Europäische Union

2004/654/EG: Beschluss des Rates vom 27. Mai 2004 über die Erklärung zur Kulturhauptstadt Europas für 2007

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24.9.2004    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 299/19 BESCHLUSS DES RATES vom 27. Mai 2004 über die Erklärung zur Kulturhauptstadt Europas für 2007 (2004/654/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf den Beschluss Nr. 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2005 bis 2019 (1), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 4, gestützt auf den Bericht der Jury vom April 2004, der nach Artikel 2 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt wurde, gestützt auf die Empfehlung der Kommission vom 30. April 2004 — BESCHLIESST: Artikel 1 Die Stadt Luxemburg wird nach Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG zur Kulturhauptstadt Europas für 2007 erklärt. Artikel 2 Die Stadt Sibiu wird nach Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG zur Kulturhauptstadt Europas für 2007 erklärt. Artikel 3 Beide Städte ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um die wirksame Durchführung der Artikel 1 und 5 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG zu gewährleisten. Geschehen zu Brüssel am 27. Mai 2004. Im Namen des Rates Der Präsident J. O'DONOGHUE (1)   ABl. L 166 vom 1.7.1999, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.