Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/1849 des Rates vom 10. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska

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13.10.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 264/5 BESCHLUSS (EU) 2017/1849 DES RATES vom 10. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1, gestützt auf die Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 8. September 2017 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Národná banka Slovenska (EZB/2017/27) (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, müssen von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft werden, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden. (2) Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska, Ernst & Young Slovakia, spol. s. r.o., endete nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2016. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2017 externe Rechnungsprüfer für die Národná banka Slovenska zu bestellen. (3) Die Národná banka Slovenska hat für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020 Deloitte Audit s.r.o. als ihre externen Rechnungsprüfer ausgewählt, mit der Option, das Mandat für die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 zu verlängern. (4) Der EZB-Rat hat empfohlen, Deloitte Audit s.r.o. als externe Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020 zu bestellen. (5) Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates (2) entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 1 Absatz 16 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung: „(16)   Deloitte Audit s.r.o. wird als externer Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020 anerkannt.“ Artikel 2 Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an die EZB gerichtet. Geschehen zu Luxemburg am 10. Oktober 2017. Im Namen des Rates Der Präsident T. TÕNISTE (1)   ABl. C 310 vom 19.9.2017, S. 1. (2)  Beschluss 1999/70/EG des Rates vom 25. Januar 1999 über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken (ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.