Europäische Union

2013/746/EU: Beschluss des Rates vom 10. Dezember 2013 zur Änderung seiner Geschäftsordnung

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12.12.2013    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 333/77 BESCHLUSS DES RATES vom 10. Dezember 2013 zur Änderung seiner Geschäftsordnung (2013/746/EU) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs III der Geschäftsordnung des Rates (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Artikel 3 Absatz 3 Unterabsätze 1 und 4 des den Verträgen beigefügten Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen sieht vor, dass bis zum 31. Oktober 2014, sofern ein Rechtsakt des Rates mit qualifizierter Mehrheit erlassen wird, auf Antrag eines Mitglieds des Rates überprüft wird, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren. (2) Dieser Prozentsatz wird gemäß den Bevölkerungszahlen in Anhang III Artikel 1 der Geschäftsordnung des Rates (im Folgenden „Geschäftsordnung“) berechnet. (3) Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs III der Geschäftsordnung sieht vor, dass der Rat mit Wirkung vom 1. Januar jedes Jahres die in Artikel 1 jenes Anhangs genannten Zahlen auf der Grundlage der zum 30. September des Vorjahres beim Statistischen Amt der Europäischen Union verfügbaren Daten aktualisiert. (4) Die Geschäftsordnung sollte daher für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Oktober 2014 entsprechend angepasst werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 1 des Anhangs III der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung: „Artikel 1 Zum Zwecke der Anwendung von Artikel 16 Absatz 5 EUV und von Artikel 3 Absätze 3 und 4 des den Verträgen beigefügten Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen gelten für die einzelnen Mitgliedstaaten folgende Bevölkerungszahlen für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Oktober 2014: Mitgliedstaat Bevölkerung (× 1 000 ) Deutschland 80 523,7 Frankreich 65 633,2 Vereinigtes Königreich 63 730,1 Italien 59 685,2 Spanien 46 704,3 Polen 38 533,3 Rumänien 20 057,5 Niederlande 16 779,6 Belgien 11 161,6 Griechenland 11 062,5 Tschechische Republik 10 516,1 Portugal 10 487,3 Ungarn 9 908,8 Schweden 9 555,9 Österreich 8 451,9 Bulgarien 7 284,6 Dänemark 5 602,6 Finnland 5 426,7 Slowakei 5 410,8 Irland 4 591,1 Kroatien 4 262,1 Litauen 2 971,9 Slowenien 2 058,8 Lettland 2 023,8 Estland 1 324,8 Zypern 865,9 Luxemburg 537,0 Malta 421,4 Insgesamt 505 572,5 Schwelle (62 %) 313 455,0 “. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2014. Geschehen zu Brüssel am 10. Dezember 2013. Im Namen des Rates Der Präsident R. ŠADŽIUS (1)  Beschluss 2009/937/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Annahme seiner Geschäftsordnung (ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 35).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.