Europäische Union

Beschluss (EU, Euratom) 2024/3231 des Rates vom 17. Dezember 2024 zur Änderung seiner Geschäftsordnung

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/3231 27.12.2024 BESCHLUSS (EU, Euratom) 2024/3231 DES RATES vom 17. Dezember 2024 zur Änderung seiner Geschäftsordnung DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 240 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Sofern ein Rechtsakt des Rates mit qualifizierter Mehrheit zu erlassen ist, muss überprüft werden, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 65 % der Bevölkerung der Union repräsentieren. (2) Dieser Prozentsatz wird gemäß den Bevölkerungszahlen in Anhang III der Geschäftsordnung des Rates (1) (im Folgenden „Geschäftsordnung“) berechnet. (3) Artikel 11 Absatz 6 der Geschäftsordnung bestimmt, dass der Rat mit Wirkung vom 1. Januar jedes Jahres die in Anhang III genannten Zahlen auf der Grundlage der zum 30. September des Vorjahres beim Statistischen Amt der Europäischen Union verfügbaren Daten aktualisiert. (4) Die Geschäftsordnung sollte daher für das Jahr 2025 entsprechend geändert werden. (5) Nach Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft gilt Artikel 240 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für die Europäische Atomgemeinschaft — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Anhang III der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung: „ANHANG III Zahlenangaben zur Bevölkerung der Union und zur Bevölkerung jedes Mitgliedstaats zur Umsetzung der Bestimmungen über die Abstimmung im Rat mit qualifizierter Mehrheit Mitgliedstaat Bevölkerung Indikativer Prozentsatz an der Bevölkerung der Union (%) Deutschland 83 399 432 18,49 Frankreich 68 401 997 15,17 Italien 59 685 948 13,23 Spanien 48 630 010 10,78 Polen 37 565 715 8,33 Rumänien 19 064 409 4,23 Niederlande 18 089 177 4,01 Belgien 11 832 049 2,62 Tschechien 10 916 836 2,42 Portugal 10 639 726 2,36 Schweden 10 573 000 2,34 Griechenland 10 401 302 2,31 Ungarn 9 584 627 2,13 Österreich 9 132 500 2,02 Bulgarien 6 445 481 1,43 Dänemark 5 954 471 1,32 Finnland 5 619 851 1,25 Slowakei 5 455 252 1,21 Irland 5 351 681 1,19 Kroatien 3 861 967 0,86 Litauen 2 885 891 0,64 Slowenien 2 123 949 0,47 Lettland 1 871 882 0,42 Estland 1 374 687 0,30 Zypern 933 505 0,21 Luxemburg 670 093 0,15 Malta 563 443 0,12 “ EU-27 451 028 881   Schwelle (65 %) 293 168 773   Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2025. Geschehen zu Brüssel am 17. Dezember 2024. Im Namen des Rates Der Präsident BÓKA J. (1)  Beschluss 2009/937/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Annahme seiner Geschäftsordnung (ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 35. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/937/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/3231/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.