Europäische Union

Beschluss (GASP) 2021/1065 des Rates vom 28. Juni 2021 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)

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29.6.2021    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 229/11 BESCHLUSS (GASP) 2021/1065 DES RATES vom 28. Juni 2021 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 12. Dezember 2005 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP (1) angenommen, mit der eine Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) eingerichtet wurde. (2) Am 30. Juni 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/955 (2) erlassen, mit dem die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP geändert und bis zum 30. Juni 2021 verlängert wurde. (3) Am 4. März 2021 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Rahmen der strategischen Überprüfung der EU BAM Rafah übereingekommen, dass die EU BAM Rafah um weitere 24 Monate bis zum 30. Juni 2023 verlängert werden sollte. (4) Am 1. Juni 2021 hat das PSK ferner festgestellt, dass die EU BAM Rafah unter Berücksichtigung der von Israel und der Palästinensischen Behörde vorgelegten Informationen vorerst um ein Jahr, d. h. bis zum 30. Juni 2022, verlängert werden sollte. (5) Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP sollte daher entsprechend geändert werden. (6) Die EU BAM Rafah wird im Kontext einer Lage durchgeführt werden, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union im Sinne des Artikels 21 des Vertrags behindern könnte — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 13 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EU BAM Rafah für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 beläuft sich auf 2 460 000 EUR.“ 2. Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sie gilt bis zum 30. Juni 2022.“ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2021. Geschehen zu Luxemburg am 28. Juni 2021. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. do C. ANTUNES (1)  Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP des Rates vom 25. November 2005 zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (ABl. L 327 vom 14.12.2005, S. 28). (2)  Beschluss (GASP) 2020/955 des Rates vom 30. Juni 2020 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (ABl. L 212 vom 3.7.2020, S. 18).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.