Europäische Union

94/413/EG: Entscheidung der Kommission vom 16. Dezember 1993 über die Gewährung einer Unterstützung aus dem Kohäsions-Finanzinstrument für ein Vorhabenstadium betreffend den Ausbau der Nationalstraße PATHE (Patras- Athen-Thessaloniki-Evzoni) zur Autobahn (Streckenabschnitt Rahes-Pelasgia) in Griechenland nr. F.C.: 93/09/65/013 (Nur der griechische Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31994D0413. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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its gezahlten Gemeinschaftsmittel zu unternehmen sind. 3. Hinsichtlich der Vorhaben, die Gegenstand einer der obengenannten Maßnahmen sind, werden die laufenden und künftigen Zahlungen als völlig oder teilweise ausgesetzt angesehen, bis die Kommission sich vergewissert hat, daß die erforderlichen Abhilfemaßnahmen getroffen worden sind. 4. Falls diese Prüfung schließlich erkennen lässt, daß die Bedingungen nicht erfuellt worden sind und die korrigierenden Maßnahmen nicht vorgenommen werden, kann die Unterstützung gekürzt oder gestrichen werden. Zur Rückforderung unrechtmässig gezahlter Beträge siehe Anhang III Ziffer 11. (1) ABl. Nr. L 158 vom 23. 6. 1990, S. 56.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.