Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/1869 des Rates vom 19. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken für die externen Rechnungsprüfer der Banca d’Italia

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26.10.2021    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 379/6 BESCHLUSS (EU) 2021/1869 DES RATES vom 19. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken für die externen Rechnungsprüfer der Banca d’Italia DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1, gestützt auf die Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 7. September 2021 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banca d’Italia (EZB/2021/41) (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, sind von unabhängigen externen Rechnungsprüfern zu prüfen, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden. (2) Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der Banca d’Italia, BDO Italia S.p.A., endete nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2020. Es ist deshalb erforderlich, mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2021 externe Rechnungsprüfer zu bestellen. (3) Die Banca d’Italia hat Deloitte & Touche S.p.A. als seine externen Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2021 bis 2022 ausgewählt. (4) Der EZB-Rat hat empfohlen, Deloitte & Touche S.p.A. als externe Rechnungsprüfer der Banca d’Italia für die Geschäftsjahre 2021 bis 2022 zu bestellen. (5) Infolge der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates (2) entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 1 Absatz 6 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung: „(6)   Deloitte & Touche S.p.A. werden als externe Rechnungsprüfer der Banca d’Italia für die Geschäftsjahre 2021 bis 2022 anerkannt.“ Artikel 2 Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an die EZB gerichtet. Geschehen zu Luxemburg am 19. Oktober 2021. Im Namen des Rates Der Präsident G. DOVŽAN (1)   ABl. C 370 vom 15.9.2021, S. 1. (2)  Beschluss 1999/70/EG des Rates vom 25. Januar 1999 über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken (ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.