Europäische Union

Beschluss (EU) 2022/777 der Kommission vom 13. April 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Slowenien vorgelegten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 2302) (Nur der slowenische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32022D0777. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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it geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/891 vereinbar. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Republik Slowenien gerichtet. Brüssel, den 13. April 2022 Für die Kommission Adina VĂLEAN Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 1. (2)  Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 der Kommission vom 11. Februar 2019 zur Festlegung eines Leistungssystems und einer Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013 (ABl. L 56 vom 25.2.2019, S. 1). (3)  Durchführungsbeschluss (EU) 2019/903 der Kommission vom 29. Mai 2019 zur Festlegung unionsweit geltender Leistungsziele für das Luftverkehrsmanagementnetz für den dritten Bezugszeitraum (vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024) (ABl. L 144 vom 3.6.2019, S. 49). (4)  Durchführungsverordnung (EU) 2020/1627 der Kommission vom 3. November 2020 über Sondermaßnahmen für den dritten Bezugszeitraum (2020–2024) des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum aufgrund der COVID-19-Pandemie (ABl. L 366 vom 4.11.2020, S. 7). (5)  Durchführungsbeschluss (EU) 2021/891 der Kommission vom 2. Juni 2021 zur Festlegung unionsweit geltender Leistungsziele für das Luftverkehrsmanagementnetz für den dritten Bezugszeitraum (2020-2024) und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/903 (ABl. L 195 vom 3.6.2021, S. 3). ANHANG In dem von Slowenien gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 vorgelegten Leistungsplanentwurf enthaltene Leistungsziele, die mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum kohärent sind WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH SICHERHEIT Wirksamkeit des Sicherheitsmanagements Slowenien Ziele für die Wirksamkeit des Sicherheitsmanagements, ausgedrückt als Umsetzungsniveau, von EASA-Niveau A bis D Betroffene Anbieter von Flugsicherungsdiensten Ziel des Sicherheitsmanagements 2021 2022 2023 2024 Slovenia Control Sicherheitspolitik und -ziele C C C C Management von Sicherheitsrisiken C C C D Gewährleistung der Sicherheit C C C C Förderung der Sicherheit C C C C Sicherheitskultur C C C C WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH UMWELT Durchschnittliche horizontale Streckenflugeffizienz des tatsächlichen Flugwegs   2021 2022 2023 2024 Im Entwurf Sloweniens enthaltene streckenbezogenen Umweltziele, ausgedrückt als durchschnittliche horizontale Streckenflugeffizienz des tatsächlichen Flugwegs 1,55  % 1,55  % 1,55  % 1,55  % Referenzwerte für Slowenien 1,55  % 1,55  % 1,55  % 1,55  % WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH KAPAZITÄT Durchschnittliche ATFM-Verspätung im Streckenflug in Minuten je Flug   2021 2022 2023 2024 Im Entwurf Sloweniens enthaltene Streckenkapazitätsziele in Minuten ATFM-Verspätung je Flug 0,05 0,09 0,09 0,09 Referenzwerte für Slowenien 0,05 0,09 0,09 0,09 WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH KOSTENEFFIZIENZ Festgestellte Kosten je Leistungseinheit für Streckenflugsicherungsdienste Streckengebührenzone Slowenien 2014 Basiswert 2019 Basiswert 2020–2021 2022 2023 2024 Im Entwurf enthaltene Kosteneffizienzziele für den Streckenflug, ausgedrückt als festgestellte streckenbezogene Kosten je Leistungseinheit (zu realen Preisen des Jahres 2017) 67,08 EUR 54,19 EUR 101,44 EUR 62,11 EUR 59,84 EUR 56,19 EUR

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.