Europäische Union

90/373/EWG: Beschluß des Rates vom 29. Mai 1990 über den Abschluß des Übereinkommens zur Gründung des gemeinsamen Fonds für Rohstoffe

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Avis juridique important | 31990D0373 90/373/EWG: Beschluß des Rates vom 29. Mai 1990 über den Abschluß des Übereinkommens zur Gründung des gemeinsamen Fonds für Rohstoffe Amtsblatt Nr. L 182 vom 14/07/1990 S. 0001 - 0001 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 16 S. 0007 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 16 S. 0007 BESCHLUSS DES RATES vom 29. Mai 1990 über den Abschluß des Übereinkommens zur Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe (90/373/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Das Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe betrifft Sachgebiete, die der Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten unterfallen, und Sachgebiete, die zur gemeinsamen Handelspolitik gehören. Das Übereinkommen wurde von der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten unterzeichnet. Die Mitgliedstaaten haben bereits die Verfahren der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung nach Artikel 54 des Übereinkommens abgeschlossen. Es ist daher erforderlich, daß auch die Gemeinschaft das Übereinkommen, das beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt ist, genehmigt - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Die Gemeinschaft hinterlegt die Instrumente für die Genehmigung des Übereinkommens bei dem Generalsekretariat der Vereinten Nationen. Der Wortlaut des Übereinkommens ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Genehmigungsinstrument im Namen der Gemeinschaft zu hinterlegen. Artikel 3 Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 29. Mai 1990. Im Namen des Rates Der Präsident M. GEOGHEGAN-QUINN

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.