Europäische Union

2005/531/,: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 12. April 2005 betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan I — Europäisches Parlament

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32005B0531. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ahren angebracht ist; ersucht seinen Generalsekretär, einen Bericht vorzulegen, in dem die Möglichkeiten untersucht werden, alle kontrollrelevanten Aspekte so zusammenzufassen, dass eindeutige Schlussfolgerungen gezogen werden können; 40. fordert den Generalsekretär auf, die Umsetzung eines integralen Konzepts in Bezug auf Risikomanagement und Risikoanalyse zu gewährleisten und damit eine wirtschaftliche Haushaltsführung und eine solide Verwaltung sicherzustellen; Fraktionen (Überprüfung der Haushaltsrechnungen und Verfahren — Haushaltslinie 3701) 41. erinnert daran, dass gemäß Ziffer 2.7.3 der Regelung (15) für die Verwendung der Mittel der Haushaltslinie 3701 das Präsidium und der Haushaltskontrollausschuss die geprüften jährlichen Haushaltsrechnungen der Fraktionen nach Maßgabe der ihnen durch die Geschäftsordnung des Parlaments übertragenen Befugnisse zu behandeln haben; 42. wiederholt, dass die Fraktionen selbst für die Verwaltung und Verwendung der ihnen vom Haushaltsplan des Parlaments zustehenden Quote verantwortlich sind und sich der Aufgabenbereich der Internen Auditstelle der Institution nicht auf die Bedingungen erstreckt, unter denen die in die Haushaltslinie 3701 eingesetzten Mittel (ca. 3 % der gesamten Haushaltsmittel des Parlaments) verwendet werden; 43. nimmt zur Kenntnis, dass das Parlament Schwierigkeiten hatte, einige der neuen Bestimmungen der Haushaltsordnung auf einen im Wesentlichen administrativen Haushaltsplan anzuwenden, und dass diese Schwierigkeiten auch auf der Ebene der Fraktionen aufgetreten sind; erkennt jedoch an, dass Anstrengungen unternommen wurden, die Bestimmungen für den Haushaltsposten 3701 möglichst weitgehend mit den Erfordernissen der Haushaltsordnung in Einklang zu bringen; 44. stellt fest, dass die Fraktionen und die Verwaltung eine Arbeitsgruppe eingesetzt haben, die den besonderen Status der Haushaltspläne der Fraktionen unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Haushaltsordnung und der Durchführungsbestimmungen prüfen soll; ermutigt sie, diese Arbeitsgruppe, wo immer dies zweckmäßig ist, als regelmäßiges Forum für Kontakte mit der Verwaltung zu nutzen, um mit den Reformen im Bereich der Finanzen und der Rechnungsführung Schritt zu halten; 45. begrüßt den Beschluss der Fraktionen, ihre internen Finanzvorschriften auf der Website des Parlaments zu veröffentlichen, und fordert mit Nachdruck eine baldige Durchführung dieses Vorhabens; fordert das Präsidium auf, eine geeignete Lösung zu finden, die es ermöglicht, die Berichte und die Haushaltsrechnung der fraktionslosen Mitglieder in einer transparenten Weise, die weitgehend mit dem derzeit von den Fraktionen angewandten Verfahren vergleichbar ist, zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen; 46. stellt fest, dass im Jahr 2003 die unter der Haushaltslinie 3701 eingesetzten Mittel gemäß dem Beschluss des Präsidiums vom 10. Februar 2003 folgendermaßen zugeteilt wurden: (in EUR) Verfügbarer Gesamtbetrag 37 948 000 Fraktionslose Mitglieder 1 224 035 Für die Fraktionen verfügbarer Betrag 36 723 965 Fraktion Anzahl der Mitglieder Zugewiesene Mittel insgesamt 1.1.2003 Mittelübertragungen aus 2002 Ausgaben 2003 Verwendungsrate % Mittelübertragungen nach 2004 PPE 232 13 966 693 4 775 841 16 245 714 116,32 2 726 654 PSE 175 10 666 548 4 573 736 12 540 087 117,56 3 154 599 ELDR 54 3 348 157 1 079 435 3 354 625 100,19 1 088 560 Verts/ALE 45 2 881 352 952 607 2 945 673 102,23 980 067 GUE/NGL 50 3 234 999 1 081 653 3 583 515 110,77 1 093 911 UEN 22 1 443 719 383 067 1 459 137 101,07 369 109 EDD 17 1 182 497 465 517 1 225 090 103,60 533 015 GESAMT 595 36 723 965 13 311 856 41 353 841 112,61 9 945 915 47. nimmt den Vorschlag des Generalsekretärs zur Kenntnis, zunächst Standardmuster für das Schreiben zur Auswahl der externen Prüfer der Fraktionen und zweitens für das Schreiben des Fraktionsvorsitzenden, das der Haushaltsrechnung jeder Fraktion beigefügt wird, zu erstellen, zusätzliche Informationen darin aufzunehmen, die die Form eines standardisierten jährlichen Tätigkeitsberichts für die Ausführung des Haushaltsplans der Fraktion in dem zur Prüfung anstehenden Haushaltsjahr haben könnten (16); ersucht das Präsidium, diese Vorschläge bei der nächsten Überprüfung der Regelung für die Haushaltslinie 3701 zu berücksichtigen; Vergütungen für die Mitglieder 48. erinnert daran, dass alle Mitglieder bis zur Annahme eines gemeinsamen Statuts für die Mitglieder des Europäischen Parlaments Folgendes erhalten: — ein Grundgehalt, das von ihren nationalen Parlamenten oder Regierungen in derselben Höhe wie für die nationalen Parlamentarier und unter Berücksichtigung der Steuervorschriften des betreffenden Landes gezahlt wird; — Vergütungen, die direkt vom Europäischen Parlament auf der Grundlage der von den Quästoren und dem Präsidium gebilligten Regelung gezahlt werden und mit denen die Kosten für die Wahrnehmung der parlamentarischen Aufgaben gedeckt werden sollen; 49. verweist auf die seit der Erweiterung zu verzeichnende zunehmende Diskrepanz zwischen den Bezügen und die dringende Notwendigkeit, eine Lösung zu finden, die eine faire Behandlung aller Mitglieder gewährleistet und ihre nationalen Gesetze und Vorschriften berücksichtigt; 50. unterstützt in diesem Zusammenhang die Initiative der gegenwärtigen Präsidentschaft der Europäischen Union mit dem Ziel, eine Einigung über das Abgeordnetenstatut und die Einführung einheitlicher Bezüge für die Mitglieder des Europäischen Parlaments zu erzielen; 51. nimmt Kenntnis von der Absicht des Präsidiums des Parlaments, die Kontakte mit dem Rat fortzusetzen, um sich auf die Bedingungen eines gemeinsamen Statuts für die Mitglieder zu einigen; fordert alle Seiten auf, diese Angelegenheit baldmöglichst zu einem Abschluss zu bringen, um die Spekulationen und Ungewissheiten im Zusammenhang mit den parlamentarischen Vergütungen zu beenden; 52. bedauert, dass seit seinem letzten Entlastungsbericht nur geringe Fortschritte bei der Überprüfung und der Reform der Vergütungsregelung für die Mitglieder erzielt wurden; erinnert an einen früheren Beschluss des Präsidiums vom 28. Mai 2003, mit dem die Angelegenheit teilweise geregelt wurde, der jedoch mit der Annahme eines gemeinsamen Abgeordnetenstatuts verknüpft war; ist der Auffassung, dass es auch ohne ein gemeinsames Statut möglich sein sollte, ein System zu entwickeln, das klar, transparent und fair ist; 53. vertritt die Auffassung, dass Mitglieder, die der Verwaltung freiwillig Vergütungen oder Teile davon, die einem Überschuss gegenüber den tatsächlich angefallenen Kosten entsprechen, erstatten, oder nur die Auszahlung der tatsächlich entstandenen Kosten, beispielsweise für Reisen, wünschen, dies auf der Grundlage der in der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder eindeutig festgelegten Bestimmungen tun sollten; Allgemeine Kostenvergütung 54. ersucht die Quästoren, die allgemeinen Bestimmungen für die Erstattung von Vergütungen zu überprüfen, um festzustellen, ob Änderungen im Sinne einer maximalen Nutzung der neuen IT-Kapazitäten erforderlich sind; Sekretariatszulage 55. nimmt zur Kenntnis, dass das Präsidium am 13. Dezember 2004 Änderungen an der Regelung (17) über die Sekretariatszulage angenommen hat, durch die unter anderem eine größere Übereinstimmung zwischen der Regelung und den Vorschriften der Haushaltsordnung gewährleistet werden sollte; 56. weist darauf hin, dass gemäß Artikel 79 der Haushaltsordnung sowie Artikel 98 und 104 der Durchführungsbestimmungen (18) für die Feststellung der Ausgaben der Anweisungsbefugte den Anspruch des Zahlungsempfängers auf der Grundlage von Belegen überprüfen muss; erinnert die Verwaltung an die Notwendigkeit, die Vorlage von Rechnungen oder Gebührenaufstellungen als Voraussetzung für Auszahlungen im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zu verlangen (Artikel 14 Absatz 6 der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder); 57. fordert das Präsidium auf, unter Einbeziehung der Ergebnisse der Arbeiten der parlamentarischen Arbeitsgruppe Regelungen vorzuschlagen, welche die Handhabung der Sekretariatszulage durch die Mitglieder transparenter gestalten; betont jedoch, dass die Grundlagen der Vertragsfreiheit dabei berücksichtigt werden müssen; 58. bedauert, dass durch den Beschluss des Präsidiums vom 13. Dezember 2004 der Inhalt von Artikel 14 Absatz 5 und Absatz 7 Buchstabe d der (durch Präsidiumsbeschluss vom 9. Februar 2004 eingeführten) Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung durch die Mitglieder so geändert wird, dass die Bestimmungen für die vertraglichen Verpflichtungen sowie die Pflichten im Rahmen der sozialen Sicherheit für Assistenten und im Rahmen von Dienstleistungsverträgen tätige Personen nach wie vor unklar sind; fordert das Präsidium auf, den am 13. Dezember 2004 angenommenen Text zu revidieren; Reisekostenvergütung 59. erinnert daran, dass das Präsidium am 28. Mai 2003 ein Konzept für eine neue Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder angenommen hat, das die Erstattung der Reisekosten auf der Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten vorsieht, jedoch vom Inkrafttreten eines Abgeordnetenstatuts abhängig ist; 60. erinnert daran, dass auf bestimmten Strecken die tatsächlichen Kosten bisweilen höher sind als die von der Verwaltung festgesetzten Höchstbeträge, da es auf diesen Strecken keine konkurrierenden Fluggesellschaften gibt, und betont, dass unter diesen Umständen die tatsächlichen Kosten erstattet werden müssen; Freiwillige Ruhegehaltsregelung 61. stellt fest, dass gemäß der jüngsten geänderten versicherungsmathematischen Bewertung vom 31. Dezember 2003 die künftigen Verbindlichkeiten des Fonds zu diesem Zeitpunkt seine laufenden Guthaben um 41 795 982 EUR überstiegen und sich der versicherungsmathematische Anteil der Finanzierung Ende 2003 auf 76,4 % belief (19); 62. erinnert an die Auffassung des Rechnungshofes, dass in Bezug auf die Haftung und die Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments und der dem System angeschlossenen Mitglieder eindeutige Regeln für den Fall festgelegt werden müssen, dass in Zukunft eine versicherungsmathematische Berechnung ein Defizit anzeigt (20); hält es für notwendig, die Art der Haftung des Parlaments bei künftigen finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Pensionsfonds genau zu klären; ist ferner der Auffassung, dass die Beiträge der Mitglieder zum Fonds von einer persönlichen Quelle und nicht von der parlamentarischen Vergütung abgezogen werden sollten; 63. nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis, wonach dem Präsidium Vorschläge unterbreitet werden, um die jeweiligen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten des Parlaments sowie des von einem gewählten Vorstand geleiteten Vereins nach luxemburgischem Recht (ASBL) zu definieren (21); 64. stellt ferner fest, dass der Umfang der für den Fonds erforderlichen Finanzmittel auf der Grundlage der Ergebnisse der Anfang 2005 durchzuführenden versicherungsmathematischen Bewertung bekannt sein wird; ist jedoch der Auffassung, dass nach einer Annahme des Abgeordnetenstatuts ein neues und separates Versorgungsinstrument, bei dem alle Mitglieder gleichgestellt sind, eingeführt werden sollte und ab diesem Zeitpunkt alle Beiträge aus dem Haushaltsplan des Parlaments für einen freiwilligen Pensionsfonds gestoppt werden sollten; 65. zeigt sich besorgt über die vom Rechnungshof vertretene Auffassung, wonach — falls das derzeitige System beibehalten werden soll — so rasch wie möglich eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür (außer einem Präsidiumsbeschluss) geschaffen werden muss und sich der finanzielle Beitrag des Parlaments zu der freiwilligen Ruhegehaltsregelung in Übereinstimmung mit Artikel 190 Absatz 5 des EU-Vertrags auf einen Rechtsakt des Sekundärrechts stützen sollte (22); Auftragsvergabe 66. erinnert daran, dass durch die Haushaltsordnung und die am 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Durchführungsbestimmungen die Verfahren für die Planung, Veröffentlichung und Vergabe geändert wurden und der Vergabebeirat, dessen Konsultation bei Verträgen mit einem Volumen von über 50 000 EUR obligatorisch war, abgeschafft wurde; 67. stellt fest, dass die Anweisungsbefugten des Parlaments anstelle des Vergabebeirats auf fakultativer Grundlage die Möglichkeit haben, die dienststellenübergreifende Beratungsgruppe „Öffentliches Beschaffungswesen“ (GIMP) zu konsultieren; stellt ferner fest, dass der Generalsekretär anstelle des Jahresberichts des Vergabebeirats über die Tätigkeiten im Bereich der Auftragsvergabe — als Reaktion auf frühere Entlastungsentschließungen — einen Bericht erstellt hat, der sich auf Angaben der Anweisungsbefugten stützt und der die folgenden Informationen über die 2003 abgeschlossenen Verträge enthält: Art des Vertrags Anzahl Prozentsatz Betrag in EUR Prozentsatz Dienstleistungen 118 53  % 304 647 212 65  % Lieferungen 57 25  % 11 810 813 2  % Arbeiten 41 18  % 21 502 447 5  % Gebäude 8 4  % 131 531 314 28  % INSGESAMT 224 100  % 469 491 786 100  % Art des Verfahrens Anzahl Prozentsatz Betrag in EUR Prozentsatz durchschnittlicher Betrag offenes Verfahren 70 32  % 312 467 812 92  % 4 463 826 nicht offenes Verfahren 78 36  % 5 856 513 2  % 75 084 Verhandlungsverfahren 68 32  % 19 636 147 6  % 288 767 INSGESAMT 216 100  % 337 960 472 100  % 1 564 632 68. begrüßt die Erkenntnis, dass ein erheblicher Teil der Verträge im Jahr 2003 im Anschluss an eine offene Ausschreibung abgeschlossen wurde; 69. stellt fest, dass der Interne Prüfer derzeit eine institutionsweite Überprüfung der Vergabeverfahren durchführt und der Abschlussbericht darüber in der ersten Hälfte des Jahres 2005 vorgelegt werden soll; ersucht den Generalsekretär, den Haushaltskontrollausschuss in geeigneter Weise über den Inhalt des Berichts zu unterrichten, sobald der interne Konsultationsprozess abgeschlossen ist; 70. ermutigt die Verwaltung, ihre Anstrengungen zur Einrichtung einer Datenbank für die Auftragsvergabe gemäß Artikel 95 der Haushaltsordnung, die gemäß dem Bericht des Generalsekretärs (23) Ende 2005 einsatzbereit sein soll, fortzusetzen; 71. stellt mit Genugtuung fest, dass bei Verträgen von über 50 000 EUR die Anzahl und der Wert der Verhandlungsverfahren im Jahr 2003 verglichen mit den entsprechenden Zahlen von 2002 stark rückläufig waren; 72. nimmt die Besorgnisse der Verwaltung in den folgenden Bereichen zur Kenntnis: — Schwelle von 1 050 EUR für die Vergabe im Wettbewerbsverfahren (geringer Vertragswert), was einen unangemessenen Verwaltungsaufwand zur Folge hat; — „e-procurement“ (Informationsaustausch bei Ausschreibungen auf elektronischem Wege) bis zu der in der Richtlinie 2004/18/EG (24) festgesetzten Frist, angesichts der Notwendigkeit, die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der elektronischen Daten zu gewährleisten; 73. erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse diese Fragen berücksichtigen, indem sie nötigenfalls im Zuge der bevorstehenden Überprüfungen der Haushaltsordnung, ihrer Durchführungsbestimmungen sowie der internen Vorschriften des Parlaments über die Ausführung seines Haushaltsplans Änderungen vorschlagen; Gebäude 74. stellt fest, dass der lange Streit zwischen dem Parlament und den französischen Behörden über den endgültigen Kaufpreis für das LOW-Gebäude in Straßburg Ende 2003 beigelegt und im Jahr 2004 der Kauf abgeschlossen wurde; 75. weist darauf hin, dass der Umstand, dass es nicht nur einen Arbeitsort hat, erhebliche zusätzliche Kosten für den Haushaltsplan des Parlaments verursacht; weist ferner darauf hin, dass die Kosten für die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments in drei Ländern auf mehr als 200 Mio. EUR pro Jahr veranschlagt werden; Abgeordnetenkasse 76. nimmt zur Kenntnis, dass das in Artikel 22 des Statuts vorgesehene Verfahren eingeleitet wurde, um die Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit der Differenz von 4 136 125 BEF zwischen dem Kassenbestand und den betreffenden Rechnungsbelegen von 1982 festzulegen (25); stellt fest, dass der Disziplinarrat am 17. März 2003 erstmals zusammengetreten ist und seine Arbeit inzwischen abgeschlossen hat, und beauftragt seinen Generalsekretär, den zuständigen Ausschuss über alle weiteren Entwicklungen zu unterrichten; Umwelt 77. äußert seine Genugtuung darüber, dass eine umfassende Überprüfung der internen Umweltpolitik des Parlaments, die von einer im Bereich des Umweltmanagements (EMAS) spezialisierten Beraterfirma durchgeführt wurde, dem Präsidium in Kürze unterbreitet wird, wobei letztlich das Ziel angestrebt wird, innerhalb der Institution ein Umweltmanagementsystem einzuführen (26); beauftragt seinen Generalsekretär, den Bericht der Beraterfirma, sobald er im Präsidium erörtert wurde, auf der Website des Parlaments zu veröffentlichen; 78. stellt fest, dass zahlreiche offizielle Dokumente noch immer in mehrfachen Kopien in Papierform an die Mitglieder verteilt werden, obwohl sie online verfügbar sind; fordert die Quästoren auf, eine ökologisch ausgewogene Lösung bezüglich gedruckter Dokumente zu finden; 79. fordert die Einführung eines elektronischen Unterschriftensystems, bei dem die Unterschrift eines Mitglieds in Dokumente wie Änderungsanträge und parlamentarische Anfragen eingefügt werden kann, ohne dass Dokumente in Papierform übermittelt werden müssen; 80. fordert das Präsidium auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einstellung von Sprachendienstpersonal zu beschleunigen, um allen Mitgliedern das Recht, sich in ihrer Muttersprache auszudrücken, durch Dolmetschen in die und aus ihren jeweiligen Sprachen zu gewährleisten; 81. erinnert daran, dass der Europäische Bürgerbeauftragte in seiner Entscheidung vom 23. Januar 2004 im Zusammenhang mit der Beschwerde Nr. 260/2003 einen Missstand seitens des Europäischen Parlaments erkannt hat, da dieses keine angemessenen Maßnahmen zur Einhaltung seiner internen Vorschriften für das Rauchen getroffen hat; 82. stellt fest, dass die Regelung über das Rauchen, obwohl sie vom Präsidium am 13. Juli 2004 angenommen wurde, nicht vollständig umgesetzt worden ist und das Parlament daher Gefahr läuft, dass der Europäische Bürgerbeauftragte es für einen weiteren Missstand verantwortlich macht; fordert das Präsidium auf, umgehend Maßnahmen zu treffen, um das Rauchen in seinen Gebäuden einzudämmen und die Gesundheit aller Personen, die sich in ihnen aufhalten, zu schützen; 83. betont, dass alle Arbeitgeber rechtlich verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten; stellt fest, dass die in der Regelung des Präsidiums vorgesehene Ausnahme (27), die das Rauchen in den Büros erlaubt, zu einem inakzeptablen Ausmaß an Verschmutzung innerhalb der Gebäude aufgrund des Tabakqualms in Bürogebäuden und -korridoren mit einem entsprechenden Risiko für die in diesen Gebäuden arbeitenden Personen führt; stellt fest, dass die Gebäude der Institution an den drei Arbeitsorten den nationalen Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen unterliegen; fordert die Quästoren nachdrücklich auf, eine klar definierte und gut belüftete Raucherzone auszuweisen, um die Belästigung für Nichtraucher einzuschränken; 84. beauftragt seinen Generalsekretär, eine Untersuchung der Haltung des Personals an allen drei Arbeitsorten durchzuführen, um festzustellen, ob eine Mehrheit der Bediensteten des Parlaments die Einführung eines Rauchverbots in allen Bereichen der Gebäude, in denen sich Büros der Bediensteten befinden, noch vor dem Ablauf der auf 2007 festgesetzten Frist wünscht; 85. nimmt Kenntnis von der Information über die Möglichkeit, die Plenarsäle und Ausschusssitzungssäle des Parlaments mit drahtloser Technologie für seine Computer und anderen vom Generalsekretär bereitgestellten Einrichtungen auszustatten (28); nimmt die in der Aufzeichnung des Generalsekretärs enthaltene Warnung zur Kenntnis, wonach sich Gesundheitsrisiken ergeben könnten, wenn der Grad der bei einer drahtlosen Übertragung entstehenden elektromagnetischen Strahlung bestimmte Grenzwerte überschreitet; fordert, dass bis zum 1. Juli 2005 ein weiterer Bericht über die gesundheitlichen Aspekte der drahtlosen Technologie vorgelegt wird; 86. begrüßt die Information, wonach ab April und Mai 2005 ein zusätzlicher Internetzugang in allen Abgeordnetenbüros möglich sein wird, was angesichts des Problems des Zugangs über Mac-Computer eine erhebliche Verbesserung darstellen würde; betont jedoch, dass mehr getan werden sollte, um Benutzern anderer bekannter Systeme die Möglichkeit zu geben, sich in das Intranet des Parlaments einzuloggen; 87. fordert, in regelmäßigen Abständen eine eingehende Sicherheitsanalyse der Computersysteme, Netzwerke und Verbindungen sowie der Hard- und Software des Europäischen Parlaments durchzuführen, um zu gewährleisten, dass das „e-environment“ des Parlaments sicher ist; (1)   ABl. L 54 vom 28.2.2003, S. 1. (2)   ABl. C 293 vom 30.11.2004, S. 1. (3)   ABl. C 294 vom 30.11.2004, S. 99. (4)   ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. (5)   ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1. (6)   ABl. L 330 vom 4.11.2004, S. 160. (7)  Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977. (8)  Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002. (9)  Antwort des Generalsekretärs auf Ziffer 9 der Entschließung des EP vom 21. April 2004. (10)  Ziffern 9.7, 9.8, Jahresbericht 2003 des Europäischen Rechnungshofs. (11)  Antwort auf Ziffer 9.9, Jahresbericht 2003 des Europäischen Rechnungshofs. (12)  Ziffer 9.8, Jahresbericht 2003 des Europäischen Rechnungshofs. (13)   ABl. L 148 vom 16.6.2003, S. 62. (14)  Ziffer 9.6, Jahresbericht 2003 des Rechnungshofes. (15)  Präsidiumsbeschluss vom 30.6.2003. (16)  Antwort auf Ziffer 42 der Entschließung des EP vom 21. April 2004. (17)  Artikel 14 bis 16 der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder (PE 113.116). (18)  Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1). (19)  Quelle: ASBL Pensionsfonds — Jahresbericht und Rechnungslegung 2003. (20)  Jahresbericht 2002 des Rechnungshofes, Ziffer 9.20, sowie Stellungnahme Nr. 5/99, Ziffer 22.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.