Europäische Union
92/623/EGKS: Beschluß der Kommission vom 7. Dezember 1992 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und der Republik Polen andererseits zur Verlängerung der Geltungsdauer des von den Vertragsparteien am 16. Dezember 1991 in Brüssel unterzeichneten Interimsabkommens im Namen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
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