Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/813 der Kommission vom 14. Mai 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für den Agrarsektor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)Text von Bedeutung für den EWR.

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8.6.2018    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 145/1 BESCHLUSS (EU) 2018/813 DER KOMMISSION vom 14. Mai 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für den Agrarsektor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (1), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 verpflichtet die Kommission, branchenspezifische Referenzdokumente für bestimmte Wirtschaftssektoren zu erstellen. Die Dokumente müssen bewährte Umweltmanagementpraktiken, Indikatoren für die Umweltleistung und erforderlichenfalls Leistungsrichtwerte und Systeme zur Bewertung der Umweltleistungsniveaus beinhalten. Organisationen, die im Rahmen des mit der genannten Verordnung eingeführten Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung registriert oder sich zu registrieren im Begriff sind, müssen diese Dokumente bei der Entwicklung ihres Umweltmanagementsystems und bei der Bewertung ihrer Umweltleistung in ihrer Umwelterklärung oder aktualisierten Umwelterklärung gemäß Anhang IV der Verordnung berücksichtigen. (2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission auch verpflichtet, einen Arbeitsplan zu erstellen, der eine als Anhaltspunkt dienende Liste der Branchen enthält, die bei der Ausarbeitung der branchenspezifischen Referenzdokumente Vorrang haben. In der Mitteilung der Kommission „Erstellung des Arbeitsplans mit einer als Anhaltspunkt dienenden Liste der Branchen für die Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)“ (2) wurde die Landwirtschaft als vorrangige Branche identifiziert. (3) Da der Agrarsektor sehr vielfältig ist und eine breite Palette von Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Betriebstypen umfasst, sollte der Schwerpunkt des branchenspezifischen Referenzdokuments für diese Branche auf den wichtigsten Umweltproblemen des Sektors liegen. Im Einklang mit dem EMAS-Ziel, ungeachtet der Ausgangssituation die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung zu fördern, sollte das branchenspezifische Referenzdokument bewährte Praktiken beinhalten, mit denen sich in möglichst vielen Bereichen der Branche Verbesserungen erzielen lassen. Es sollte als bewährte Umweltmanagementpraxis konkrete Maßnahmen nennen, mit denen die Abfall-, Dünger- und Bodenbewirtschaftung und die Bewässerungseffizienz verbessert werden können. (4) Um Organisationen, Umweltgutachtern und anderen genügend Zeit einzuräumen, um sich auf die Einführung des branchenspezifischen Referenzdokuments für den Agrarsektor vorzubereiten, sollte dieser Beschluss erst 120 Tage ab dem Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union angewendet werden. (5) Für die Erarbeitung des im Anhang dieses Beschlusses enthaltenen branchenspezifischen Referenzdokuments hat die Kommission die Mitgliedstaaten und anderen Interessenträger im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 konsultiert. (6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 eingesetzten Ausschusses — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Das branchenspezifische Referenzdokument über bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für den Agrarsektor im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 5. Oktober 2018. Brüssel, den 14. Mai 2018 Für die Kommission Der Präsident Jean-Claude JUNCKER (1)   ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 1. (2)   ABl. C 358 vom 8.12.2011, S. 2. ANHANG 1.   EINLEITUNG Dieses branchenspezifische Referenzdokument beruht auf einem detaillierten Wissenschafts- und Politikbericht (1) („Bericht über bewährte Praktiken“) der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre, JRC) der Europäischen Kommission. Maßgeblicher Rechtsrahmen Das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), an dem sich Organisationen freiwillig beteiligen können, wurde 1993 mit der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates (2) eingeführt und anschließend mit folgenden Verordnungen zweimal umfassend überarbeitet: — Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (3); — Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Ein wichtiges neues Element der letzten überarbeiteten Fassung, die am 11. Januar 2010 in Kraft getreten ist, ist Artikel 46 über die Erarbeitung branchenspezifischer Referenzdokumente für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren sowie gegebenenfalls Leistungsrichtwerte und Punktesysteme zur Bewertung des Leistungsniveaus. Hinweise zum Verständnis und zur Verwendung dieses Dokuments Das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) basiert auf der freiwilligen Teilnahme von Organisationen, die für eine kontinuierliche Verbesserung der Umwelt eintreten. Auf dieser Grundlage bietet das vorliegende Referenzdokument speziell auf den Agrarsektor zugeschnittene Leitlinien sowie eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten und bewährten Praktiken. Das Dokument wurde von der Europäischen Kommission anhand von Beiträgen von Interessenträgern verfasst. Eine von der Gemeinsamen Forschungsstelle geleitete technische Arbeitsgruppe aus Experten und Interessenvertretern der Branche erörterte und vereinbarte schließlich die in diesem Dokument beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte; insbesondere Letztere wurden als repräsentativ für das Umweltleistungsniveau angesehen, das die leistungsfähigsten Organisationen der Branche erreichen. Das branchenspezifische Referenzdokument soll allen Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen, mit Ideen und Inspirationen sowie praktischen und technischen Leitlinien Hilfestellung und Unterstützung leisten. Das branchenspezifische Referenzdokument richtet sich in erster Linie an Organisationen, die bereits EMAS-registriert sind, aber auch an Organisationen, die eine künftige EMAS-Registrierung ins Auge fassen, sowie an alle Organisationen, die zur Verbesserung ihrer Umweltleistung mehr über bewährte Umweltmanagementpraktiken erfahren möchten. Das Ziel des Referenzdokuments besteht somit darin, Organisationen des Agrarsektors bei der Priorisierung relevanter — direkter und indirekter — Umweltaspekte zu unterstützen und ihnen Informationen über bewährte Umweltmanagementpraktiken, angemessene branchenspezifische Indikatoren zur Messung ihrer Umweltleistung und Leistungsrichtwerte an die Hand zu geben. Wie sollten branchenspezifische Referenzdokumente von EMAS-registrierten Organisationen berücksichtigt werden? Nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 müssen EMAS-registrierte Organisationen branchenspezifische Referenzdokumente auf zwei verschiedenen Ebenen berücksichtigen: 1. Bei der Entwicklung und Anwendung ihres eigenen Umweltmanagementsystems auf der Grundlage der Ergebnisse der Umweltprüfung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b): Organisationen sollten relevante Teile des branchenspezifischen Referenzdokuments sowohl bei der Festlegung und Überprüfung ihrer Umweltzielsetzungen und -einzelziele (entsprechend den in der Umweltprüfung und Umweltpolitik ermittelten relevanten Umweltaspekten) als auch bei der Entscheidung über die Maßnahmen berücksichtigen, die zur Verbesserung ihrer Umweltleistung durchzuführen sind. 2. Bei der Erstellung der Umwelterklärung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 4 Absatz 4): a) Organisationen sollten die im branchenspezifischen Referenzdokument genannten relevanten branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren berücksichtigen, wenn sie über die Indikatoren (4) für die Berichterstattung über die Umweltleistung entscheiden. Bei der Wahl der Indikatoren für die Berichterstattung sollten sie die im jeweiligen branchenspezifischen Referenzdokument vorgeschlagenen Indikatoren und deren Relevanz für die im Rahmen ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte berücksichtigen. Indikatoren müssen nur berücksichtigt werden, soweit sie für die Umweltaspekte relevant sind, die im Rahmen der Umweltprüfung als besonders wichtig erachtet wurden. b) Im Rahmen der Berichterstattung über ihre Umweltleistung und deren Einflussfaktoren sollten die Organisationen in ihrer Umwelterklärung angeben, in welcher Weise relevante bewährte Umweltmanagementpraktiken und, soweit verfügbar, Leistungsrichtwerte berücksichtigt wurden. Sie sollten beschreiben, inwieweit relevante bewährte Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte (die Indikatoren für das von den leistungsstärksten Organisationen erreichte Umweltleistungsniveau sind) verwendet wurden, um zur (weiteren) Verbesserung ihrer Umweltleistung Maßnahmen und Aktionen herauszuarbeiten und möglicherweise Prioritäten zu setzen. Die Anwendung bewährter Umweltmanagementpraktiken bzw. das Erreichen der ermittelten Leistungsrichtwerte ist jedoch nicht zwingend, denn aufgrund der Freiwilligkeit des EMAS-Systems und branchenspezifischen Referenzdokuments wird die Kosten-Nutzen-Bewertung der Realisierbarkeit der Richtwerte und bewährten Praktiken den Organisationen selbst überlassen. Ähnlich wie bei den Umweltleistungsindikatoren sollte die Organisation die Relevanz und Anwendbarkeit der bewährten Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte auch unter dem Gesichtspunkt der im Zuge ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte sowie technischer und finanzieller Aspekte prüfen. Elemente der branchenspezifischen Referenzdokumente (Indikatoren, bewährte Umweltmanagementpraktiken oder Leistungsrichtwerte), die in Bezug auf die von der Organisation im Rahmen ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte nicht für relevant befunden wurden, sollten in der Umwelterklärung weder angegeben noch beschrieben werden. Die Teilnahme an EMAS ist ein fortlaufender Prozess. Wann immer eine Organisation plant, ihre Umweltleistung zu verbessern, (und diese überprüft), konsultiert sie das branchenspezifische Referenzdokument zu bestimmten Themen, um Anregungen für die thematischen Fragen zu finden, die in einem schrittweisen Ansatz als Nächstes geregelt werden sollten. Die EMAS-Umweltgutachter kontrollieren, ob und inwieweit die Organisation bei der Erstellung ihrer Umwelterklärung das branchenspezifische Referenzdokument berücksichtigt hat (Artikel 18 Absatz 5 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009). Damit akkreditierte Umweltgutachter eine Umweltbetriebsprüfung durchführen können, muss die betreffende Organisation nachweisen, inwieweit sie angesichts der Ergebnisse der Umweltprüfung die relevanten Elemente des branchenspezifischen Referenzdokuments ausgewählt und berücksichtigt hat. Die Gutachter kontrollieren nicht die Konformität mit den beschriebenen Leistungsrichtwerten, sondern überprüfen vielmehr, inwieweit das branchenspezifische Referenzdokument als Orientierungshilfe für die Ermittlung von Indikatoren und geeigneten freiwilligen Maßnahmen konsultiert wurde, mit denen die Organisation ihre Umweltleistung verbessern kann. Aufgrund der Freiwilligkeit des EMAS-Systems sollte die entsprechende Beweisführung für die Organisationen nicht mit einem unverhältnismäßigen Aufwand einhergehen. Insbesondere dürfen die Gutachter keine spezielle Begründung für jede der bewährten Praktiken, jeden branchenspezifischen Umweltleistungsindikator und jeden Leistungsrichtwert verlangen, die im branchenspezifischen Referenzdokument genannt sind, von der Organisation aufgrund ihrer Umweltprüfung jedoch als irrelevant erachtet wurden. Sie könnten jedoch relevante zusätzliche Elemente vorschlagen, die die Organisation künftig als weiteren Nachweis ihres Engagements für ständige Leistungsverbesserung berücksichtigen kann. Struktur des branchenspezifischen Referenzdokuments Das vorliegende Referenzdokument besteht aus vier Kapiteln. Kapitel 1 gibt eine Einführung in den rechtlichen Rahmen des EMAS-Systems und beschreibt, wie das Dokument konsultiert werden sollte. Kapitel 2 regelt den Geltungsbereich des Dokuments. Kapitel 3 enthält eine kurze Beschreibung der verschiedenen bewährten Umweltmanagementpraktiken (5) sowie Informationen über ihre Anwendbarkeit. Wenn für eine bestimmte bewährte Umweltmanagementpraxis konkrete Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte formuliert werden konnten, sind diese ebenfalls angegeben. Leistungsrichtwerte konnten jedoch nicht für alle bewährten Umweltmanagementpraktiken festgelegt werden, da in manchen Bereichen entweder nur begrenzt Daten zur Verfügung standen oder die spezifischen Bedingungen (Art des landwirtschaftlichen Betriebs, Geschäftsmodell, Klima usw.) derart unterschiedlich sind, dass ein Leistungsrichtwert keinen Sinn machen würde. Einige der Indikatoren und Richtwerte sind für mehrere bewährte Umweltmanagementpraktiken relevant und werden in diesem Fall mehrfach genannt. Kapitel 4 schließlich enthält eine umfassende Tabelle mit den wichtigsten Umweltleistungsindikatoren, den zugehörigen Erläuterungen und den entsprechenden Leistungsrichtwerten. 2.   GELTUNGSBEREICH Dieses branchenspezifische Referenzdokument geht auf die Umweltleistung landwirtschaftlicher Tätigkeiten ein. Für die Zwecke dieses Dokuments gelten als Organisationen des Agrarsektors Organisationen, die unter die NACE-Codes A1.1 bis A1.6 fallen (entsprechend der mit Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) aufgestellten statistischen Systematik der Wirtschaftszweige). Dazu gehören die gesamte Tierproduktion sowie die Erzeugung ein- und mehrjähriger Nutzpflanzen. Diese Organisationen stellen die Zielgruppe dieses Dokuments dar. Abbildung 2.1 enthält eine schematische Übersicht über den Geltungsbereich dieses Dokuments und zeigt, inwiefern die Zielgruppe mit anderen Organisationen interagiert. Abbildung 2.1. Schematische Übersicht über den Geltungsbereich dieses branchenspezifischen Referenzdokuments: Die Zielgruppen des Dokuments sind in Fettschrift in hellgrau hinterlegten Kästchen dargestellt. Ihre wichtigsten Interaktionen mit anderen Sektoren werden ebenfalls deutlich. Die in anderen branchenspezifischen Referenzdokumenten behandelten Sektoren sind in kursiver Schrift in hellgrün hinterlegten Kästchen dargestellt. Neben seiner unmittelbaren Zielgruppe kann dieses branchenspezifische Referenzdokument auch anderen Akteuren wie etwa Betriebsberatern von Nutzen sein. Dieses branchenspezifische Referenzdokument ist entsprechend den verschiedenen in Tabelle 2.1 dargestellten landwirtschaftlichen Tätigkeiten aufgebaut. Tabelle 2.1 Aufbau des branchenspezifischen Referenzdokuments für den Agrarsektor Kapitel Beschreibung Zielgruppe 3.1. Nachhaltige landwirtschaftliche Betriebsführung und Bodenbewirtschaftung Dieses Kapitel behandelt bereichsübergreifende Themen im Zusammenhang mit Landschaftsplanung, Energie- und Wassereffizienz, Biodiversität, Einsatz von Umweltmanagementsystemen sowie die Auseinandersetzung der Verbraucher mit verantwortungsbewusstem Konsum. Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe 3.2. Bodenqualitätsmanagement Dieses Kapitel befasst sich mit der Sicherung der Qualität des Bodens. Dies beinhaltet die Beurteilung des Bodenzustands und die Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans sowie praktische Empfehlungen für die Verbesserung der Bodenqualität — beispielsweise durch die Verwendung organischer Zusätze — für den Erhalt der Bodenstruktur und für die Entwässerung. Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe 3.3. Nährstoffmanagementplanung In diesem Kapitel wird der Einsatz von Bodennährstoffen behandelt. Dies beinhaltet bewährte Verfahren in Bezug auf die Kostenplanung für die Nährstoffversorgung der Felder sowie die Fruchtfolge, die präzise Anwendung von Nährstoffen und die Auswahl umweltfreundlicherer Dünger. Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe 3.4. Bodenvorbereitung und Anbauplanung Dieses Kapitel konzentriert sich auf die Auswahl geeigneter Landbaumethoden, die Minimierung von Bodenstörungen, die Anwendung sanfter Landbaumethoden, die Umsetzung effizienter Fruchtfolgen sowie den Anbau von Deck- und Zwischenfrüchten. Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe 3.5. Wiesen- und Weidebewirtschaftung Dieses Kapitel befasst sich mit der Maximierung von Graserzeugung und Weidegrasaufnahme, der Weidebewirtschaftung in ökologisch wertvollen Gebieten, der Verjüngung von Weideflächen und der Einarbeitung von Klee sowie der effizienten Erzeugung von Silage. Viehzuchtbetriebe 3.6. Tierhaltung Dieses Kapitel beschreibt bewährte Verfahren im Bereich Tierhaltung. Vorgestellt werden insbesondere Verfahren im Zusammenhang mit geeigneter Zuchtauswahl, der Agrarkostenplanung für Nährstoffe, der futtermittelbedingten Reduzierung der Stickstoffausscheidung, der effizienteren Futterverwertung, der umweltfreundlichen Beschaffung von Futtermitteln, Gesundheitsplänen für Tiere sowie dem Herdenmanagement. Viehzuchtbetriebe 3.7. Dungbewirtschaftung In diesem Kapitel werden bewährte Verfahren in Verbindung mit einer durch die Minderung von Emissionen und die Verbesserung der Nährstoffaufnahme optimierten Dungbewirtschaftung behandelt. Dazu gehören die Errichtung emissionsarmer Stallsysteme, die Umsetzung und Optimierung anaerober Vergärung, die Trennung von Gülle oder Gärresten, geeignete Lagerstätten für Fest- und Flüssigmist sowie Methoden zur Ausbringung von Gülle und Dung. Viehzuchtbetriebe 3.8. Bewässerungsmanagement Dieses Kapitel behandelt effiziente Bewässerungsstrategien und gibt Orientierungshilfe in Bezug auf agronomische Methoden, die Optimierung der Wasserverteilung und die rationelle Nutzung von Bewässerungssystemen. Darüber hinaus wird auf die Bedeutung der Quelle des zur Bewässerung genutzten Wassers eingegangen. Landwirtschaftliche Betriebe, die Bewässerungssysteme einsetzen 3.9. Pflanzenschutz Dieses Kapitel befasst sich mit Verfahren des nachhaltigen Pflanzenschutzes, im Zuge derer die zur Schädlingskontrolle eingesetzten Pestizide gering gehalten werden. Die Ziele bestehen in der Verhinderung des Auftretens von Schädlingen, der Verringerung der Abhängigkeit von chemischen Pflanzenschutzmitteln, der Optimierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes sowie von Managementstrategien im Zusammenhang mit Pestizidresistenz. Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe 3.10. Unterglasanbau Dieses Kapitel beschreibt Verfahren, die sich im Unterglasanbau bewährt haben. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Energieeffizienz, Wasser- und Abfallwirtschaft sowie die Auswahl von Kultursubstraten gelegt. Unterglas-Gartenbaubetriebe In Tabelle 2.2 sind die für landwirtschaftliche Betriebe wichtigsten Umweltaspekte dargestellt, wobei zwischen der pflanzlichen Produktion und dem Gartenbau einerseits sowie der Viehwirtschaft andererseits unterschieden wird. Die Tabelle enthält unter Angabe des entsprechenden Kapitels in diesem Dokument jeweils die wichtigsten damit verbundenen potenziellen Umweltbelastungen. Diese Umweltaspekte wurden für am wichtigsten in diesem Sektor erachtet. Die von konkreten Organisationen zu bewältigenden Umweltaspekte sollten jedoch von Fall zu Fall bewertet werden. Tabelle 2.2 Die wichtigsten Umweltaspekte für landwirtschaftliche Betriebe und ihre Handhabung im branchenspezifischen Referenzdokument Umweltaspekte Damit zusammenhängende wesentliche Umweltbelastungen (7) Entsprechende Kapitel im branchenspezifischen Referenzdokument Pflanzliche Produktion und Gartenbau Auf dem Betrieb anfallende Tätigkeiten Energienutzung Kapitel 3.1: Nachhaltige landwirtschaftliche Betriebsführung und Bodenbewirtschaftung, bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.5 Kapitel 3.10: Unterglasanbau, bewährte Umweltmanagementpraxis 3.10.1 Bodenbewirtschaftung Bodendegradation (Erosion, Verdichtung) Kapitel 3.2: Bodenqualitätsmanagement, alle bewährten Umweltmanagementpraktiken Einsatz von Nährstoffen NH3- und N2O-Emissionen Ausgeschwemmte Nährstoffe Verlust an biologischer Vielfalt Ansammlung von Schwermetallen Kapitel 3.3: Nährstoffmanagement, alle bewährten Umweltmanagementpraktiken Bodenbearbeitung Kohlenstoff- und Stickstoffverluste des Bodens Erosion Mögliche Wassersedimentation Treibhausgasemissionen Kapitel 3.4: Bodenvorbereitung und Anbauplanung, bewährte Umweltmanagementpraktiken 3.4.1-3.4.3 Beweidung NH3- und N2O-Emissionen Bodenerosion und -verdichtung Ausgeschwemmte Nährstoffe Verlust an biologischer Vielfalt Verlust kohlenstoffhaltiger Biomasse, wenn Wälder einer anderweitigen Bodennutzung gewichen sind Kapitel 3.4: Bodenvorbereitung und Anbauplanung, alle bewährten Umweltmanagementpraktiken Kapitel 3.5: Wiesen- und Weidebewirtschaftung, alle bewährten Umweltmanagementpraktiken Pflanzenschutz Auswirkungen der Ökotoxizität Verlust an biologischer Vielfalt Kapitel 3.9: Pflanzenschutz, alle bewährten Umweltmanagementpraktiken Bewässerung und andere auf dem Betrieb anfallende Tätigkeiten im Zusammenhang mit Wassernutzung Wasserknappheit Versalzung Nährstoffverluste Kapitel 3.1: Nachhaltige landwirtschaftliche Betriebsführung und Bodenbewirtschaftung, bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.5 Kapitel 3.8: Bewässerung, alle bewährten Umweltmanagementpraktiken Kapitel 3.10: Unterglasanbau, bewährte Umweltmanagementpraxis 3.10.2 Unterglasanbau Entstehung von Kunststoffabfällen Bedrohung der Artenvielfalt Energie- und Wassernutzung Kapitel 3.10: Unterglasanbau, alle bewährten Umweltmanagementpraktiken Viehwirtschaft Futter Durch die enterale Fermentation bedingte CH4-Emissionen Kapitel 3.6: Tierhaltung, alle bewährten Umweltmanagementpraktiken Stallungen NH3- und CH4-Emissionen Nährstoffverluste Wassernutzung Kapitel 3.1: Nachhaltige landwirtschaftliche Betriebsführung und Bodenbewirtschaftung, bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.6 Kapitel 3.7: Dungbewirtschaftung, bewährte Umweltmanagementpraktiken 3.7.1-3.7.3 Lagerung des Mistes CH4-, NH3- und N2O-Emissionen Kapitel 3.7: Dungbewirtschaftung, bewährte Umweltmanagementpraktiken 3.7.4 und 3.7.5 Stalldüngerverteilung NH3- und N2O-Emissionen Kapitel 3.7: Dungbewirtschaftung, bewährte Umweltmanagementpraktiken 3.7.6 und 3.7.7 Beweidung NH3- und N2O-Emissionen Bodenerosion und -verdichtung Ausgeschwemmte Nährstoffe Verlust (oder möglicher Gewinn) an biologischer Vielfalt Verlust kohlenstoffhaltiger Biomasse, wenn Wälder einer anderweitigen Bodennutzung gewichen sind Kapitel 3.5: Wiesen- und Weidebewirtschaftung, alle bewährten Umweltmanagementpraktiken Medizinische Behandlung auf dem Betrieb Auswirkungen der Ökotoxizität Antibiotikaresistenz Kapitel 3.6: Tierhaltung, bewährte Umweltmanagementpraxis 3.6.6 Die Landwirtschaft ist ein sehr vielseitiger Sektor, de

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.