Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/2054 der Kommission vom 8. November 2021 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für den Sektor Telekommunikationsdienste und Informations- und Kommunikationstechnologiedienste (IKT-Dienste) für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32021D2054. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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hrliche Beschreibung jeder bewährten Praxis mit praktischen Empfehlungen für deren Anwendung ist im „Bericht über bewährte Praktiken“ der JRC zu finden, der online veröffentlicht wird unter: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/BEMP_Telecom_FinalReport.pdf. Organisationen, die mehr über die in diesem Referenzdokument beschriebenen bewährten Praktiken erfahren möchten, sollten diesen Bericht konsultieren. (6)  Es sei darauf hingewiesen, dass der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation), in dem die Verschmelzung von Telekommunikation, Medien und Informationstechnologien berücksichtigt wird, nunmehr gemeinsame Regeln für die gesamte Branche, darunter z. B. den Rundfunk, enthält. Sofern relevant und zutreffend, werden bewährte Umweltmanagementpraktiken unter Bezugnahme auf die neue Nomenklatur aufgeführt. (7)  Der Bericht über bewährte Praktiken für die Elektro- und Elektronikgeräteindustrie wird derzeit ausgearbeitet und online unter folgender Adresse abrufbar sein: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/eeem.html. (8)  Der Bericht über bewährte Praktiken für den Einzelhandel ist online abrufbar unter: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/retail.html. (9)  Der Bericht über bewährte Praktiken für die öffentliche Verwaltung ist online abrufbar unter: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/public_admin.html. (10)  Die gesamten Kohlendioxidemissionen für die Anwendungsbereiche 1 und 2 können auf der Grundlage des Treibhausgasprotokolls berechnet werden, das hier abrufbar ist: https://ghgprotocol.org/ (11)  Gemeinsame Nutzung (Co-location) von Rechenzentren kann sich auch auf Schnittstellen von IKT-Diensten beziehen. (12)  Der Ausdruck „elektronische Kommunikationsnetze“ wird im weiteren Sinne des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation verwendet (einschließlich drahtloser und optischer Kommunikation usw.) und bezeichnet nicht nur die Kommunikation, bei der auf einer physikalischen Schicht elektronische Signale ausgetauscht werden. (13)  Dieser Indikator eignet sich nicht für einen Leistungsvergleich zwischen verschiedenen Arten von Betreibern. (14)  Im Sinne des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation. (15)  EU Code of Conduct on Energy Consumption of Broadband Equipment (EU-Verhaltenskodex für den Energieverbrauch von Breitbandgeräten), abrufbar unter: https://e3p.jrc.ec.europa.eu/communities/ict-code-conduct-energy-consumption-broadband-communication-equipment (16)  ETSI ES 202 336. (17)  EMAS-Kernindikatoren sind in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (Abschnitt C Nummer 2) aufgeführt. (18)  Die Zahlen beziehen sich auf die Abschnitte in diesem Dokument.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.