Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/118 des Rates vom 21. Januar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits eingesetzten Handels- und Entwicklungsausschuss im Hinblick auf die Aufstellung der Liste mit Schiedsrichtern zu vertretenden Standpunkt

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019D0118. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

28.1.2019    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 24/23 BESCHLUSS (EU) 2019/118 DES RATES vom 21. Januar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits eingesetzten Handels- und Entwicklungsausschuss im Hinblick auf die Aufstellung der Liste mit Schiedsrichtern zu vertretenden Standpunkt DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits (1) (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union und ihren Mitgliedstaaten am 10. Juni 2016 unterzeichnet. Es wird seit dem 10. Oktober 2016 zwischen der Union einerseits und Botsuana, Lesotho, Namibia, Eswatini und Südafrika andererseits und seit dem 4. Februar 2018 zwischen der Union einerseits und Mosambik andererseits vorläufig angewandt. (2) Gemäß Artikel 94 Absatz 1 des Abkommens stellt der Handels- und Entwicklungsausschuss spätestens drei Monate nach Inkrafttreten dieses Abkommens eine Liste mit 21 Personen auf, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu dienen. (3) Es ist zweckmäßig, den im Handels- und Entwicklungsausschuss im Namen der Union im Hinblick auf die Aufstellung der Liste mit Schiedsrichtern zu vertretenden Standpunkt festzulegen. (4) Daher sollte der von der Union im Handels- und Entwicklungsausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Standpunkt, der im Namen der Union im Handels- und Entwicklungsausschuss im Hinblick auf die Aufstellung der Liste mit Schiedsrichtern zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Handels- und Entwicklungsausschusses ' der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 21. Januar 2019. Im Namen des Rates Die Präsidentin F. MOGHERINI (1)   ABl. L 250 vom 16.9.2016, S. 3. ENTWURF BESCHLUSS Nr. 1/2019 DES HANDELS- UND ENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES vom … im Hinblick auf die Annahme der Liste mit Schiedsrichtern DER HANDELS- UND ENTWICKLUNGSAUSSCHUSS — gestützt auf das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits (im Folgenden „Abkommen“), insbesondere auf die Artikel 94, 100, 103 und 104 — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Liste mit Schiedsrichtern gemäß Artikel 94 des Abkommens wird hiermit angenommen. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft. Geschehen zu … Für den Handels- und Entwicklungsausschuss Minister für Handel von EU-Vertreter ANHANG LISTE DER SCHIEDSRICHTER NACH ARTIKEL 94 DES ABKOMMENS Von den SADC-WPA-Staaten ausgewählte Schiedsrichter: 1. Boitumelo Sendy GOFHAMODIMO 2. Leonard Moses PHUTI 3. Tsotetsi MAKONG 4. Sakeus AKWEENDA 5. Faizel ISMAIL 6. Kholofelo Ngokoane KUGLER 7. Nkululeko J. HLOPHE 8. Samuel Jay LEVY Von der EU ausgewählte Schiedsrichter: 9. Jacques BOURGEOIS 10. Claus-Dieter EHLERMANN 11. Pieter Jan KUIJPER 12. Giorgio SACERDOTI 13. Laurence BOISSON DE CHAZOURNES 14. Ramon TORRENT 15. Michael Johannes HAHN 16. Hélène RUIZ FABRI Von den Vertragsparteien gemeinsam ausgewählte Schiedsrichter (Nichtstaatsangehörige, die den Vorsitz übernehmen können): 17. Merit JANOW 18. Ichiro ARAKI 19. Christian HÄBERLI 20. Claus VON WOBESER 21. Daniel MOULIS

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.