Europäische Union

Beschluss (GASP) 2018/943 des Rates vom 29. Juni 2018 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)

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3.7.2018    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 166/19 BESCHLUSS (GASP) 2018/943 DES RATES vom 29. Juni 2018 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 25. November 2005 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP (1) zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) angenommen. (2) Am 4. Juli 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/1193 (2) zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP und zu deren Verlängerung bis zum 30. Juni 2018 angenommen. (3) Nach der strategischen Zwischenüberprüfung der EU BAM Rafah sollte die Mission um weitere zwölf Monate bis zum 30. Juni 2019 verlängert werden. (4) Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP sollte entsprechend geändert werden. (5) Die EU BAM Rafah wird im Kontext einer Lage durchgeführt werden, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP wird wie folgt geändert: (1) In Artikel 13 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EU BAM Rafah für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 beläuft sich auf 2 040 000 EUR.“; (2) Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sie gilt bis zum 30. Juni 2019.“. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2018. Geschehen zu Brüssel am 29. Juni 2018. Im Namen des Rates Die Präsidentin E. ZAHARIEVA (1)  Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP vom 25. November 2005 zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (ABl. L 327 vom 14.12.2005, S. 28). (2)  Beschluss (GASP) 2017/1193 des Rates vom 4. Juli 2017 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (ABl. L 172 vom 5.7.2017, S. 12).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.