Europäische Union
Beschluss (EU) 2020/1805 der Kommission vom 27. November 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/350/EU und des Beschlusses (EU) 2016/1349 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Textilerzeugnisse und Schuhe sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 8152) (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32020D1805. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
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- L_2020402DE.01008901.doc.html text/html
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