Europäische Union

2009/305/EG: Beschluss des Rates vom 15. September 2008 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten

Amtliche Ursprungsfassung

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0 des Abkommens Israel/Dänemark — Artikel 10 des Abkommens Israel/Finnland — Artikel XVII des Abkommens Israel/Frankreich — Artikel 9 des Abkommens Israel/Deutschland — Artikel VI des Abkommens Israel/Griechenland — Artikel VI des Abkommens Israel/Ungarn — Artikel VI des Abkommens Israel/Irland — Artikel 8 des Abkommens Israel/Italien — Artikel 6 des Abkommens Israel/Lettland — Artikel VI des Abkommens Israel/Litauen — Artikel VI des Abkommens Israel/Luxemburg — Artikel VI des Abkommens Israel/Malta — Absatz 7 des Anhangs des Abkommens Israel/Niederlande — Artikel VI des Abkommens Israel/Polen — Artikel 16 des Abkommens Israel/Portugal — Artikel 7 des Abkommens Israel/Rumänien — Artikel 6 des Abkommens Israel/Slowakische Republik — Artikel VI des Abkommens Israel/Slowenien — Artikel VI des Abkommens Israel/Spanien — Artikel 10 des Abkommens Israel/Schweden — Artikel 8 des Abkommens 1975 Israel/Vereinigtes Königreich — Artikel 8 des Abkommens 2001 Israel/Vereinigtes Königreich ANHANG III Liste der sonstigen Staaten, auf die in Artikel 2 dieses Abkommens Bezug genommen wird a) Republik Island (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum); b) Fürstentum Liechtenstein (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum); c) Königreich Norwegen (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum); d) Schweizerische Eidgenossenschaft (gemäß dem Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.