Europäische Union

Beschluss (EU) 2024/864 des Rates vom 12. März 2024 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banque centrale du Luxembourg

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Serie L 2024/864 15.3.2024 BESCHLUSS (EU) 2024/864 DES RATES vom 12. März 2024 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banque centrale du Luxembourg DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1, gestützt auf die Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 29. Januar 2024 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banque centrale du Luxembourg (EZB/2024/3) (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, müssen von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft werden. (2) Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der Banque centrale du Luxembourg, Ernst & Young S.A. endet nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2023. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2024 externe Rechnungsprüfer zu bestellen. (3) Die Banque centrale du Luxembourg hat KPMG Audit S.à r.l. als externe Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 ausgewählt. (4) Der EZB-Rat hat empfohlen, KPMG Audit S.à r.l. als externe Rechnungsprüfer der Banque centrale du Luxembourg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu bestellen. (5) Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates (2) entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 1 Absatz 7 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung: „(7)   KPMG Audit S.à r.l. wird als der externe Rechnungsprüfer der Banque centrale du Luxembourg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 anerkannt.“ Artikel 2 Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an die Europäische Zentralbank gerichtet. Geschehen zu Brüssel am 12. März 2024. Im Namen des Rates Der Präsident V. VAN PETEGHEM (1)   ABl. C, C/2024/1363, 6.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1363/oj. (2)  Beschluss 1999/70/EG des Rates vom 25. Januar 1999 über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken (ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/864/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.