Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/898 der Kommission vom 15. Mai 2025 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D0898. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Vorschriften für die Erhebung statistischer Daten*   29 Leitlinie EZB/2013/24 der Europäischen Zentralbank vom 25. Juli 2013 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen (ABl. L 2 vom 7.1.2014, S. 34) 31. Dezember 20162   Geändert durch:   29.1 Leitlinie (EU) 2016/66 der Europäischen Zentralbank vom 26. November 2015 zur Änderung der Leitlinie EZB/2013/24 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen (EZB/2015/40) (ABl. L 14 vom 21.1.2016, S. 36) 31. März 20174 29.2 Leitlinie (EU) 2020/1553 der Europäischen Zentralbank vom 14. Oktober 2020 zur Änderung der Leitlinie EZB/2013/24 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen (EZB/2020/51) (ABl. L 354 vom 26.10.2020, S. 24) 31. Dezember 20229 29.3 Leitlinie (EU) 2021/827 der Europäischen Zentralbank vom 29. April 2021 zur Änderung der Leitlinie EZB/2013/24 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen (EZB/2021/20) (ABl. L 184 vom 25.5.2021, S. 4) 31. Dezember 20229 30 Verordnung (EU) 2021/379 der Europäischen Zentralbank vom 22. Januar 2021 über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (Neufassung) (EZB/2021/2) (ABl. L 73 vom 3.3.2021, S. 16) 31. Dezember 20229 31 Verordnung (EU) Nr. 1072/2013 der Europäischen Zentralbank vom 24. September 2013 über die Statistik über die von monetären Finanzinstituten angewandten Zinssätze (EZB/2013/34) (ABl. L 297 vom 7.11.2013, S. 51) 31. Dezember 20162   Geändert durch:   31.1 Verordnung (EU) Nr. 756/2014 der Europäischen Zentralbank vom 8. Juli 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1072/2013 (EZB/2013/34) über die Statistik über die von monetären Finanzinstituten angewandten Zinssätze (EZB/2014/30) (ABl. L 205 vom 12.7.2014, S. 14)   32 Leitlinie (EU) 2021/830 der Europäischen Zentralbank vom 26. März 2021 über die Statistik zu den Bilanzpositionen und die Statistik zu den Zinssätzen der monetären Finanzinstitute (EZB/2021/11) 31. Dezember 20229   Geändert durch:   32.1 Leitlinie (EU) 2022/67 der Europäischen Zentralbank vom 6. Januar 2022 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2021/830 über die Statistik zu den Bilanzpositionen und die Statistik zu den Zinssätzen der monetären Finanzinstitute (EZB/2022/1) (ABl. L 11 vom 18.1.2022, S. 56) 31. Dezember 202310 1 Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2013 festgelegt. 2 Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2014 festgelegt. 3 Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2015 festgelegt. 4 Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2016 festgelegt. 5 Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2017 festgelegt. 6 Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2018 festgelegt. 7 Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2019 festgelegt. 8 Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2020 festgelegt. 9 Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2021 festgelegt. 10 Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2022 festgelegt. 11 Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2023 festgelegt. 12 Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2024 festgelegt. * Wie im Rahmen des Meldebogens für die vereinfachte statistische Berichterstattung vereinbart. “ ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/898/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.