Europäische Union

2013/176/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 9. April 2013 zur Berichtigung der niederländischen Fassung von Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 1962)

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11.4.2013    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 102/19 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 9. April 2013 zur Berichtigung der niederländischen Fassung von Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 1962) (2013/176/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (1) und insbesondere auf Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe d, In Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die niederländische Sprachfassung der Richtlinie 2000/29/EG, geändert durch die Richtlinie 2002/36/EG (2), enthält einen Fehler. In Anhang IV Teil A Kapitel I Nummer 32.1 wurde die Formulierung „met uitzondering van Europese en mediterrane landen“ irrtümlich eingefügt und ist deshalb zu streichen. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen. (2) Die Richtlinie 2000/29/EG ist daher entsprechend zu ändern. (3) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Betrifft ausschließlich die niederländische Sprachfassung. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 9. April 2013 Für die Kommission Androulla VASSILIOU Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 169 vom 10.7.2000, S. 1. (2)   ABl. L 116 vom 3.5.2002, S. 16.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.