Europäische Union

Beschluss (GASP) 2018/1611 des Rates vom 25. Oktober 2018 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea

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26.10.2018    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 268/47 BESCHLUSS (GASP) 2018/1611 DES RATES vom 25. Oktober 2018 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 25. Oktober 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/638/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea erlassen. (2) Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten diese restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2019 verlängert werden. (3) Die Angaben zum militärischen Dienstgrad zweier im Anhang des Beschlusses 2010/638/GASP aufgeführter Personen sollten aktualisiert werden. (4) Der Beschluss 2010/638/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluss 2010/638/GASP wird wie folgt geändert: 1. Artikel 8 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2)   Dieser Beschluss gilt bis 27. Oktober 2019. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“ 2. Der Anhang des Beschlusses 2010/638/GASP wird durch den Wortlaut im Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 25. Oktober 2018. Im Namen des Rates Die Präsidentin J. BOGNER-STRAUSS (1)  Beschluss 2010/638/GASP des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea (ABl. L 280 vom 26.10.2010, S. 10). ANHANG „ANHANG LISTE DER PERSONEN NACH DEN ARTIKELN 3 UND 4   Name (und ggf. Aliasname) Angaben zur Identität Begründung 1. Hauptmann Moussa Dadis CAMARA Geburtsdatum: 1.1.1964 oder 29.12.1968 Pass: R0001318 Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt 2. Oberst Moussa Tiégboro CAMARA Geburtsdatum: 1.1.1968 Pass: 7190 Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt 3. Oberst Dr. Abdoulaye Chérif DIABY Geburtsdatum: 26.2.1957 Pass: 13683 Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt 4. Oberleutnant Aboubacar Chérif (alias Toumba) DIAKITÉ   Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt 5. Oberst Jean-Claude PIVI (alias Coplan) Geburtsdatum: 1.1.1960 Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt “

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.