Europäische Union

2004/750/EG:Beschluss des Rates vom 21. Oktober 2004 zur Aufnahme der Verhandlungen über eine Vereinbarung über die Währungsbeziehungen zum Fürstentum Andorra

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6.11.2004    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 332/15 BESCHLUSS DES RATES vom 21. Oktober 2004 zur Aufnahme der Verhandlungen über eine Vereinbarung über die Währungsbeziehungen zum Fürstentum Andorra (2004/750/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Entscheidung 2004/548/EG des Rates vom 11. Mai 2004 über den von der Gemeinschaft zu vertretenden Standpunkt zu einer Vereinbarung über die Währungsbeziehungen zum Fürstentum Andorra (1), insbesondere auf Artikel 8, auf Empfehlung der Kommission (2), nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank (3), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Aufnahme der Verhandlungen über eine Vereinbarung mit dem Fürstentum Andorra (nachfolgend „Andorra“) über Währungsangelegenheiten ist von der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen abhängig. Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass beide Parteien das Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen paraphiert haben und sich Andorra verpflichtet, ein solches Abkommen bis zu einem mit der Gemeinschaft abzustimmenden Termin zu ratifizieren. (2) Andorra und die Kommission haben das Abkommen über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (4) gleichwertig sind, am 1. Juli 2004 paraphiert. (3) Kraft der Verbalnote der Botschafterin von Andorra bei der Gemeinschaft vom 1. Juli 2004 hat sich Andorra verpflichtet, das Abkommen bis spätestens 30. April 2005 zu ratifizieren. Dieser Termin ist für die Gemeinschaft akzeptabel. (4) Wird das Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen bis zum vereinbarten Termin von Andorra nicht ratifiziert, werden die Verhandlungen über die Währungsvereinbarung so lange ausgesetzt, bis die Ratifizierung erfolgt ist — BESCHLIESST: Einziger Artikel Die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Fürstentum Andorra über eine Vereinbarung über Währungsangelegenheiten gemäß Artikel 8 der Entscheidung 2004/548/(EG) über den von der Gemeinschaft zu vertretenden Standpunkt zu einer Vereinbarung über die Währungsbeziehungen zum Fürstentum Andorra sind erfüllt. Die Kommission setzt das Fürstentum Andorra davon in Kenntnis, dass die Gemeinschaft zum Abschluss einer Vereinbarung über Währungsangelegenheiten bereit ist, und bietet Verhandlungen über eine solche Vereinbarung an. Geschehen zu Luxemburg am 21. Oktober 2004. Im Namen des Rates Der Präsident G. ZALM (1)   ABl. L 244 vom 16.7.2004, S. 47—49 (2)   ABl. C 244 vom 1.10.2004, S. 19. (3)   ABl. C 256 vom 16.10.2004, S. 9. (4)   ABl. L 157 vom 26.6.2003, S. 38.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.