Europäische Union

77/506/EWG: Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 1977 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,Graphische Datenverarbeitungsanlage Tektronix" , Modell 4051

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Avis juridique important | 31977D0506 77/506/EWG: Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 1977 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,Graphische Datenverarbeitungsanlage Tektronix" , Modell 4051 Amtsblatt Nr. L 207 vom 13/08/1977 S. 0047 - 0047 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 4 S. 0166 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 20. Juli 1977 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts "Graphische Datenverarbeitungsanlage Tektronix", Modell 4051 (77/506/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 der Kommission vom 2. Dezember 1975 zur Festsetzung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (2), insbesondere auf die Artikel 4 und 5, in Erwägung nachstehender Gründe: Die belgische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 24. März 1977 die Einleitung des Verfahrens nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "Graphische Datenverarbeitungsanlage Tektronix, Modell 4051" wissenschaftlichen Charakter besitzt und, bei Bejahung dieser Frage, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 29. Juni 1977 ist gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich bei dem Gerät um eine graphische Kompakt-Datenverarbeitungsanlage handelt, die im Bereich der Informatik zur graphischen Darstellung von Daten verwendet wird. Das Gerät ist nicht so hergerichtet, um für spezifisch wissenschaftliche Zwecke eingesetzt zu werden. Es handelt sich vielmehr um ein vielseitig verwendbares Gerät, das sowohl für die Forschung als auch für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden kann. Die Verwendung zu Zwecken der reinen wissenschaftlichen Forschung allein kann diesem Gerät nicht wissenschaftlichen Charakter verleihen. Es kann somit nicht als wissenschaftliches Gerät angesehen werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das nachstehend bezeichnete Gerät besitzt keinen wissenschaftlichen Charakter : "Graphische Datenverarbeitungsanlage Tektronix, Modell 4051". Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 20. Juli 1977 Für die Kommission Étienne DAVIGNON Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 316 vom 6.12.1975, S. 17.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.