Europäische Union

AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - III. SONSTIGE ERKLÄRUNGEN - H. Erklärungen der Republik Österreich - 44. Erklärungen der Republik Österreich zu Artikel 14 des Protokolls Nr. 9 über den Straßen- und Schienenverkehr sowie den kombinierten Verkehr in Österreich

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Quellenkennung: 11994N/AFI/DCL/44. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Avis juridique important | 11994N/AFI/DCL/44 AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - III. SONSTIGE ERKLÄRUNGEN - H. Erklärungen der Republik Österreich - 44. Erklärungen der Republik Österreich zu Artikel 14 des Protokolls Nr. 9 über den Straßen- und Schienenverkehr sowie den kombinierten Verkehr in Österreich Amtsblatt Nr. C 241 vom 29/08/1994 S. 0396 44. Erklärung der Republik Österreich zu Artikel 14 des Protokolls Nr. 9 über den Strassen- und Schienenverkehr sowie den kombinierten Verkehr in Österreich Die Republik Österreich erklärt, daß die Verwaltung des Ökopunktesystems ab 1. Januar 1997 computergestützt und die Überwachung ab 1. Januar 1997 elektronisch erfolgen soll, um die Bedingungen des Artikels 14 Absatz 1 des Protokolls Nr. 9 zu erfuellen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.