Europäische Union

2011/344/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 30. Mai 2011 über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

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ätzliche Einnahmen in Höhe von etwa 0,8 Mrd. EUR erzielt werden dürften. Portugal sorgt für eine Verbesserung des Unternehmensumfelds durch Bürokratieabbau und Ausweitung der Reformen zur Verwaltungsvereinfachung auf alle Sektoren (einheitliche Ansprechpartner und genehmigungsfreie Projekte), Lockerung der für KMU geltenden Kreditbeschränkungen, unter anderem durch Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (2). c) Portugal arbeitet den Verfahrensrückstau der Gerichte vollständig auf. (8)   Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, wird Portugal das Bankensystem angemessen rekapitalisieren, dessen Fremdkapitalanteil in geordneter Weise abbauen und den Fall der Banco Português de Negócios zum Abschluss bringen. Zur Wahrung der Finanzstabilität entwickelt Portugal eine mit der Kommission, der EZB und dem IWF abzustimmende Strategie für die zukünftige Struktur und die Arbeitsweise der portugiesischen Bankengruppen. Insbesondere wird Portugal in Übereinstimmung mit im Memorandum of Understanding für die Jahren 2011 bis 2014 genau festgelegten Fristen: a) Gesetzesänderungen vornehmen, um die Ausgabe staatlich garantierter Bankanleihen in angemessener Höhe im Einklang mit dem Memorandum of Understanding zu erleichtern; b) bis Ende Mai 2011 die erforderlichen regulatorischen Anforderungen zur Erhöhung der Mindestkernkapitalquote (Eigenkapital der Klasse 1) auf 9 % bis Ende 2011 und auf 10 % bis Ende 2012 (dieses Niveau ist nachfolgend aufrechtzuerhalten) erlassen; c) gewährleisten, dass die Banken bis Ende Juni 2011 institutspezifische mittelfristige Finanzierungspläne ausarbeiten, um eine stabile, marktbasierte Finanzierunglage in Übereinstimmung mit den von der Bank of Portugal und der EZB errichteten, periodischen Zielvorgaben für die Fremdkapitalquote zu erreichen. Die Bank of Portugal und die EZB werden die Machbarkeit dieser Finanzierungspläne und deren Auswirkungen auf die Fremdkapitalquote in Konsultation mit der Kommission und Mitarbeitern des IWF vierteljährlich überprüfen; d) klare periodische Zielvorgaben für die Fremdkapitalquote für Banken festlegen und im Jahr 2011 den Rahmen für die Bewertung von Solvenz und Fremdkapitalabbau weiterentwickeln; e) die staatseigene Caixa Geral de Depósitos rationalisieren, um die Eigenkapitaldecke für deren Bankkerngeschäft dem Bedarf entsprechend zu erhöhen, sowie das Verfahren zur Veräußerung der Banco Português de Negócios beschleunigen; zu diesem Zweck wird Portugal der Kommission einen neuen Plan zur beihilferechtlichen Genehmigung vorlegen; f) bis Ende 2011 die Rechtsvorschriften für ein frühes Eingreifen und die geordnete Abwicklung von Banken sowie für den Einlagensicherungsfonds und den Garantiefonds für landwirtschaftliche Kreditgenossenschaften mit dem Ziel ändern, Anleger zu schützen und Umstrukturierungen zu erleichtern. Diese Fonds sollten insbesondere weiterhin in der Lage sein, die Abwicklung eines in Schwierigkeiten befindlichen Kreditinstituts zu finanzieren, ohne diese jedoch zu rekapitalisieren. Eine solche Finanzierung ist auf die Höhe der garantierten Einlagen, die im Falle einer Insolvenz ausgezahlt werden müssten, begrenzt und ist nur dann erlaubt, wenn sie die Fähigkeit dieser Fonds, ihre Hauptaufgabe zu erfüllen, nicht beeinträchtigt; g) bis Ende November 2011 das Involvenzgesetz ändern, um vorzusehen, dass Einlegern, die Garantien hinterlegt haben und/oder den Fonds (entweder unmittelbar oder nach Forderungsübergang) eine bevorzugte Rangstellung hinsichtlich des insolventen Grundbesitzes des Kreditinstituts gegenüber Gläubigern, die keine Garantien hinterlegt haben, gewährt wird, und um die wirksame Rettung überlebensfähiger Unternehmen besser zu unterstützen; h) sich verpflichten, Privatinvestoren dazu zu ermutigen, ihr Gesamtengagement auf freiwilliger Basis aufrechtzuerhalten. (9)   Um eine reibungslose Umsetzung der Programmauflagen sicherzustellen und die Ungleichgewichte nachhaltig zu korrigieren, steht die Kommission dem Land bei der Haushalts-, Finanzmarkt- und Strukturreform weiterhin beratend und anleitend zur Seite. Während der Laufzeit des finanziellen Beistands für Portugal überprüft die Kommission regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem IWF und der EZB die Wirksamkeit und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der vereinbarten Maßnahmen und spricht Empfehlungen für erforderliche Korrekturen aus mit Blick auf die Förderung von Wachstum und Arbeitsplatzschaffung, die Gewährleistung der notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und die Minimierung negativer sozialer Auswirkungen, insbesondere für die am ehesten schutzbedürftigen Mitglieder der portugiesischen Gesellschaft. Artikel 4 Für die Verwaltung des finanziellen Beistands der Union eröffnet Portugal ein Sonderkonto bei der Banco de Portugal. Artikel 5 Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet. Artikel 6 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 30. Mai 2011. Im Namen des Rates Der Präsident CSÉFALVAY Z. (1)   ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1. (2)   ABl. L 48 vom 23.2.2011, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.