Europäische Union
72/283/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 3. Juli 1972 gemäß Artikel 88 EGKSV, mit der festgestellt wird, daß das Königreich Belgien gegen seine Verpflichtungen verstoßen hat, indem es der Kommission eine Reihe besonderer Auskünfte über die Anwendung von Beihilferegelungen für die Stahlindustrie in bestimmten Fällen nicht erteilte (Nur der französische und niederländische Text sind verbindlich)
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