Europäische Union

83/473/EWG: Beschluß der Kommission vom 12. Juli 1983 zur Festlegung der Modalitäten für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen

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Avis juridique important | 31983D0473 83/473/EWG: Beschluß der Kommission vom 12. Juli 1983 zur Festlegung der Modalitäten für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen Amtsblatt Nr. L 260 vom 21/09/1983 S. 0019 - 0019 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 11 S. 0021 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 18 S. 0289 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 11 S. 0021 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 18 S. 0289 ***** BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 12. Juli 1983 zur Festlegung der Modalitäten für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (83/473/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 229, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Europäischen Gemeinschaften haben mit zahlreichen internationalen Organisationen zweckdienliche Beziehungen hergestellt. Die von der Kommission geschlossenen entsprechenden Abkommen betreffen die Arbeitsbeziehungen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und den internationalen Organisationen und führen zu einer Zusammenarbeit, die ihr reibungsloses Funktionieren gewährleisten soll. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Internationale Kommission für das Zivilstandswesen verfolgen gemeinsame Interessen in zahlreichen Bereichen der Angleichung der Rechtsvorschriften, insbesondere auf dem Gebiet des Familienrechts, des Personenstandes und der Rechtsfähigkeit natürlicher Personen. Es ist angezeigt, die Modalitäten für die Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen festzulegen - BESCHLIESST: Einziger Artikel Das Abkommen über die Modalitäten für die Zusammenarbeit aufgrund des Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen wird genehmigt. Brüssel, den 12. Juli 1983 Für die Kommission Karl-Heinz NARJES Mitglied der Kommission

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.