Europäische Union

2007/49/EG: Beschluss des Rates vom 22. Januar 2007 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Montenegro

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32007D0049. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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en Rechtsvorschriften, insbesondere der Rahmenvorschriften im Bereich Umweltschutz, an die Rechtsvorschriften und Standards der EU. Aufbau der zur Anwendung und Durchsetzung erlassener Rechtsvorschriften notwendigen Verwaltungskapazitäten. — Entwicklung einer umfassenden Umweltschutzstrategie (Wasser, Abfall, Luft). Annahme des Landnutzungsplans; Annahme der Strategie für nachhaltige Entwicklung und sektoraler Strategien (integrierte Bewirtschaftung von Küstengebieten, Artenvielfalt, Klimawandel). Stärkung der Verwaltungskapazitäten im Bereich Umweltmanagement. Verkehrspolitik — Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Luftfahrt, einschließlich der Flugsicherung, an den Besitzstand im Einklang mit den durch die Unterzeichnung des Abkommens über den Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum eingegangenen Verpflichtungen. — Stärkung der Zivilluftfahrtbehörde und Einrichtung einer operationell unabhängigen Stelle für die Untersuchung von Luftverkehrsunfällen, einer nationalen Aufsichtsbehörde zur Überwachung des Flugsicherungsdienstes sowie einer Stelle mit Zuständigkeit für die Durchsetzung von Fluggastrechten. — Weitere Umsetzung der Absichtserklärung zum Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes einschließlich der Zusammenarbeit im Rahmen der südosteuropäischen Verkehrsbeobachtungsstelle. — Umsetzung des Straßentransportgesetzes (einschließlich Errichtung der dazu notwendigen Strukturen). Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur und die Funktionsfähigkeit der Verkehrsbehörden. Energie — Ratifizierung des unterzeichneten Vertrags über die Energiegemeinschaft und weitere Umsetzung der in diesem Rahmen eingegangenen Verpflichtungen. — Fertigstellung und Umsetzung der Strategie zur Entwicklung des Energiesektors und der Strategie zur Steigerung der Energieeffizienz; Stärkung der Verwaltungskapazitäten des Wirtschaftsministeriums im Energiebereich. — Einrichtung einer Regulierungsbehörde und Verabschiedung angemessener Gesetze im Bereich nukleare Sicherheit und Strahlenschutz. — Gewährleistung der Rechtsdurchsetzung und der Transparenz auf dem Energiemarkt. Informationsgesellschaft und Medien — Stärkung der Telekommunikationsagentur mit dem Ziel, durch Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen — mit Schwerpunkt auf der Einführung der notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Wettbewerbs — den Wettbewerb auf dem Markt zu fördern. — Steigerung der Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsministeriums im Bereich der elektronischen Kommunikation: Unternehmen weiterer Schritte im Hinblick auf die Anpassung der Tarife an die Kosten, weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit den Bedingungen für Zusammenschaltungsentgelte, sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit den Lizenzgebühren. — Gewährleistung der operationellen Unabhängigkeit der Rundfunkbehörde. — Gewährleistung der reibungslosen Umwandlung des montenegrinischen Radios und Fernsehens in eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt und Bereitstellung der für ihr effizientes Funktionieren notwendigen Mittel. Finanzkontrolle — Weiterentwicklung der Strategie für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen durch Einbeziehung von kurz- und mittelfristigen Zielen und Aufbau eines entsprechenden EDV-Systems; Ausbau der Kapazitäten im Bereich der Innenrevision. — Weitere Stärkung des Rechnungshofs und Gewährleistung angemessener verfassungsrechtlicher Garantien. Statistik — Sammlung und Übermittlung von statistischen Daten in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Geld- und Finanzpolitik im Einklang mit statistischen Normen und der gegenwärtigen Praxis der EU. — Überarbeitung und Verabschiedung des Statistik-Leitplans zur Verbesserung der Qualität und zur Erweiterung des Erfassungsbereichs von Statistiken. Verbesserung der Erfassung und Verarbeitung statistischer Daten im Bereich der Landwirtschaft nach den in der EU angewandten Standards und Methoden; Umsetzung der HS-Nomenklatur 2007. Justiz, Freiheit und Sicherheit Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration — Aufbau institutioneller Kapazitäten im Bereich der Visapolitik sowie Angleichung der Visapolitik an die der EU. — Stärkung der integrierten Grenzverwaltung und Gewährleistung der einheitlichen Anwendung der entsprechenden Verfahren durch alle zuständigen Stellen einschließlich der zivilen Kontrolle. — Verabschiedung des Asylgesetzes und Errichtung der geplanten Aufnahmezentren für Asylsuchende und Flüchtlinge. Geldwäsche — Gewährleistung der effizienten Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Bekämpfung der Geldwäsche und Stärkung der Meldestelle für verdächtige Finanztransaktionen. Drogen — Weitere Verbesserung der Fähigkeit der Zentralstelle für die Bekämpfung von Drogen- und illegalem Warenhandel zur Teilnahme an der internationalen Zusammenarbeit sowie Verbesserung der operationellen Analysefähigkeit einschließlich Aufbau einschlägiger Datenbanken. — Entwicklung einer nationalen Strategie zur Bekämpfung von Drogenmissbrauch und Drogenhandel im Einklang mit der EU-Drogenstrategie 2005-2012 und dem EU-Drogenaktionsplan 2005-2008 und Entwicklung einer Aufklärungskampagne zum Thema Drogen. — Festlegung von Normen in Bezug auf die Verhinderung der Abzweigung von chemischen Vorläufersubstanzen und anderen für die Produktion illegaler Drogen wichtigen Substanzen. — Steigerung der Leistungsfähigkeit der einschlägigen Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Drogenmissbrauch und Drogenhandel. Polizei — Weitere Steigerung der fachlichen Leistungsfähigkeit der Polizei durch Fachausbildung und Entwicklung von Instrumenten zur Informationsauswertung und Risikoanalyse. — Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit der Polizeiakademie. Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus — Einrichtung effizienter institutioneller Mechanismen für die dienststellenübergreifende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Steigerung der Leistungsfähigkeit der für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständigen Polizeiabteilung. — Verbesserung der Fähigkeit zur Anwendung spezieller Ermittlungsmethoden auf der Grundlage angemessener Garantien und Verbesserung der Erfassung und Auswertung kriminalpolizeilicher Informationen. — Verabschiedung der Rechtsvorschriften und Ausbau der Kapazitäten zur Beschlagnahme von Vermögenswerten und Erlösen aus Straftaten. — Steigerung der Effizienz der internationalen Zusammenarbeit und Umsetzung der einschlägigen internationalen Übereinkommen über Terrorismus und die Verhütung und Bekämpfung organisierter Kriminalität; Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen allen Bereichen der Sicherheitsdienste sowie mit anderen Staaten; Verhinderung der Finanzierung und Vorbereitung von Terrorakten. Menschenhandel — Weiterhin verstärkte Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich einer ausreichenden Unterstützung und eines ausreichenden Schutzes der Opfer. Schutz personenbezogener Daten — Verabschiedung eines Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und Einrichtung einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz. — Ergreifung der notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Abschluss eines Kooperationsabkommens mit Europol. 3.2.   MITTELFRISTIGE PRIORITÄTEN Politische Kriterien Demokratie und Menschenrechte Verfassungsrechtliche Fragen — Vollständige Umsetzung der neuen im Einklang mit den europäischen Normen verabschiedeten Verfassung. Wahlen — Weitere Gewährleistung eines hohen Standards bei der Abhaltung von Wahlen; Durchsetzung eines transparenten Rahmens für die Wahlkampffinanzierung. Parlament — Weitere Stärkung der Kapazitäten des Parlaments in allen Bereichen, insbesondere im Hinblick auf die Übernahme des EU-Besitzstands. Öffentliche Verwaltung — Weitere Stärkung sowohl der in den relevanten Fachministerien für Fragen der europäischen Integration zuständigen Stellen als auch der Koordinierungsmechanismen zu EU-Fragen einschließlich des SAA und des IPA. — Entwicklung von Grundsätzen, Verfahren und entsprechenden Verwaltungskapazitäten im Hinblick auf die Einführung eines Systems zur dezentralen Verwaltung der EU-Hilfe im Einklang mit den Anforderungen der EU. — Weitere Stärkung der Personalverwaltungsbehörde. Verbesserung der Politikformulierung. Fortsetzung der Dezentralisierung. — Weitere Erhöhung der Transparenz bei Einstellungen sowie Steigerung von Professionalität und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Dienst, einschließlich durch Einführung eines Verhaltenskodex und sonstiger Leitlinien. — Fortsetzung der Umstrukturierung und Reform der Streitkräfte, ggf. einschließlich einer Reduzierung der Personalstärke. Justizwesen — Gewährleistung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit der juristischen Ausbildungsstätte. Umsetzung der IT-Strategie für das Gerichtswesen. — Vervollständigung des strategischen Rahmens für die Reform der Justiz; Umsetzung der Reformpläne; Einführung transparenter Verfahren in den Bereichen Einstellung und Laufbahnplanung; weitere Verbesserung der Ressourcenausstattung des Justizwesens. — Weitere Effizienzsteigerung im Strafverfolgungssystem. — Weitere Verbesserung der Fähigkeit des Justizministeriums zur Beteiligung an der internationalen justiziellen Zusammenarbeit. Korruptionsbekämpfung — Weitere entschlossene Verhinderung und Bekämpfung der Korruption auf allen Ebenen sowie Bereitstellung von mehr Mitteln zur Vorbeugung gegen und Beseitigung von Korruption. Vollständige Einhaltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Korruption sowie der einschlägigen Übereinkommen des Europarats. — Einführung wirksamer Verfahren zur Aufdeckung und Behandlung — einschließlich Folgemaßnahmen — von Betrugsfällen und sonstigen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit staatlichen oder von internationalen Gebern bereitgestellten Mitteln, einschließlich EU-Mitteln. Menschenrechte und Minderheitenschutz — Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes und des Gesetzes über Minderheitenrechte. — Weitere Verbesserung der Bedingungen in den Gefängnissen. — Verhütung und Bekämpfung von Misshandlungen durch die Strafverfolgungsbehörden. — Gewährleistung der Eingliederung von Kindern mit Behinderungen oder aus Minderheitengruppen in Regelschulen; Reform der Kinderbetreuung. — Weitere Förderung der Integration von Minderheiten und guter Beziehungen zwischen den Volksgruppen. — Fortsetzung der Zusammenarbeit mit NRO auf zentralstaatlicher und kommunaler Ebene. Regionale Fragen und internationale Verpflichtungen — Erleichterung der Integration für die Flüchtlinge, die sich gegen die Rückkehr entscheiden. Umsetzung der nationalen Flüchtlingsstrategie als Teil einer umfassenden Strategie zur Förderung der sozialen Eingliederung und Integration. — Weitere Umsetzung der regionalen Kooperationsabkommen. Wirtschaftliche Kriterien — Festigung der makroökonomischen Stabilität durch Fortsetzung der Anpassung und Konsolidierung der öffentlichen Finanzen zur weiteren Verringerung der außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte. — Steigerung der Effizienz der öffentlichen Ausgaben insbesondere durch Verbesserung des Haushaltsverfahrens und des Finanzmanagements auf zentralstaatlicher und kommunaler Ebene. Verbesserung der Fähigkeit zur Aufstellung und Ausführung des Haushalts mit dem Ziel einer besseren Prioritätensetzung. — Flexibilisierung des Arbeitsmarkts durch allmähliche Liberalisierung. — Förderung der Privatwirtschaft und der Beschäftigung durch Verbesserung des Unternehmensumfelds. Insbesondere Straffung der Verfahren der Handelsgerichte, vor allem in Konkursfällen. — Formulierung und Umsetzung einer integrierten Forschungspolitik zur Unterstützung der Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung. Europäische Normen Binnenmarkt Freier Kapitalverkehr — Vollständige Liberalisierung des Kapital- und Zahlungsverkehrs im Einklang mit den Grundsätzen der EU. Freier Warenverkehr — Weiterentwicklung der Normierung, insbesondere durch die Einführung europäischer Normen. Weitere Umsetzung der nach dem Neuen und Gesamtkonzept und dem Alten Konzept verfassten Richtlinien. Einrichtung einer Marktüberwachungsstruktur entsprechend den Vorgaben des Besitzstands. Zoll und Steuern — Gewährleistung der kontinuierlichen Anpassung der Rechtsvorschriften Montenegros in den Bereichen Zoll und Steuern an den Besitzstand und weitere Steigerung der administrativen Leistungsfähigkeit zur Umsetzung der Zollvorschriften sowie zur Bekämpfung der Korruption, grenzüberschreitender Kriminalität und Steuerhinterziehung. — Erhöhung der Transparenz und Verbesserung des Informationsaustausches mit den Mitgliedstaaten der EU, um die Durchsetzung von Maßnahmen gegen Steuerumgehung und -hinterziehung zu erleichtern. — Aufbau eines transparenten Informationsaustausches mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften mit dem Ziel, durch verstärkte Durchsetzungsmaßnahmen Steuerbetrug, -hinterziehung und -umgehung zu verhindern. Wettbewerb — Weitere Stärkung der Wettbewerbsbehörde und ihrer funktionalen Unabhängigkeit. — Weitere Stärkung des rechtlichen Rahmens für staatliche Beihilfen und Schaffung eines Systems zur Kontrolle staatlicher Beihilfen im Einklang mit den Anforderungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens. Öffentliches Auftragswesen — Weitere Stärkung des öffentlichen Auftragswesens — u. a. im Bereich der Versorgungswirtschaft und in Bezug auf behördliche Zulassungen — durch weitere Angleichung der einheimischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand und durch Steigerung der administrativen Leistungsfähigkeit des Amts für das öffentliche Auftragswesen, der Überprüfungsstelle und der für die Auftragsvergabe zuständigen Stellen. — Weiterhin Gewährleistung der vollständigen Transparenz der Verfahren, unabhängig vom Wert des einzelnen Auftrags, und der Nichtdiskriminierung zwischen montenegrinischen und EU-Anbietern. Rechte des geistigen Eigentums — Gewährleistung eines dem Schutzniveau in der EU vergleichbaren Schutzes von Rechten des geistigen Eigentums durch vollständige Angleichung der einheimischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand und durch kontinuierliche Steigerung der Leistungsfähigkeit der einschlägigen Behörden einschließlich Grenzdienste, Strafverfolgungsbehörden und Justiz bei der Rechtsdurchsetzung. Finanzdienstleistungen — Schaffung eines umfassenden Regelungs- und Aufsichtsrahmens für Finanzinstitutionen und -märkte im Einklang mit den Grundsätzen der EU. Gesellschaftsrecht — Beginn der Angleichung der Finanzberichterstattungserfordernisse an den Besitzstand und Gewährleistung ihrer Durchsetzung. Beschäftigungs- und Sozialpolitik — Weitere Steigerung der Leistungsfähigkeit des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Bezug auf Politikformulierung und Überwachung mit Schwerpunkt auf der Eingliederung von jungen Menschen, Frauen und schwachen Gruppen in den Arbeitsmarkt und auf der Modernisierung der Sozialpolitik; weitere Verbesserung der Leistungskontrolle bei aktiven Beschäftigungsmaßnahmen der montenegrinischen Anstalt für Arbeit. Sektorpolitik Industrie und KMU — Gewährleistung der vollständigen Umsetzung der Europäischen Charta für KMU. — Beginn der Einführung von Gesetzesfolgenabschätzungen. Weitere Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten und Aufbau von Strukturen zur Unternehmensförderung (Clusters, Gründerzentren, Unternehmens-/Technologieparks). Landwirtschaft und Fischerei — Weiterer Aufbau von Verwaltungskapazitäten für die Politikformulierung und -umsetzung in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Formulierung und Beginn der Umsetzung einer Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums. — Stärkung der institutionellen Kapazitäten im Bereich der Lebensmittelsicherheit. Erarbeitung eines Programms zur Modernisierung der Lebensmittelverarbeitungsbetriebe im Hinblick auf die Erfüllung der EU-Anforderungen. Einleitung von Maßnahmen zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen und zur Erfassung ihrer Verbringung. Einleitung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer wirksamen Kontrolle des Anbaus heimischer Pflanzen, insbesondere bei Erzeugnissen, die spezifischen EU-Anforderungen unterliegen. — Ergreifung von Maßnahmen zur stärkeren Annäherung der Fischereipolitik an EU-Standards, insbesondere in den Bereichen Bestandsbewirtschaftung, Inspektion und Kontrolle sowie in der Markt- und Strukturpolitik. — Weiterhin Sicherstellung des Schutzes von in der Gemeinschaft in einem Register eingetragenen geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und deren späterer Änderungen. Aktualisierung der Liste der geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Entwicklung des EU-Besitzstandes in diesem Bereich. Umwelt — Weitere Angleichung der montenegrinischen Rechtsvorschriften an die Rechtsvorschriften und Standards der EU, insbesondere in den Bereichen Luftverschmutzung, Wasser und Chemikalien. — Beginn der Umsetzung des Landnutzungsplans und der umfassenden Umweltschutzstrategie. Beginn der Umsetzung der Strategie für nachhaltige Entwicklung sowie anderer sektoraler Strategien (integrierte Bewirtschaftung der Küstengebiete, Artenvielfalt, Klimawandel). Gewährleistung einer gesicherten Finanzierung für die Durchführung einer mittel- bis langfristigen Umweltschutzpolitik. — Ratifizierung des Kyoto-Protokolls und Beginn der Durchführung. — Weitere Stärkung der Verwaltungskapazitäten der Ministerien mit Zuständigkeit für Planung, Zulassung, Kontrolle, Rechtsdurchsetzung, Monitoring und Projektmanagement im Umweltbereich. Verkehrspolitik — Verstärkter Aufbau von Kapazitäten, einschließlich Projektvorbereitung für Großinvestitionen. Weitere Zuweisung ausreichender Ressourcen für die Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrsbehörden. — Umsetzung der internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und Verbesserung der Seeverkehrssicherheit der Flotte im Licht der Pariser Vereinbarung. Energie — Verabschiedung und Umsetzung einer langfristigen Strategie für eine ökologisch nachhaltige Energiepolitik. — Weitere Umsetzung der einschlägigen Verpflichtungen auf regionaler und internationaler Ebene im Hinblick auf die Schaffung eines wettbewerbsfähigen regionalen Energiemarktes. — Beitritt zu den internationalen Übereinkommen im Bereich der nuklearen Sicherheit, bei denen EURATOM bereits Vertragspartei ist. Informationsgesellschaft und Medien — Abschluss der Umsetzung des EU-Rechtsrahmens (2002) für die elektronische Kommunikation in nationales Recht. — Schaffung eines wettbewerbsorientierten Markts für elektronische Kommunikation durch die schrittweise Umsetzung der entsprechenden Gesetze, durch Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz des Wettbewerbs und durch Beseitigung bestehender Markteintrittsschranken. — Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit, der ausreichenden Ressourcenausstattung und der fachlichen Kompetenz der Regulierungsbehörden. — Vollständige Rechtsangleichung an den Besitzstand im Bereich der audiovisuellen Medien. Finanzkontrolle — Entwicklung und Umsetzung der Grundsätze der dezentralisierten Rechenschaftspflicht der mittelbewirtschaftenden Stellen und der funktional unabhängigen internen Rechnungsprüfung in Übereinstimmung mit den international anerkannten Standards und den bewährten Praktiken der EU. — Stärkung der operationellen Kapazitäten sowie der funktionellen und finanziellen Unabhängigkeit des Obersten Rechnungshofs. — Entwicklung von Verfahren und Ausbau von Verwaltungskapazitäten zur Gewährleistung des wirksamen Schutzes der finanziellen Interessen der EU. Statistik — Weitere Erstellung verlässlicher Wirtschaftsstatistiken. Aufbau institutioneller Kapazitäten zur Erfassung und Veröffentlichung grundlegender, mit europäischen Standards harmonisierter statistischer Daten in den Bereichen Unternehmensstatistik, Arbeitsmarktstatistik und volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. — Vollständige Eingliederung der Kommunen in den gesamtstaatlichen Haushalt. Justiz, Freiheit und Sicherheit Visa, Grenzkontrollen, Asyl und Migration — Ausbau der technischen Infrastruktur und der Personalkapazitäten zur Umsetzung des Konzepts der integrierten Grenzverwaltung, einschließlich Verstärkung der Grenzpolizei und der Zolldienste. Verbesserung der grenzübergreifenden Verbindungen durch Einrichtung neuer Grenzübergänge. — Weitere Angleichung der Visapolitik an EU-Recht und -Praxis. Drogen — Verbesserung der behördenübergreifenden und der internationalen Zusammenarbeit und weitere Steigerung der Leistungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung des Drogenhandels. Polizei — Weitere Umstrukturierung; Gewährleistung der Rechenschaftspflichtigkeit der Polizei; Reform der Polizeiausbildung; Gewährleistung der Zusammenarbeit der Polizeibehörden. Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus — Entwicklung eines wirksamen Systems des Zeugenschutzes unter Einbeziehung regionaler Aspekte. — Verstärkte Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskriminalität (einschließlich Geldwäsche und Geldfälschung), des Betrugs und der Korruption und Verbesserung der einschlägigen Rechtsvorschriften. — Erleichterung des Einsatzes von durch die EU-Mitgliedstaaten abgestellten Verbindungsbeamten in den einschlägigen, mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befassten staatlichen Stellen. Umsetzung des Palermo-Übereinkommens über die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität — einschließlich seiner Protokolle — und der internationalen Normen für die Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskriminalität. — Stärkung der Kapazitäten von Verwaltung und Justiz bei der Umsetzung der Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zur organisierten Kriminalität. Stärkung der für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständigen Einheit des Innenministeriums, Gewährleistung einer engen Abstimmung zwischen allen Polizeidienststellen und weiterer Aufbau von Kapazitäten zur Erfassung und Auswertung kriminalpolizeilicher Informationen. — Verstärkte Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkriminalität (einschließlich Geldfälschung und Fälschung bei bargeldlosen Zahlungen) und Stärkung der institutionellen und administrativen Leistungsfähigkeit bei der Lösung damit verbundener Probleme. Schutz personenbezogener Daten — Gewährleistung der reibungslosen Arbeit der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz. — Gewährleistung der Fähigkeit staatlicher Stellen, insbesondere der Strafverfolgungsbehörden, zur Anwendung der Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. 4.   PROGRAMMPLANUNG Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird über die vorhandenen Finanzinstrumente bereitgestellt, insbesondere auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (2). Montenegro kommt für Finanzierungen aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen in Betracht. 5.   KONDITIONALITÄT Die Gemeinschaftshilfe zugunsten der westlichen Balkanländer wird von weiteren Fortschritten bei der Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen sowie bei der Umsetzung der in der Europäischen Partnerschaft festgelegten Prioritäten abhängig gemacht. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen könnte dazu führen, dass der Rat geeignete Maßnahmen auf der Grundlage des Artikels 21 der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 ergreift. Für die Gemeinschaftshilfe gelten auch die Bedingungen, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 1997 festgelegt hat, vor allem was die Verpflichtung der Empfängerländer anbelangt, demokratische, wirtschaftliche und institutionelle Reformen durchzuführen. 6.   MONITORING Di

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.