre. (8)   (beide als aktualisierter Wert). Im vorliegenden Fall beläuft sich die Investition auf 206 912 337 Euro [siehe Punkt 10]. . (9)  (Investitionen für Maschinen und Geräte, Werkzeuge und Formen sowie die Ausstattung der Zulieferer am Alternativstandort) x (1+Prozentsatz des Handicaps in Cutro) = 75 624 552 [siehe Punkt 46] x 1,25 = 94 530 690. (10)  Beihilfefähige Kosten für Grundstücke, Gebäude und Bauten (41 530 657) [siehe Punkt 45] + beihilfefähige Kosten für Maschinen und Geräte, Werkzeuge und Formen sowie die Ausstattung der Zulieferer (94 530 690) [siehe Punkt 59] = 136 061 346. (11)  Ausgleich des gesamten Handicaps bei den Investitionskosten für Maschinen und Geräte, Werkzeuge und Formen sowie die Ausstattung der Zulieferer gleich für diese Positionen berechnete beihilfefähige Kosten (94 530 690) [siehe Punkt 59] – Kosten dieser Positionen an der Standortalternative (75 624 552) [siehe Punkt 46] = 18 906 138. (12)   18 906 138 (Investitionskosten [siehe Punkt 61]) + 62 658 707 (Betriebskosten [siehe Punkt 62]) + 745 269 (Transportkosten [siehe Punkt 63]) = 82 310 114. (13)   [siehe Punkt 61 zu den neuen Investitionskosten nach Berichtigung].

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.