Europäische Union

2005/690/EG: Beschluss des Rates vom 18. Juli 2005 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32005D0690. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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einschaft werden bei der Einfuhr nach Algerien die in Anhang 2 dieses Protokolls aufgeführten Zölle und Abgaben gleicher Wirkung erhoben. Artikel 3 Die in den Anhängen 1 und 2 dieses Protokolls angegebenen Zollsenkungen gelten ab Inkrafttreten des Abkommens für den in Artikel 18 dieses Abkommens genannten Ausgangssatz. Artikel 4 Die nach den Artikeln 1 und 2 erhobenen Zölle können gesenkt werden, wenn im Handel zwischen der Gemeinschaft und Algerien die Abgaben auf die Grunderzeugnisse gesenkt werden oder wenn die Senkung auf gegenseitige Zugeständnisse für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse zurückgeht. Die in Absatz 1 vorgesehenen Zollsenkungen, die Liste der betreffenden Erzeugnisse und gegebenenfalls die Zollkontingente, in deren Rahmen die Zollsenkungen gelten, werden vom Assoziationsrat festgelegt. Artikel 5 Die Gemeinschaft und Algerien unterrichten einander über die Verwaltungsverfahren für die unter dieses Protokoll fallenden Erzeugnisse. Diese Vorschriften müssen die Gleichbehandlung aller Beteiligten gewährleisten und so einfach und flexibel wie möglich sein. PROTOKOLL NR. 5 ANHANG 1 REGELUNG DER GEMEINSCHAFT Präferenzzölle der gemeinschaft für waren mit ursprung in Algerien Unbeschadet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN) ist die Warenbezeichnung nur als Hinweis zu verstehen; maßgebend für die Präferenzregelung nach diesem Anhang ist der Geltungsbereich des KN-Codes zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Abkommens. Liste 1 KN-Code Warenbezeichnung Zollsatz 0501 00 00 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar 0 % 0502 Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare:   0502 10 00 – Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borsten 0 % 0502 90 00 – andere 0 % 0503 00 00 Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage 0 % 0505 Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen:   0505 10 Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen:   0505 10 10 – – roh 0 % 0505 10 90 – – andere 0 % 0505 90 00 – andere 0 % 0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon:   0506 10 00 – Ossein und mit Säure behandelte Knochen 0 % 0506 90 00 – andere 0 % 0507 Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon:   0507 10 00 – Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein 0 % 0507 90 00 – andere 0 % 0508 00 00 Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon 0 % 0509 00 Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs:   0509 00 10 – roh 0 % 0509 00 90 – roh 0 % 0510 00 00 Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht 0 % 0903 00 00 Mate 0 % 1212 20 00 – Algen und Tange 0 % 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert:     – Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge:   1302 12 00 – – von Süßholzwurzeln 0 % 1302 13 00 – – von Hopfen 0 % 1302 14 00 – – von Pyrethrum und rotenonhaltigen Wurzeln 0 % 1302 19 30 – – – zusammengesetzte Pflanzenauszüge zum Herstellen von Getränken oder Lebensmittelzubereitungen 0 %   – – – andere:   1302 19 91 – – – – zu medizinischen Zwecken 0 %   – Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert:   1302 31 00 – – Agar-Agar 0 % 1302 32 – – Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert: 0 % 1302 32 10 – – – aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen 0 % 1401 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast):   1401 10 00 – Bambus 0 % 1401 20 00 – Peddig und Stuhlrohr 0 % 1401 90 00 – andere 0 % 1402 00 00 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zu Polsterzwecken verwendeten Art (z. B. Kapok, Pflanzenhaar und Seegras), auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage aus anderen Stoffen 0 % 1403 00 00 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln verwendeten Art (z. B. Besensorgho, Piassava, Reiswurzeln, Istel), auch in Strängen oder Bündeln 0 % 1404 Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen:   1404 10 00 – pflanzliche Rohstoffe von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art 0 % 1404 20 00 – Baumwoll-Linters 0 % 1404 90 00 – andere 0 % 1505 Wollfett und daraus stammende Fettstoffe, einschließlich Lanolin:   1505 00 10 – Wollfett, roh 0 % 1505 00 90 – andere 0 % 1506 00 00 Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 0 % 1515 Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert:   1515 90 15 – – Jojobaöl, Oiticicaöl, Myrtenwachs und Japanwachs; deren Fraktionen 0 % 1516 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet:   1516 20 – pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen:   1516 20 10 – – hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs) 0 % 1517 90 93 – – – genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art 0 % 1518 00 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516 ; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen:   1518 00 10 – Linoxyn 0 %   – andere:   1518 00 91 – – tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen; gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516 0 %   – – andere:   1518 00 95 – – – ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen Fetten und Ölen oder von tierischen und pflanzlichen Fetten und Ölen sowie deren Fraktionen 0 % 1518 00 99 – – – andere 0 % 1520 00 00 Glycerin, roh; Glycerinwasser und Glycerinunterlaugen 0 % 1521 Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt:   1521 10 00 – Pflanzenwachse 0 % 1521 90 – andere:   1521 90 10 – – Walrat, auch raffiniert oder gefärbt 0 %   – – Bienenwachs und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt:   1521 90 91 – roh 0 % 1521 90 99 – – – andere 0 % 1522 00 Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen:   1522 00 10 – Degras 0 % 1702 90 andere, einschließlich Invertzucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT:   1702 90 10 – – chemisch reine Maltose 0 % 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade):   1704 90 – andere:   1704 90 10 – – Süßholzauszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT, ohne Zusatz anderer Stoffe 0 % 1803 Kakaomasse, auch entfettet:   1803 10 00 – nicht entfettet 0 % 1803 20 00 – ganz oder teilweise entfettet 0 % 1804 00 00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl 0 % 1805 00 00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 0 % 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen:   1806 10 – Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln:   1806 10 15 – – keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 5 GHT 0 % 1901 90 91 – – – kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend, ausgenommen Lebensmittelzubereitungen in Pulverform aus Waren der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend 0 % 2001 90 60 – – Palmherzen 0 % 2008 11 10 – – – Erdnussbutter 0 %   – andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19 :   2008 91 00 – – Palmherzen 0 % 2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus:     – Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee:   2101 11 – – Auszüge, Essenzen und Konzentrate:   2101 11 11 – – – mit einem Gehalt an aus Kaffee stammender Trockenmasse von 95 GHT oder mehr 0 % 2101 11 19 – – – andere 0 % 2101 12 92 – – – Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee 0 % 2101 20 – Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate:   2101 20 20 – – Auszüge, Essenzen und Konzentrate 0 %   – – Zubereitungen:   2101 20 92 – – – auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate 0 % 2101 30 – geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus:     – – geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel:   2101 30 11 – – – geröstete Zichorien 0 % 2101 30 91 – – – aus gerösteten Zichorien 0 % 2102 Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002 ); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform:   2102 10 – Hefen, lebend:   2102 10 10 – – ausgewählte Mutterhefen (Hefekulturen) 0 %   – – Backhefen:   2102 10 31 – – – getrocknet 0 % 2102 10 39 – – – andere 0 % 2102 10 90 – – andere 0 % 2102 20 – Hefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend:     – – Hefen, nicht lebend:   2102 20 11 – – – in Form von Tabletten, Würfeln oder ähnlichen Aufmachungen, oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 0 % 2102 20 19 – – – andere 0 % 2102 20 90 – – andere 0 % 2102 30 00 – zubereitete Backtriebmittel in Pulverform 0 % 2103 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf:   2103 10 00 – Sojasoße 0 % 2103 20 00 – Tomatenketchup und andere Tomatensoßen 0 % 2103 30 – Senfmehl, auch zubereitet, und Senf:   2103 30 10 – – Senfmehl 0 % 2103 30 90 – – Senf (einschließlich zubereitetes Senfmehl) 0 % 2103 90 – andere:   2103 90 10 – – Mango-Chutney, flüssig 0 % 2103 90 30 – – aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 bis 6 GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten sowie 4 bis 10 GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 0,5 l oder weniger 0 % 2103 90 90 – – andere 0 % 2104 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen:   2104 10 – Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen:   2104 10 10 – – getrocknet 0 % 2104 10 90 – – andere 0 % 2104 20 00 – zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen 0 % 2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:   2106 10 – Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe:   2106 10 20 – – – kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend 0 % 2106 90 – andere:     – – andere:   2106 90 92 – – – kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend 0 % 2201 Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee:   2201 10 – Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser:     – – natürliches Mineralwasser:   2201 10 11 – – – ohne Kohlensäure 0 % 2201 10 19 – – – anderes 0 %   – – andere:   2201 10 90 – – – andere 0 % 2201 90 00 – andere 0 % 2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009:   2202 10 00 – Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen 0 % 2202 90 – andere:   2202 90 10 – – keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend 0 %   – – andere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404   2203 00 Bier aus Malz:     – in Behältnissen mit einem Inhalt von 10 l oder weniger:   2203 00 01 – – in Flaschen 0 % 2203 00 09 – – anderes 0 % 2203 00 10 – in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 10 l 0 % 2208 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke:   2208 20 12 – – – Cognac 0 % 2208 20 14 – – – Armagnac 0 % 2208 20 26 – – – Grappa 0 % 2208 20 27 – – – Brandy de Jerez 0 % 2208 20 29 – – – anderer 0 %   – – in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l:   2208 20 40 – – – Rohbrand 0 %   – – – anderer:   2208 20 62 – – – Cognac 0 % 2208 20 64 – – – Armagnac 0 % 2208 20 86 – – – Grappa 0 % 2208 20 87 – – – – Brandy de Jerez 0 % 2208 20 89 – – – – anderer 0 % 2208 30 – Whisky:     – – „Bourbon“-Whiskey, in Behältnissen mit einem Inhalt von:   2208 30 11 – – – 2 l oder weniger 0 % 2208 30 19 – – – mehr als 2 l 0 %   – – „Scotch“-Whisky:     – – – „malt“-Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von:   2208 30 32 – – – 2 l oder weniger 0 % 2208 30 38 – – – mehr als 2 l 0 %   – – – „blended“-Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von:   2208 30 52 – – – 2 l oder weniger 0 % 2208 30 58 – – – mehr als 2 l 0 %   – – – anderer, in Behältnissen mit einem Inhalt von:   2208 30 72 – – – 2 l oder weniger 0 % 2208 30 78 – – – mehr als 2 l 0 %   – – – anderer, in Behältnissen mit einem Inhalt von:   2208 30 82 – – – 2 l oder weniger 0 % 2208 30 88 – – – mehr als 2 l 0 % 2208 50 – Gin und Genever:     – – Gin, in Behältnissen mit einem Inhalt von:   2208 50 11 – – – 2 l oder weniger 0 % 2208 50 19 – – – mehr als 2 l 0 %   – – Genever, in Behältnissen mit einem Inhalt von:   2208 50 91 – – – 2 l oder weniger 0 % 2208 50 99 – – – mehr als 2 l 0 % 2208 60 – Wodka:     – – mit einem Alkoholgehalt von 45,4 % vol oder weniger, in Behältnissen mit einem Inhalt von:   2208 60 11 – – – 2 l oder weniger 0 % 2208 60 19 – – – mehr als 2 l 0 %   – – mit einem Alkoholgehalt von mehr als 45,4 % vol, in Behältnissen mit einem Inhalt von:   2208 60 91 – – – 2 l oder weniger 0 % 2208 60 99 – – – mehr als 2 l 0 % 2208 70 – Likör:   2208 70 10 – – in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 0 % 2208 70 90 – – in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l 0 % 2208 90 – andere:     – – Arrak, in Behältnissen mit einem Inhalt von:   2208 90 11 – – – 2 l oder weniger 0 % 2208 90 19 – – – mehr als 2 l 0 %   – – Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von:   2208 90 33 – – – 2 l oder weniger 0 % 2208 90 38 – – – mehr als 2 l 0 %   – – anderer Branntwein und andere alkoholhaltige Getränke, in Behältnissen mit einem Inhalt von:     – – – 2 l oder weniger:   2208 90 41 – – – – Ouzo 0 %   – – – andere:     – – – Branntwein:     – – – – – Obstbranntwein:   2208 90 45 – – – – – – – Calvados 0 % 2208 90 48 – – – anderer 0 %   – – – anderer:   2208 90 52 – – – – – – – Korn 0 % 2208 90 57 – – – anderer 0 % 2208 90 69 – – – – – andere alkoholhaltige Getränke 0 %   – – – mehr als 2 l:     – – – – Branntwein:   2208 90 71 – – – – – Obstbranntwein 0 % 2208 90 74 – – – anderer 0 % 2208 90 78 – – – – – andere alkoholhaltige Getränke 0 % 2402 10 00 – Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos, Tabak enthaltend 0 % 2402 20 – Zigaretten, Tabak enthaltend:   2402 20 10 – – Nelken enthaltend 0 % 2402 20 90 – – andere 0 % 2402 90 00 – andere 0 % 2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen:   2403 10 – Rauchtabak, auch teilweise oder ganz aus Tabakersatzstoffen:   2403 10 10 – – in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger 0 % 2403 10 90 – – anderer 0 %   – andere:   2403 91 00 – – „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak 0 % 2403 99 – – andere:   2403 99 10 – – – Kautabak und Schnupftabak 0 % 2403 99 90 – – – andere 0 % 2905 45 00 – – Glycerin 0 % 3301 Ätherische Öle (auch terpenfrei gemacht), einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nicht flüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle:   3301 90 – andere:   3301 90 10 – – terpentinhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen 0 %   – – extrahierte Oleoresine:   3301 90 21 – – – von Süßholzwurzeln und von Hopfen 0 % 3301 90 30 – – – andere 0 % 3301 90 90 – – andere 0 % 3302 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art:   3302 10 von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art:   3302 10 21 – – – – – kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend 0 % 3501 Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime:   3501 10 – Casein:   3501 10 10 – – zum Herstellen von künstlichen Spinnstoffen 0 % 3501 10 50 – – zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebens- und Futtermitteln 0 % 3501 10 90 – – anderes 0 % 3501 90 – andere:   3501 90 90 – – andere 0 % 3823 Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole:     – technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination:   3823 11 00 – – Stearinsäure 0 % 3823 12 00 – – Ölsäure 0 % 3823 13 00 – – Tallölfettsäuren 0 % 3823 19 – – andere:   3823 19 10 – – – destillierte Fettsäuren 0 % 3823 19 30 – – – Destillationsfettsäuren 0 % 3823 19 90 – – – andere 0 % 3823 70 00 – technische Fettalkohole 0 % Liste 2 KN-Code Warenbezeichnung Zollsatz 0403 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao: 0 % im Rahmen eines jährlichen Zollkontingents von 1 500  Tonnen 0403 10 – Joghurt:   – – aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao:   – – – in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von: 0403 10 51 – – – 1,5 GHT oder weniger 0403 10 53 – – – – mehr als 1,5 bis 27 GHT 0403 10 59 – – – mehr als 27 GHT   – – – anderer, mit einem Milchfettgehalt von: 0403 10 91 – – – 3 GHT oder weniger 0403 10 93 – – – – mehr als 3 bis 6 GHT 0403 10 99 – – – mehr als 6 GHT 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet: 0 % im Rahmen eines jährlichen Zollkontingents von 2 000  Tonnen 1902 30 – andere Teigwaren: 1902 30 10 – – – getrocknet 1902 30 90 – – andere 1902 40 – Couscous: 0 % im Rahmen eines jährlichen Zollkontingents von 2 000  Tonnen 1902 40 10 – – nicht zubereitet 1902 40 90 – – anderer 1905 Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren: 0 % 1905 90 90 – – – – andere Liste 3 KN-Code Warenbezeichnung Zollsatz 0403 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao:   0403 90 – andere:     – – aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao:     – – – in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von:   0403 90 71 – – – 1,5 GHT oder weniger 0 % + EA 0403 90 73 – – – – mehr als 1,5 bis 27 GHT 0 % + EA 0403 90 79 – – – mehr als 27 GHT 0 % + EA   – – – andere, mit einem Milchfettgehalt von:   0403 90 91 – – – 3 GHT oder weniger 0 % + EA 0403 90 93 – – – – mehr als 3 bis 6 GHT 0 % + EA 0403 90 99 – – – mehr als 6 GHT 0 % + EA 0405 Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette:   0405 20 – Milchstreichfette:   0405 20 10 – – mit einem Fettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 60 GHT 0 % + EA 0405 20 30 – –

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.