Europäische Union

2003/527/EG,Euratom: Beschluss des Rates vom 15. Juli 2003 zur Änderung von Artikel 23 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs

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Avis juridique important | 32003D0527 2003/527/EG,Euratom: Beschluss des Rates vom 15. Juli 2003 zur Änderung von Artikel 23 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs Amtsblatt Nr. L 188 vom 26/07/2003 S. 0001 - 0002 Beschluss des Rates vom 15. Juli 2003 zur Änderung von Artikel 23 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs (2003/527/EG, Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 245 Absatz 2, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 160 Absatz 2, auf Antrag des Gerichtshofs vom 12. Februar 2003, nach Stellungnahme der Kommission vom 17. Juni 2003, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 3. Juni 2003, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Artikel 20 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der durch den Beschluss 2002/653/EG des Rates(1) geänderten Fassung erlaubt es Drittstaaten, sich an Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof in Fällen zu beteiligen, in denen ein vom Rat mit einem oder mehreren Drittstaaten über einen bestimmten Bereich geschlossenes Abkommen diese Beteiligung vorsieht, wenn ein Gericht eines Mitgliedstaats dem Gerichtshof eine in den Anwendungsbereich des Abkommens fallende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat. (2) Artikel 7 des am 26. Februar 2001 in Nizza unterzeichneten Vertrags von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte(2) hebt das Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften auf und ersetzt es durch das dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügte Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs. (3) Artikel 23 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs enthält die gleichen Bestimmungen wie Artikel 20 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, konnte aber die Änderung durch den Beschluss 2002/653/EG nicht berücksichtigen; Artikel 23 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs ist daher zu ändern - BESCHLIESST: Artikel 1 Dem Artikel 23 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs wird folgender Absatz angefügt: "Sieht ein vom Rat mit einem oder mehreren Drittstaaten über einen bestimmten Bereich geschlossenes Abkommen vor, dass diese Staaten Schriftsätze einreichen oder schriftliche Erklärungen abgeben können, wenn ein Gericht eines Mitgliedstaats dem Gerichtshof eine in den Anwendungsbereich des Abkommens fallende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, so wird die Entscheidung des Gerichts des Mitgliedstaats, die eine solche Frage enthält, auch den betreffenden Drittstaaten zugestellt, die binnen zwei Monaten nach der Zustellung beim Gerichtshof Schriftsätze einreichen oder schriftliche Erklärungen abgeben können." Artikel 2 Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam. Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2003. Im Namen des Rates Der Präsident G. Tremonti (1) ABl. L 218 vom 13.8.2002, S. 1. (2) ABl. C 80 vom 10.3.2001, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.