Europäische Union

2008/634/EG: Im gegenseitigen Einvernehmen gefasster Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 18. Juni 2008 über die Festlegung des Sitzes des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT)

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2.8.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 206/16 IM GEGENSEITIGEN EINVERNEHMEN GEFASSTER BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN vom 18. Juni 2008 über die Festlegung des Sitzes des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) (2008/634/EG) DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN — gestützt auf Artikel 289 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Errichtung eines Europäischen Innovations- und Technologieinstituts wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (1) beschlossen. (2) Der Sitz dieses Instituts sollte bestimmt werden — BESCHLIESSEN: Artikel 1 Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) hat seinen Sitz in Budapest. Artikel 2 Dieser Beschluss, der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam. Geschehen zu Brüssel am 18. Juni 2008. Die Präsidentin M. KUCLER DOLINAR (1)   ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.