Europäische Union

Beschluss (EU) 2022/2408 des Rates vom 5. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Änderung der Geschäftsordnung des regionalen Lenkungsausschusses und des Personalstatuts sowie die Festlegung der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses und der Streitbeilegungsregeln für das Ständige Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32022D2408. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

ültigen Beschluss dargelegt. IV.   Beschlussfassung (1) Der Beschluss des Vermittlers über den angefochtenen Verwaltungsbeschluss ergeht innerhalb von 90 Kalendertagen ab dem Tag, an dem die Beschwerde beim Vorsitz des regionalen Lenkungsausschusses eingereicht wurde. (2) Der Beschluss wird dem betreffenden Bediensteten und dem Sekretariat schriftlich mitgeteilt und der Beschluss kann in die Personalakte des Bediensteten aufgenommen werden. (3) Der Beschluss des Vermittlers ist endgültig und für alle Parteien verbindlich. V.   Schlussbestimmungen (1) Änderungen dieser Regeln für die Streitbeilegung werden durch einen Beschluss des regionalen Lenkungsausschusses angenommen. (2) Nach Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Regeln oder zu jedem späteren Zeitpunkt kann das Sekretariat auf der Grundlage der praktischen Erfahrungen mit ihrer Anwendung Änderungen dieser Regeln vorschlagen, die es für zweckmäßig oder notwendig erachtet. Will ein Mitglied des Lenkungsausschusses eine solche Änderung vorschlagen, so konsultiert es zunächst das Sekretariat. (3) Diese Regeln treten am Tag ihrer Annahme durch den Lenkungsausschuss in Kraft. ENTWURF BESCHLUSS Nr. 2022/… DES REGIONALEN LENKUNGSAUSSCHUSSES DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT vom ... zur Änderung der Geschäftsordnung des regionalen Lenkungsausschusses der Verkehrsgemeinschaft DER REGIONALE LENKUNGSAUSSCHUSS DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 24 Absatz 5 – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Einziger Artikel Überschrift IV Nummer 4 der Geschäftsordnung des regionalen Lenkungsausschusses der Verkehrsgemeinschaft erhält folgende Fassung: „4. Der Entwurf der Tagesordnung für jede Sitzung wird im Einvernehmen zwischen dem Vorsitz und dem stellvertretenden Vorsitz erstellt. Der Entwurf der Tagesordnung und alle damit zusammenhängenden Unterlagen werden den Mitgliedern und Beobachtern mindestens vier Wochen vor der betreffenden Sitzung übermittelt. Die Mitglieder können Anmerkungen machen und neue Punkte für die Aufnahme in die Tagesordnung vorschlagen. Unterlagen, die für die gemäß Abschnitt II Nummer 3 eingeladenen anderen Staaten, internationalen Organisationen oder sonstigen Gremien von Interesse sind, werden auch an diese anderen Staaten, internationalen Organisationen oder sonstigen Gremien verteilt.“ Für den regionalen Lenkungsausschuss Der Präsident/Die Präsidentin

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.