Europäische Union

2006/348/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Januar 2006 zu von der Republik Finnland gemäß Artikel 95 Absatz 4 EG-Vertrag mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den höchsten zulässigen Cadmiumgehalt von Düngemitteln (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 5542) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32006D0348. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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die Bestimmungen der Richtlinie 76/116/EWG, zulässig ist. (46) Zudem erkennt die Kommission, dass die einzelstaatlichen Bestimmungen — den Bedarf am Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit erfüllen, — im Hinblick auf die angestrebten Ziele verhältnismäßig sind, — kein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung verkörpern und — keine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen. Die Kommission ist daher der Meinung, dass sie gebilligt werden können — HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Abweichend von der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 werden die finnischen Bestimmungen gebilligt, mit denen das Inverkehrbringen von phosphorhaltigen mineralischen Düngemitteln mit einem Cadmiumgehalt von über 50 mg je Kilogramm Phosphor in Finnland verboten wird. Diese Ausnahmeregelung gilt so lange, bis harmonisierte Maßnahmen betreffend Cadmium in Düngemitteln auf Gemeinschaftsebene zur Anwendung kommen. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Republik Finnland gerichtet. Brüssel, den 3. Januar 2006 Für die Kommission Günter VERHEUGEN Vizepräsident (1)   ABl. L 24 vom 30.1.1976, S. 21. Richtlinie zuletzt geändert durch die Beitrittsakte von 2003. (2)   ABl. L 138 vom 28.5.2002, S. 15. (3)   ABl. L 304 vom 21.11.2003, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2076/2004 der Kommission (ABl. L 359 vom 4.12.2004, S. 25). (4)   ABl. C 241 vom 29.8.1994, S. 37 und 308. (5)   ABl. L 18 vom 23.1.1999, S. 60. (6)  Finnisches Gesetzblatt Nr. 45/1994 vom 26. Januar 1994, S. 117. (7)   ABl. C 197 vom 12.8.2005, S. 4. (8)  Finnisches Ministerium für Land- und Forstwirtschaft: „Cadmium in fertilisers, risks to human health and the environment“, April 2000. (9)  Der Cadmiumgehalt, der für die Aufnahme durch Pflanzen verfügbar ist. (10)  PEC (Predicted Environmental Concentration) = vorausgesagte Umweltkonzentration; PNEC (Predicted No Effect Concentration) = vorausgesagter auswirkungsloser Wert. Ein PEC/PNEC-Verhältnis größer als 1 weist auf schädliche Auswirkungen hin. (11)  Wissenschaftlicher Ausschuss „Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt“. (12)  Wissenschaftlicher Ausschuss „Gesundheits- und Umweltrisiken“. (13)   ABl. L 84 vom 5.4.1993, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.