Europäische Union

87/220/EWG: Entscheidung der Kommission vom 26. Februar 1987 über die Zahlung von Vorschüssen und die Rückerstattung der zur Verbesserung der Weinbaustrukturen im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 895/85 von Griechenland gewährten Beihilfen (Nur der griechische Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31987D0220. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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// // // // // // // // // // // // // // // // // // // // // // // // INSGESAMT ( 1 ) IN SPALTE 3 VON ANHANG 2.8 AUFGEFÜHRTE ZAHLEN . ( 2 ) IN SPALTE 4 VON ANHANG 2.8 AUFGEFÜHRTE ZAHLEN . ( 3 ) VOM EAGFL ERHALTENE VORSCHÜSSE . ( 4 ) VORSCHÜSSE FÜR DIE BEGÜNSTIGTEN, WELCHE DIE MASSNAHMEN FINANZIEREN . ( 5 ) LIEGT DER ANTEIL UNTER 80 % ODER ÜBER 120 %, SO IST EIN GETRENNTES BLATT MIT EINER GENAUEN AUFGLIEDERUNG BEIZUFÜGEN .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.