Europäische Union

2014/126/GASP: Beschluss EU-Operationszentrum/1/2014 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 27. Februar 2014 zur Ernennung des Leiters des EU-Operationszentrums für die Missionen und die Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Horn von Afrika

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11.3.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 70/27 BESCHLUSS EU-OPERATIONSZENTRUM/1/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. Februar 2014 zur Ernennung des Leiters des EU-Operationszentrums für die Missionen und die Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Horn von Afrika (2014/126/GASP) DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3, gestützt auf den Beschluss 2012/173/GASP des Rates vom 23. März 2012 über die Aktivierung des EU-Operationszentrums für die Missionen und die Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Horn von Afrika (1), insbesondere auf Artikel 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Aufgrund von Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 2012/173/GASP wurde Kapitän zur See (Marine) Ad VAN DER LINDE für den Zeitraum bis zum 23. März 2014 zum Leiter des EU-Operationszentrums ernannt. (2) Mit dem Beschluss 2013/725/GASP (2) hat der Rat den Beschluss 2012/173/GASP geändert. Nach Artikel 3 Absatz 1a des Beschlusses 2012/173/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee in Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung der nachfolgenden Leiter des EU-Operationszentrums zu fassen. (3) Am 28. November 2013 hat Spanien Kapitän zur See (Marine) Francisco CORNAGO als neuen Leiter des EU-Operationszentrums — als Nachfolger von Kapitän zur See (Marine) Ad VAN DER LINDE — vorgeschlagen. (4) Am 19. Dezember 2013 ist der EU-Militärausschuss übereingekommen, dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee zu empfehlen, die Ernennung von Kapitän zur See (Marine) Francisco CORNAGO zum Leiter des EU-Operationszentrums zu billigen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Kapitän zur See (Marine) Francisco CORNAGO wird zum 24. März 2014 zum Leiter des EU-Operationszentrums für die Missionen und die Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Horn von Afrika ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am 24. März 2014 in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 27. Februar 2014. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Der Vorsitzende W. STEVENS (1)   ABl. L 89 vom 27.3.2012, S. 66. (2)  Beschluss 2013/725/GASP des Rates vom 9. Dezember 2013 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2012/173/GASP über die Aktivierung des EU-Operationszentrums für die Missionen und die Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Horn von Afrika (ABl. L 329 vom 10.12.2013, S. 39).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.