Europäische Union

79/314/EWG: Entscheidung der Kommission vom 8. März 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,Swift-S6 Zoom Stereo Microscope"

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Avis juridique important | 31979D0314 79/314/EWG: Entscheidung der Kommission vom 8. März 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,Swift-S6 Zoom Stereo Microscope" Amtsblatt Nr. L 076 vom 28/03/1979 S. 0016 - 0016 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 7 S. 0104 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 8. März 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts "Swift-S6 Zoom Stereo Microscope" (79/314/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 der Kommission vom 2. Dezember 1975 zur Festsetzung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (2), insbesondere auf die Artikel 4 und 5, in Erwägung nachstehender Gründe: Die britische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 6. September 1978 die Einleitung des Verfahrens nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "Swift-S6 Zoom Stereo Microscope", das im praktischen Unterricht in verschiedenen Bereichen der Biologie und insbesondere bei Forschungsarbeiten im Bereich der Elektrophysiologie der Nervensysteme von Wirbeltieren und wirbellosen Tieren verwendet werden soll, wissenschaftlichen Charakter besitzt und, bei Bejahung dieser Frage, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 12. Januar 1979 ist gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich bei dem Gerät um ein Stereomikroskop einfacher Ausführung mit variabler Brennweite handelt und daß es nicht die objektiven Merkmale besitzt, die es für die reine wissenschaftliche Forschung besonders geeignet machen ; ausserdem wird das Mikroskop hauptsächlich in der Industrie, insbesondere bei der Herstellung von Transistoren und Dioden, verwendet. Seine Verwendung für Forschungszwecke reicht nicht allein aus, um ihm den Charakter eines wissenschaftlichen Geräts zu verleihen, und es kann somit nicht als wissenschaftliches Gerät angesehen werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät "Swift-S6 Zoom Stereo Microscope" besitzt keinen wissenschaftlichen Charakter. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 8. März 1979 Für die Kommission Étienne DAVIGNON Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 316 vom 6.12.1975, S. 17.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.