Europäische Union

80/400/EWG: Entscheidung der Kommission vom 20. März 1980 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur im Vereinigten Königreich gemäß der Richtlinie 72/159/EWG (Nur der englische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31980D0400 80/400/EWG: Entscheidung der Kommission vom 20. März 1980 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur im Vereinigten Königreich gemäß der Richtlinie 72/159/EWG (Nur der englische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 097 vom 15/04/1980 S. 0049 - 0049 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 20. März 1980 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur im Vereinigten Königreich gemäß der Richtlinie 72/159/EWG (Nur der englische Text ist verbindlich) (80/400/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 72/159/EWG des Rates vom 17. April 1972 über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (1), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 8. Januar 1980 Bestimmungen zur Neufestsetzung des vergleichbaren Arbeitseinkommens und der Anpassungsrate für 1980 mitgeteilt. Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 72/159/EWG muß die Kommission entscheiden, ob unter Berücksichtigung der vorerwähnten Mitteilung die im Vereinigten Königreich bestehenden Bestimmungen zur Durchführung derselben Richtlinie weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 15 der Richtlinie bezeichneten gemeinsamen Maßnahme erfuellen. Die Neufestsetzung des vergleichbaren Einkommens entspricht den Bedingungen der genannten Richtlinie, insbesondere des Artikels 4 Absatz 1. Die in dieser Entscheidung getroffene Feststellung entspricht der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die von der Regierung des Vereinigten Königreichs am 22. Mai 1974 mitgeteilten Bestimmungen zur Durchführung der Richtlinie 72/159/EWG erfuellen unter Berücksichtigung der am 8. Januar 1980 mitgeteilten Bestimmungen über die Feststellung des vergleichbaren Einkommens und der Anpassungsrate für 1980 weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 15 derselben Richtlinie genannten gemeinsamen Maßnahme. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich gerichtet. Brüssel, den 20. März 1980. Für die Kommission Finn GUNDELACH Vizepräsident (1)ABl. Nr. L 96 vom 23.4.1972, S. 1.

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