Europäische Union

2013/490/EU, Euratom: Beschluss des Rates und der Kommission vom 22. Juli 2013 über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits

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Quellenkennung: 32013D0490. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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er der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm andere: 8544 49 93 für eine Spannung von 80 V oder weniger 8544 49 95 für eine Spannung von mehr als 80 V, jedoch weniger als 1 000 V 8544 49 99 für eine Spannung von 1 000 V 8544 60 andere elektrische Leiter, für eine Spannung von mehr als 1 000 V 8701 Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709): 8701 10 00 Einachsschlepper 8701 20 Sattel-Straßenzugmaschinen: 8701 20 90 gebraucht 8701 30 Gleiskettenzugmaschinen: 8701 30 90 andere 8701 90 andere: Ackerschlepper und Forstschlepper (ausgenommen Einachsschlepper), auf Rädern: neu, mit einer Motorleistung von: 8701 90 11 18 kW oder weniger 8701 90 20 mehr als 18 kW bis 37 kW 8701 90 25 mehr als 37 kW bis 59 kW 8701 90 31 mehr als 59 kW bis 75 kW 8701 90 50 gebraucht 8702 Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer: 8702 10 mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) 8702 90 andere: mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung: mit einem Hubraum von mehr als 2 800 cm3: 8702 90 11 neu 8702 90 19 gebraucht mit einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger: 8702 90 31 neu 8702 90 39 gebraucht 8703 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen: andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung: 8703 21 mit einem Hubraum von 1 000 cm3 oder weniger: 8703 21 10 neu: ex 8703 21 10 ausgenommen zerlegt (1. oder 2. Grad) 8703 21 90 gebraucht 8703 24 mit einem Hubraum von mehr als 3 000 cm3: 8703 24 10 neu: ex 8703 24 10 ausgenommen zerlegt (1. oder 2. Grad) 8703 24 90 gebraucht andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor): 8703 31 mit einem Hubraum von 1 500 cm3 oder weniger: 8703 31 10 neu: ex 8703 31 10 ausgenommen zerlegt (1. oder 2. Grad) 8703 31 90 gebraucht 8703 33 mit einem Hubraum von mehr als 2 500 cm3: neu: 8703 33 19 andere: ex 8703 33 19 ausgenommen zerlegt (1. oder 2. Grad) 8703 33 90 gebraucht 8704 Lastkraftwagen: andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor): 8704 21 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger: andere: mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2 500 cm3: 8704 21 31 neu: ex 8704 21 31 ausgenommen zerlegt (1. oder 2. Grad) 8704 21 39 gebraucht mit Motor mit einem Hubraum von 2 500 cm3 oder weniger: 8704 21 91 neu: ex 8704 21 91 ausgenommen zerlegt (1. oder 2. Grad) 8704 21 99 gebraucht 8704 22 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t: andere: 8704 22 91 neu: ex 8704 22 91 ausgenommen zerlegt (1. oder 2. Grad) 8704 22 99 gebraucht 8704 23 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t: andere: 8704 23 91 neu: ex 8704 23 91 ausgenommen zerlegt (1. oder 2. Grad) 8704 23 99 gebraucht andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung: 8704 31 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger: andere: mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2 800 cm3: 8704 31 31 neu: ex 8704 31 31 ausgenommen zerlegt (1. oder 2. Grad) 8704 31 39 gebraucht mit Motor mit einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger: 8704 31 91 neu: ex 8704 31 91 ausgenommen zerlegt (1. oder 2. Grad) 8704 31 99 gebraucht 8704 32 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t: andere: 8704 32 91 neu: ex 8704 32 91 ausgenommen zerlegt (1. oder 2. Grad) 8704 32 99 gebraucht 8704 90 00 andere 8705 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage): 8705 30 00 Feuerwehrwagen 8705 40 00 Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer) 8712 00 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor 9301 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position 9307 9302 00 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Position 9303 oder 9304 9303 Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird (z. B. Jagd- und Sportgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere nur Leuchtraketen abfeuernde Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate und Leinenschießgeräte) 9304 00 00 Andere Waffen (z. B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position 9307 9305 Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304 9306 Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen 9307 00 00 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon: 9401 30 Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhe: 9401 30 90 andere 9401 40 00 in Liegen umwandelbare Sitzmöbel, ausgenommen Gartenmöbel und Campingausstattungen Sitzmöbel aus Stuhlrohr, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus oder ähnlichen Stoffen: 9401 51 00 aus Bambus oder Rattan 9401 59 00 andere andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz: 9401 61 00 gepolstert 9401 69 00 andere andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall: 9401 71 00 gepolstert 9401 79 00 andere 9401 90 Teile: andere: 9401 90 30 aus Holz 9403 Andere Möbel und Teile davon: 9403 30 Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art 9403 40 Holzmöbel von der in der Küche verwendeten Art 9403 50 00 Holzmöbel von der im Schlafzimmer verwendeten Art 9403 60 andere Holzmöbel 9403 90 Teile: 9403 90 30 aus Holz 9403 90 90 aus anderen Stoffen 9404 Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen: Auflegematratzen: 9404 29 aus anderen Stoffen 9406 00 Vorgefertigte Gebäude: 9406 00 11 Mobilheime andere: 9406 00 20 aus Holz 9503 00 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art: 9503 00 10 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen: ex 9503 00 10 Puppenwagen andere Bausätze und Baukastenspielzeug: 9503 00 39 aus anderen Stoffen: ex 9503 00 39 aus Holz Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend: 9503 00 49 andere: ex 9503 00 49 aus Holz Puzzles: 9503 00 61 aus Holz 9504 Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen): 9504 20 Billardspiele aller Art und Zubehör: 9504 20 10 Billardmöbel und Tischbillards 9506 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken: Bälle, ausgenommen Golf- und Tischtennisbälle: 9506 62 aufblasbare Bälle: 9506 62 90 andere 9601 Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen, Perlmutter und andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen (einschließlich durch Formen hergestellte Waren) 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen: 9603 10 00 Besen, aus Reisig oder anderen pflanzlichen Stoffen, gebunden, auch mit Stiel 9603 90 andere 9604 00 00 Handsiebe 9609 Blei-, Kopier- und Farbstifte (ausgenommen Waren der Position 9608), Griffel, Minen für Stifte, Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide 9612 Bänder für Schreibmaschinen und ähnliche Bänder, mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit Schachteln: 9612 20 00 Stempelkissen 9618 00 00 Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster ANHANG II BESTIMMUNG DES BEGRIFFS „BABY-BEEF“ (Artikel 26 Absatz 3) Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN) ist die Warenbezeichnung nur als Hinweis zu verstehen; maßgebend für die Präferenzregelung nach diesem Anhang ist der Geltungsbereich des KN-Codes. Bei KN-Codes mit dem Zusatz „ex“ ist der KN-Code zusammen mit der entsprechenden Warenbezeichnung für die Präferenzregelung maßgebend. KN-Code TARIC-Unterteilung Warenbezeichnung 0102   Rinder, lebend: 0102 90   andere:   Hausrinder:   mit einem Gewicht von mehr als 300 kg:   Färsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben): ex 0102 90 51   zum Schlachten: 10 Tiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 320 kg bis 470 kg (1) ex 0102 90 59   andere: 11 21 31 91 Tiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 320 kg bis 470 kg (1)   andere: ex 0102 90 71   zum Schlachten: 10 Bullen und Ochsen, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kg (1) ex 0102 90 79   andere: 21 91 Bullen und Ochsen, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kg (1) 0201   Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt: ex 0201 10 00   ganze oder halbe Tierkörper 91 ganze Tierkörper mit einem Gewicht von 180 kg bis 300 kg und halbe Tierkörper mit einem Gewicht von 90 kg bis 150 kg, deren Fleisch hellrosa und deren Fett sehr fein strukturiert und weiß bis hellgelb ist und deren Knorpel (insbesondere der Beckensymphyse und der Dornfortsätze der Wirbelsäule) leicht verknöchert sind (1) 0201 20   andere Teile mit Knochen: ex 0201 20 20   „quartiers compensés“: 91 „quartiers compensés“ mit einem Gewicht von 90 kg bis 150 kg, deren Fleisch hellrosa und deren Fett sehr fein strukturiert und weiß bis hellgelb ist und deren Knorpel (insbesondere der Beckensymphyse und der Dornfortsätze der Wirbelsäule) leicht verknöchert sind (1) ex 0201 20 30   Vorderviertel, zusammen oder getrennt: 91 Vorderviertel, getrennt, mit einem Gewicht von 45 kg bis 75 kg, deren Fleisch hellrosa und deren Fett sehr fein strukturiert und weiß bis hellgelb ist und deren Knorpel (insbesondere der Dornfortsätze der Wirbelsäule) leicht verknöchert sind (1) ex 0201 20 50   Hinterviertel, zusammen oder getrennt: 91 Hinterviertel, getrennt, mit einem Gewicht von 45 kg bis 75 kg — beim so genannten „Pistola“-Schnitt mit einem Gewicht von 38 kg bis 68 kg —, deren Fleisch hellrosa und deren Fett sehr fein strukturiert und weiß bis hellgelb ist und deren Knorpel (insbesondere der Dornfortsätze der Wirbelsäule) leicht verknöchert sind (1) (1)  Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt unter den in den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Voraussetzungen. ANHANG IIIa ZOLLZUGESTÄNDNISSE SERBIENS FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN DER GEMEINSCHAFT (Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe a) KN-Code Warenbezeichnung 0101 Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend 0102 Rinder, lebend: 0102 10 reinrassige Zuchttiere 0102 90 andere: 0102 90 90 andere 0103 Schweine, lebend: 0103 10 00 reinrassige Zuchttiere andere: 0103 91 mit einem Gewicht von weniger als 50 kg: 0103 91 90 andere 0103 92 mit einem Gewicht von 50 kg oder mehr: 0103 92 90 andere 0104 Schafe und Ziegen, lebend: 0104 10 Schafe: 0104 10 10 reinrassige Zuchttiere 0104 20 Ziegen: 0104 20 10 reinrassige Zuchttiere 0105 Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend: mit einem Gewicht von 185 g oder weniger: 0105 11 Hühner: weibliche Zucht- und Vermehrungsküken: 0105 11 11 Legerassen 0105 11 19 andere andere: 0105 11 91 Legerassen 0105 12 00 Truthühner 0105 19 andere andere: 0105 99 andere 0106 Andere Tiere, lebend 0203 Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren: frisch oder gekühlt: 0203 11 ganze oder halbe Tierkörper: 0203 11 90 andere 0203 19 anderes: 0203 19 90 anderes gefroren: 0203 21 ganze oder halbe Tierkörper: 0203 21 90 andere 0203 22 Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen: 0203 22 90 andere 0203 29 anderes: 0203 29 90 anderes 0205 00 Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren 0206 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren: 0206 10 von Rindern, frisch oder gekühlt: 0206 10 10 zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen 0208 Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren 0210 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen: andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen: 0210 91 00 von Primaten 0210 92 00 von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia) 0210 93 00 von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten) 0210 99 andere: Fleisch: 0210 99 10 von Pferden, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet von Schafen und Ziegen: 0210 99 21 mit Knochen 0210 99 29 ohne Knochen 0210 99 31 von Rentieren 0210 99 39 anderes Schlachtnebenerzeugnisse: andere: Geflügellebern: 0210 99 71 Fettlebern von Gänsen oder Enten, gesalzen oder in Salzlake 0210 99 79 andere 0210 99 80 andere 0406 Käse und Quark/Topfen: 0406 40 Blauschimmelkäse und anderer Käse mit Marmorierung des Teiges, hervorgerufen durch Penicillium roqueforti 0406 90 andere Käse: andere: 0406 90 35 Kefalo-Tyri andere: andere: mit einem Fettgehalt von 40 GHT oder weniger und mit einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von: mehr als 47 bis 72 GHT: 0406 90 85 Kefalograviera, Kasseri 0407 00 Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht: von Hausgeflügel: Bruteier: 0407 00 11 von Truthühnern oder Gänsen 0407 00 19 andere 0407 00 90 andere 0408 Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln: Eigelb: 0408 11 getrocknet 0408 19 anderes: 0408 19 20 ungenießbar oder ungenießbar gemacht 0410 00 00 Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen 0504 00 00 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar: 0511 10 00 Rindersperma andere: 0511 99 andere: 0511 99 10 Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle 0601 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212): 0601 10 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend 0601 20 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln: 0601 20 10 Zichorienpflanzen und -wurzeln 0602 Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel: 0602 90 andere: 0602 90 10 Pilzmycel 0602 90 20 Ananaspflänzlinge 0602 90 30 Gemüsepflanzen und Erdbeerpflanzen andere: Freilandpflanzen: andere Freilandpflanzen: 0602 90 51 Freilandstauden 0604 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet 0701 Kartoffeln, frisch oder gekühlt: 0701 10 00 Pflanzkartoffeln/Saatkartoffeln 0705 Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium-Arten), frisch oder gekühlt: Chicorée: 0705 21 00 Chicorée-Witloof (Cichorium intybus var. foliosum) 0705 29 00 andere 0709 Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt: 0709 20 00 Spargel 0709 90 anderes: Oliven: 0709 90 31 zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt 0709 90 39 andere 0709 90 40 Kapern 0709 90 50 Fenchel 0709 90 70 Zucchini (Courgettes) 0709 90 80 Artischocken 0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren: 0710 80 anderes Gemüse: 0710 80 10 Oliven 0710 80 80 Artischocken 0710 80 85 Spargel 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet: 0711 20 Oliven 0711 90 anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen: Gemüse: 0711 90 70 Kapern 0713 Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert: 0713 10 Erbsen (Pisum sativum): 0713 10 10 zur Aussaat 0713 20 00 Kichererbsen Bohnen (Vigna-Arten, Phaseolus-Arten): 0713 39 00 andere 0713 90 00 andere 0714 Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes 0801 Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet 0802 Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet: Mandeln: 0802 11 in der Schale 0802 12 ohne Schale 0802 40 00 Esskastanien (Castanea-Arten) 0802 50 00 Pistazien 0802 60 00 Macadamia-Nüsse 0802 90 andere 0803 00 Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet 0804 Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet 0805 Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet 0806 Weintrauben, frisch oder getrocknet: 0806 20 getrocknet 0807 Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frisch: 0807 20 00 Papaya-Früchte 0808 Äpfel, Birnen und Quitten, frisch: 0808 20 Birnen und Quitten: 0808 20 90 Quitten 0809 Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch: 0809 40 Pflaumen und Schlehen: 0809 40 90 Schlehen 0810 Andere Früchte, frisch: 0810 40 Preiselbeeren, Heidelbeeren und andere Früchte der Gattung Vaccinium: 0810 40 30 Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus 0810 50 00 Kiwifrüchte 0810 60 00 Durian 0810 90 andere 0811 Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln: 0811 20 Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren: andere: 0811 20 39 schwarze Johannisbeeren 0811 20 51 rote Johannisbeeren 0811 20 59 Brombeeren und Maulbeeren 0811 20 90 andere 0811 90 andere: mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln: mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT: 0811 90 11 tropische Früchte und tropische Nüsse andere: 0811 90 31 tropische Früchte und tropische Nüsse 0811 90 39 andere andere: 0811 90 50 Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus 0811 90 70 Heidelbeeren der Arten Vaccinium myrtilloides und Vaccinium angustifolium 0811 90 85 tropische Früchte und tropische Nüsse 0812 Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet: 0812 90 andere: 0812 90 20 Orangen 0812 90 30 Papaya-Früchte 0812 90 40 Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus 0812 90 70 Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen, Pitahayas und tropische Nüsse 0812 90 98 andere 0813 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels: 0813 40 andere Früchte: 0813 40 50 Papaya-Früchte 0813 40 60 Tamarinden 0813 40 70 Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas 0813 40 95 andere 0813 50 Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels: Mischungen von getrockneten Früchten, anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806: ohne Pflaumen: 0813 50 12 von Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas 0813 50 15 andere Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802: 0813 50 31 von tropischen Nüssen 0813 50 39 andere andere Mischungen: 0813 50 91 ohne Pflaumen oder Feigen 0813 50 99 andere 0814 00 00 Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt 0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt: Kaffee, nicht geröstet: 0901 11 00 nicht entkoffeiniert 0901 12 00 entkoffeiniert 0901 90 andere 0902 Tee, auch aromatisiert 0904 Pfeffer der Gattung „Piper“; Früchte der Gattungen „Capsicum“ oder „Pimenta“, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert: Pfeffer: 0904 11 00 weder gemahlen noch sonst zerkleinert 0904 12 00 gemahlen oder sonst zerkleinert 0905 00 00 Vanille 0906 Zimt und Zimtblüten 0907 00 00 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele 0908 Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen 0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze: 0910 10 00 Ingwer 0910 20 Safran 0910 30 00 Kurkuma andere Gewürze: 0910 91 Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9 0910 99 andere: 0910 99 10 Samen von Bockshornklee Thymian: weder gemahlen noch sonst zerkleinert: 0910 99 31 Feldthymian (Thymus serpyllum) 0910 99 33 anderer 0910 99 39 gemahlen oder sonst zerkleinert 0910 99 50 Lorbeerblätter 0910 99 60 Curry 1001 Weizen und Mengkorn: 1001 10 00 Hartweizen 1001 90 andere: 1001 90 10 Spelz zur Aussaat anderer Spelz, Weichweizen und Mengkorn: 1001 90 91 Weichweizen und Mengkorn, zur Aussaat 1002 00 00 Roggen 1003 00 Gerste: 1003 00 10 zur Aussaat 1004 00 00 Hafer 1006 Reis 1007 00 Körner-Sorghum 1008 Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide 1102 Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn: 1102 10 00 von Roggen 1102 90 anderes 1103 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide: Grobgrieß und Feingrieß: 1103 19 von anderem Getreide

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.