Europäische Union

2013/709/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 2. Dezember 2013 über die Zulassung eines Laboratoriums in den Vereinigten Staaten von Amerika für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 8365) Text von Bedeutung für den EWR

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4.12.2013    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 323/34 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. Dezember 2013 über die Zulassung eines Laboratoriums in den Vereinigten Staaten von Amerika für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 8365) (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/709/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Entscheidung 2000/258/EG des Rates vom 20. März 2000 zur Bestimmung eines spezifischen Instituts, das für die Aufstellung der Kriterien für die Normung der serologischen Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe verantwortlich ist (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Entscheidung 2000/258/EG wurde die Agence française de sécurité sanitaire des aliments (AFSSA) (seit dem 1. Juli 2010 der Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail, ANSES, angegliedert) in Nancy, Frankreich, als spezifisches Institut bestimmt, das für die Aufstellung der Kriterien für die Normung der serologischen Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen verantwortlich ist. (2) Die genannte Entscheidung sieht vor, dass die ANSES die Bewertung von Laboratorien in Drittländern dokumentiert, die sich für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen beworben haben. (3) Wegen der Nichtteilnahme am jährlichen Befähigungstest, der von der ANSES 2012 organisiert wurde, wurde dem VETCOM Food Analysis and Diagnostic Laboratory in Fort Sam Houston die ihm am 20. November 2002 gemäß der Entscheidung 2000/258/EG erteilte Zulassung gemäß dem Beschluss 2010/436/EU (2) wieder entzogen. (4) Die zuständige Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika hat die Wiederzulassung des VETCOM Food Analysis and Diagnostic Laboratory in Fort Sam Houston beantragt, was durch einen positiven Bewertungsbericht der ANSES vom 16. September 2013 für dieses Laboratorium gestützt wird. (5) Ferner hat die zuständige Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika die Kommission offiziell informiert, dass sich die Bezeichnung des Laboratoriums geändert hat. (6) Diesem Laboratorium sollte daher eine Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen erteilt werden. (7) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Das nachstehende Laboratorium wird gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Entscheidung 2000/258/EG für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen zugelassen: DoD Food Analysis & Diagnostic Laboratory 2899 Schofield Road JBSA Fort Sam Houston, TX 78234 Vereinigte Staaten von Amerika Artikel 2 Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2014. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 2. Dezember 2013 Für die Kommission Tonio BORG Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 79 vom 30.3.2000, S. 40. (2)  Beschluss 2010/436/EU der Kommission vom 9. August 2010 zur Durchführung der Entscheidung 2000/258/EG des Rates im Hinblick auf Befähigungstests zum Zweck der Aufrechterhaltung von Laboratorien erteilten Zulassungen für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe (ABl. L 209 vom 10.8.2010, S. 19).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.