Europäische Union

2012/477/EU: Beschluss der Kommission vom 20. September 2011 über die Staatliche Beihilfe SA.29338 (C 29/09 (ex N 264/09)) der Bundesrepublik Deutschland an die HSH Nordbank AG (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 6483) Text von Bedeutung für den EWR

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21.8.2012    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 225/1 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 über die Staatliche Beihilfe SA.29338 (C 29/09 (ex N 264/09)) der Bundesrepublik Deutschland an die HSH Nordbank AG (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 6483) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2012/477/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Mitgliedstaaten und sonstigen Beteiligten zur Äußerung nach den vorgenannten Bestimmungen (1), in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Am 30. April 2009 meldete Deutschland bei der Kommission staatliche Maßnahmen zugunsten der HSH Nordbank AG (im Folgenden „HSH AG“) in Form einer Garantie an, die eine Zweitverlusttranche von 10 Mrd. EUR (im Folgenden „Risikoabschirmung“) und eine Kapitalzufuhr von 3 Mrd. EUR (im Folgenden „Rekapitalisierung“) umfasst. Diese Maßnahmen waren indirekt von den öffentlichen Eigentümern der HSH, d. h. der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein (im Folgenden einzeln „Hamburg“ bzw. „Schleswig-Holstein“ oder zusammen „öffentliche Eigentümer“), gewährt worden. (2) Mit der Entscheidung vom 29. Mai 2009 in der Sache N 264/09 (2) (im Folgenden „Rettungsentscheidung“) genehmigte die Kommission die Rekapitalisierung und die Risikoabschirmung für einen Zeitraum von sechs Monaten als nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (3) (AEUV) mit dem Binnenmarkt vereinbare Rettungsmaßnahmen für die HSH AG. In der Entscheidung forderte die Kommission Deutschland auf, innerhalb von drei Monaten einen Umstrukturierungsplan vorzulegen. (3) Am 1. September 2009 legte Deutschland der Kommission einen Umstrukturierungsplan vor. (4) Am 22. Oktober 2009 eröffnete die Kommission in Bezug auf die Risikoabschirmung und die Bewertung der HSH AG im Zusammenhang mit der Rekapitalisierung das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV (im Folgenden „Eröffnungsentscheidung“) (4). (5) Am 21. November 2009 wurde die Eröffnungsentscheidung im Amtsblatt der Europäischen Union (5) veröffentlicht, und die Beteiligten wurden aufgefordert, ihre Stellungnahmen innerhalb von zwei Wochen nach dem Datum der Veröffentlichung abzugeben. (6) Am 30. November und am 11. Dezember 2009 gingen bei der Kommission die Stellungnahmen des Sparkassen- und Giroverbands für Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holsteinischen Sparkassen-Vermögensverwaltungs- und Beteiligungs GmbH & Co. KG (im Folgenden einzeln „SGVSH“ bzw. „SVB“ oder zusammen „Sparkassenverbände“) ein. (7) Am 3. Dezember 2009 beantragten die von J. C. Flowers & Co. LLC beratenen Investoren (im Folgenden „Flowers“) eine Fristverlängerung für die Einreichung von Stellungnahmen; die Kommission gab diesem Antrag am 7. Dezember 2009 statt. Am 17. Dezember 2009 ging der Kommission die Stellungnahme von Flowers zu. (8) Am 1. Dezember 2009 beantragte Deutschland eine Fristverlängerung für die Einreichung von Stellungnahmen; die Kommission gab diesem Antrag am 7. Dezember 2009 statt. Am 7. Dezember 2009 beantragte auch die HSH AG eine Fristverlängerung für die Einreichung von Stellungnahmen; die Kommission gab diesem Antrag am 17. Dezember 2009 statt. Am 17. Dezember 2009 übermittelte Deutschland eine gemeinsame Stellungnahme der Länder und der HSH AG zur Eröffnungsentscheidung. (9) Am 2. Dezember 2009 fand ein Treffen statt, an dem Flowers, die Sparkassenverbände, Deutschland und die Kommission teilnahmen. (10) Am 21. Dezember 2009 übermittelte die Kommission Deutschland die nichtvertraulichen Fassungen der von den Beteiligten übermittelten Stellungnahmen und forderte die deutschen Behörden auf, innerhalb eines Monats seine Anmerkungen dazu zu übermitteln. (11) Am 18. Januar 2010 übermittelte Deutschland die Anmerkungen der Öffentlichen Eigentümer zu den Stellungnahmen von Flowers und den Sparkassenverbänden. (12) Was die Risikoabschirmung und insbesondere die Bewertung des Portfolios der Vermögenswerte, deren Risiko durch die Risikoabschirmung gedeckt ist (im Folgenden „abgeschirmtes Portfolio“) betrifft, fanden im Zeitraum September 2009 bis Februar 2010 zwischen Deutschland und der Kommission mehrere Treffen, Telekonferenzen und sonstige Formen des Informationsaustauschs statt. Deutschland übermittelte unter anderem am 6., 20., 21., 22., 23. und 29. Oktober, am 11., 12., 16. und 27. November und am 17. Dezember 2009 sowie am 26. und 27. Januar und am 19. Februar 2010 zusätzliche Informationen. (13) Der Umstrukturierungsplan, die Risikoabschirmung und die Rekapitalisierung sowie die Bewertung des abgeschirmten Portfolios wurden von Deutschland und den Dienststellen der Kommission in der Zeit von Oktober 2009 bis Juni 2011 im Rahmen einer Reihe von Sitzungen, Telekonferenzen und anderen Formen des Informationsaustauschs behandelt, insbesondere — aber nicht ausschließlich — am 5., 21. und 27. Oktober, am 4., 12., 13., 18., 27. und 30. November und am 7., 9., 14. und 15. Dezember 2009, am 14. und 19. Januar, am 21. April, am 5., 12., 20., 26., 28. und 31. Mai, am 15. Juni, am 13., 16., 22. und 23. Juli, am 30. September, am 22. November und am 9. und 22. Dezember 2010 sowie am 23. und 28. Februar, am 18. März, am 1. und 8. April, am 25. Mai und am 7., 16. und 29. Juni 2011. Die endgültige Fassung des Umstrukturierungsplans wurde am 11. Juli 2011 vorgelegt. (14) Am 5. September 2011 übermittelte Deutschland den Zusagenkatalog, der in Anhang I dieses Beschlusses enthalten ist. 2.   BESCHREIBUNG DER BEGÜNSTIGTEN HSH Nordbank AG (15) Der HSH-Konzern (im Folgenden „HSH“) ist die fünftgrößte deutsche Landesbank mit Sitz in Hamburg und Kiel. Es handelt sich um eine Aktiengesellschaft, die am 2. Juni 2003 im Zuge der Fusion der Hamburgischen Landesbank und der Landesbank Schleswig-Holstein gegründet wurde. Im Oktober 2006 erwarb Flowers (6) von der WestLB 24,1 % der HSH-Anteile (26,6 % der Stimmrechte) in Erwartung eines Börsengangs der HSH im Jahr 2008. (16) Am 31. Dezember 2008 hatte die HSH eine Bilanzsumme von 208 Mrd. EUR und risikogewichtete Vermögenswerte (im Folgenden „RWA“) im Wert von 112 Mrd. EUR. (17) Nach der Umsetzung der von der Kommission in der Rettungsentscheidung vom 29. Mai 2009 genehmigten Maßnahmen ergab sich bei der HSH folgende Eigentümerstruktur: Hamburg 10,89 %; Schleswig-Holstein 10,42 %; HSH Finanzfonds AöR, eine von Hamburg und Schleswig-Holstein gemeinsam errichtete und zu gleichen Teilen kontrollierte Anstalt öffentlichen Rechts, 64,18 %; SGVSH 4,73 %; SVB 0,58 % und Flowers 9,19 % (7). (18) Die HSH ist eine Geschäftsbank mit Kernregion Norddeutschland. Ihre wichtigsten Geschäftsfelder sind Merchant Banking und Private Banking. Die Tätigkeiten im Geschäftsfeld Merchant Banking konzentrieren sich auf die Bereiche Shipping, Firmenkunden, Transport, Immobilien und erneuerbare Energien. Die HSH ist der weltweit größte Schiffsfinanzierer und hat einen erheblichen Marktanteil auf dem Markt für Finanzdienstleistungen im Luftverkehr (Teil des Geschäftsbereichs Transport). Im Dezember 2008 war die HSH an 21 großen Finanzstandorten in Europa, Asien und Amerika vertreten. (19) Die HSH zählt zu den öffentlichen deutschen Kreditinstituten, die bis zum 18. Juli 2005 von den unbeschränkten staatlichen Garantien Anstaltslast und Gewährträgerhaftung profitierten (8). (20) Anfang der 1990er Jahre erfolgten Vermögenswert- und Kapitalübertragungen in Höhe von 523 Mio. EUR, die den Vorgängern der HSH, der Hamburgischen Landesbank und der Landesbank Schleswig-Holstein, einen Vorteil verschafften. Am 20. Oktober 2004 entschied die Kommission, dass diese Übertragungen mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen bildeten, die zurückgefordert werden mussten (9). Die HSH musste einen Betrag von insgesamt 756 Mio. EUR inklusive Zinsen an ihre öffentlichen Eigentümer zurückzahlen. Die HSH leistete diese Rückzahlung in zwei Teilzahlungen am 31. Dezember 2004 und am 3. Januar 2005. (21) Um den Kapitalabfluss auszugleichen, erhöhten die Anteilseigner das Kapital der HSH am 20. Juli 2005 um 556 Mio. EUR (10). Diese Kapitalerhöhung erfolgte aus Gesellschaftsmitteln in Verbindung mit sogenannten Teilzahlungen. Aufgrund dieses Mechanismus hat sich die Eigentumsstruktur nur geringfügig geändert. Am 6. September 2005 entschied die Kommission, dass die Kapitalerhöhung mit dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers im Einklang stand und damit keine staatliche Beihilfe darstellte (11). (22) Mitte Juli 2008 beschlossen die Anteilseigner der HSH, die Eigenkapitalausstattung der HSH zu erhöhen, um ihr Wachstum zu finanzieren. Das Volumen dieser Kapitalmaßnahmen belief sich auf knapp 2 Mrd. EUR; rund 1,26 Mrd. EUR davon waren frisches Kapital. (23) Der erste Teil dieser Kapitalmaßnahmen bestand darin, dass alle stillen Beteiligungen in Höhe von insgesamt 685 Mio. EUR (12) und Vorzugsaktien in Höhe von 57 Mio. EUR, die von den öffentlichen Eigentümern gehalten wurden, in Stammaktien umgewandelt wurden. Zum Zeitpunkt der Umwandlung zeichnete Flowers eine Barkapitalerhöhung, um eine Verwässerung ihres Aktienbesitzes zu vermeiden (13). Infolgedessen erhielt die HSH zusätzlich rund 300 Mio. EUR. (24) Als zweiten Teil der Kapitalmaßnahmen beschlossen die Eigentümer eine neue stille Beteiligung in Form einer Wandelanleihe in Höhe von insgesamt 962 Mio. EUR. Die Teilnahme der öffentlichen und privaten Anteilseigner an der stillen Einlage stand im Verhältnis zu ihren Anteilen (öffentliche 660 Mio. EUR, private 240 Mio. EUR). Weitere 62 Mio. EUR wurden von den privaten Anteilseignern übernommen. Zum 31. Dezember 2010 wurde diese stille Einlage in Stammaktien umgewandelt. (25) Deutschland informierte die Kommission über die in den Randnummern 22 bis 24 beschriebenen Kapitalmaßnahmen. Nach Ansicht der Kommission standen die Investitionen der öffentlichen Anteilseigner mit dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers im Einklang, da ein privater Kapitalgeber sich in erheblicher Weise und zu denselben Bedingungen wie die öffentlichen Anteilseigner an der Transaktion beteiligte; am 1. August 2008 unterrichtete die Kommission Deutschland über ihre Entscheidung, diese Angelegenheit nicht weiterzufolgen. (26) Im Zeitraum 1999-2009 verzeichnete die HSH kumulierte Verluste von 1,85 Mrd. EUR und zahlte kumulierte Dividenden von 354 Mio. EUR an seine öffentlichen Eigentümer. In demselben Zeitraum führten die öffentlichen Eigentümer der HSH [4-5] (*1) Mrd. EUR frisches Kapital zu und garantierten Verbindlichkeiten von bis zu 166 Mrd. EUR. Tabelle 1 HSH-Finanzkennzahlen für die öffentlichen Eigentümer im Zeitraum 1999–2009  (14) Geschäftsjahr 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Gewinn & Verlust (in Mio. EUR) (15) 111 110 204 239 261 127 400 460 270 –3 195 – 838 Kumulierter Gewinn & Verlust (in Mio. EUR) 111 221 425 664 925 1 052 1 452 1 912 2 182 –1 013 –1 851 Dividendenzahlungen an öffentliche Eigentümer (in Mio. EUR)         36 44 72 96 105 0 0 Kumulierte Dividendenzahlungen an öffentliche Eigentümer (in Mio. EUR)         36 80 153 248 354 354 354 Zufuhr frischen Kapitals durch Eigentümer (in Mio. EUR) nach den lokalen GAAP             [300-600] 0 0 [700-1 400 ] 3 000 Kumulierte Kapitalzufuhr durch öffentliche Eigentümer (in Mio. EUR)             [300-600] [300-600] [300-600] [1 000 -2 000 ] [4 000 -5 000 ] Risikoabschirmung — Garantie (in Mrd. EUR)                     10 Garantierte Verbindlichkeiten (in Mrd. EUR), davon     162 166 152 144 161 88 78 75 73 Gewährträgerhaftung (in Mrd. EUR)     162 166 152 144 161 88 78 65 56 SoFFin-Garantien (in Mrd. EUR)     0 0 0 0 0 0 0 10 17 (27) Früher ist die HSH von allen drei großen Ratingagenturen (16) stets im AA-Bereich bewertet worden. Das langfristige Rating spiegelte die von den öffentlichen Eigentümern der HSH gewährten unbeschränkten staatlichen Garantien wider. Die Annahme, dass die öffentlichen Eigentümer weitere Unterstützung gewähren werden, spielt weiterhin eine wesentliche Rolle beim Rating der HSH, wobei Fitch eine Heraufstufung (17) um 7 Stufen vornahm. Moody’s nahm aufgrund von Unterstützungsfaktoren eine Heraufstufung um insgesamt 7 Stufen vor, von denen eine der von den öffentlichen Eigentümern gewährten Unterstützung (regionale Unterstützung) zuzurechnen ist. (28) Das Stand-alone-Rating (bei Moody’s „Bank-Finanzkraftrating“ oder „BFSR“) (18) C spiegelte die Ansicht der Ratingagenturen wider, dass die HSH über eine angemessene Finanzkraft mit einem beschränkten, aber guten Geschäftsmodell verfügt. Nach der BFSR-Methode von Moody’s weisen mit C bewertete Banken entweder akzeptable finanzielle Fundamentaldaten innerhalb eines vorhersehbaren und stabilen Umfelds oder aber gute finanzielle Fundamentaldaten innerhalb eines weniger vorhersehbaren und stabilen Umfelds auf. (29) Im Juli 2004 begann Fitch, die nichtgarantierten Obligationen der HSH im A-Bereich zu bewerten, wobei es das Stand-alone-Rating der HSH bei C beließ. Moody’s und S&P folgten im Juli 2005 mit ihren Ratings für nichtgarantierte Obligationen. Bis zum Beginn der Krise im Jahr 2008 waren die Ratings der HSH stabil. (30) Seit Oktober 2008 sind bei den Ratings der HSH zwei Trends zu beobachten. Der erste Trend begann im Oktober 2008, als Fitch und Moody’s die Stand-alone-Ratings der HSH schrittweise auf den niedrigeren D- und den höheren E-Bereich herabstuften (E ist das niedrigstmögliche BFSR-Rating von Moody’s) (19). Als Gründe für die Herabstufung nannten die Agenturen a) das erhebliche Risiko aus der zyklischen Vermögensbasis der HSH und insbesondere aus den Vermögenswerten im Bereich Shipping. b) den beschränkten Zugang der HSH zu Kapital, obwohl die HSH ein sehr kapitalintensives Kreditgeschäft ausübte und c) die schwache und geringe Rentabilität der HSH im Vergleich zur Zeit vor der Krise, die auf geringere Vermögensrenditen, vergleichsweise höhere Rückstellungen für Risiken im Bereich der mit Vermögen unterlegten Finanzierungen („asset-based finance“) und deutlich höhere Finanzierungskosten als vor der Krise zurückzuführen ist. Ferner äußerten die Agenturen grundlegende Bedenken hinsichtlich des Unternehmensprofils der HSH. Da die HSH keinen wesentlichen Zugang zu Privatkunden hat, wird sie weiterhin von den Geld- und Kapitalmärkten abhängig sein, auf denen sie jedoch Schwierigkeiten haben wird, ausreichende finanzielle Mittel aufzunehmen. Die Einhaltung strengerer aufsichtsrechtlicher Vorschriften für Kapitalisierung, Liquiditätspuffer und Finanzierungsungleichgewichte wären für eine reine Wholesalebank wie die HSH eine besondere Herausforderung. (31) Der zweite Trend begann im Mai 2009, als S&P das Rating der HSH auf BBB + herabstufte, gefolgt von Moody’s und Fitch, die die HSH im Mai und Juli 2010 auf A3/A- zurückstuften. Zur Begründung der Herabstufung wiesen die Ratingagenturen darauf hin, dass die weitere Unterstützung durch die öffentlichen Eigentümer aufgrund a) der EU-Beihilfevorschriften und b) ihrer Haushaltszwänge begrenzt sein werde. Die bisherigen umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen lasteten schwer auf der Finanzstärke der öffentlichen Eigentümer, so dass sie in geringerem Umfange geneigt seien, weitere Unterstützung zu gewähren. Ein wichtiger Aspekt bei der Bewertung der weiteren Bereitschaft der öffentlichen Eigentümer, Unterstützungsmaßnahmen zu ergreifen, war der große Umfang der unter Inanspruchnahme der „Grandfathering“-Klausel (20) emittierten Schuldtitel, der damals in der Bilanz der HSH verblieb. Die zur Gewährung der Rettungsmaßnahmen führenden Ereignisse (32) Bereits im Jahr 2007 wurde der Wert des strukturierten Kreditportfolios (CIP) (21) der HSH von 30 Mrd. USD infolge der Finanzkrise um 1,3 Mrd. EUR nach unten berichtigt. Die Ausweitung der Krise auf die Realwirtschaft wirkte sich auf das traditionelle Kreditportfolio und die Qualität der Forderungen der HSH aus ihren Finanzierungstätigkeiten in den Bereichen Shipping, Transport, Immobilien und erneuerbare Energien negativ aus. Eine weitere Abwärtskorrektur des Wertes des CIP um 1,6 Mrd. EUR und eine Risikovorsorge von 1,9 Mrd. EUR für das Kreditgeschäft trugen erheblich zu dem negativen Ergebnis von 3,2 Mrd. EUR im Jahr 2008 bei. (33) Der Konkurs des Bankhauses Lehman Brothers im September 2008 führte zu einer weiteren Verschärfung der Refinanzierungsschwierigkeiten der HSH, so dass die HSH beim Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (im Folgenden „SoFFin“) Liquiditätsgarantien in Höhe von 30 Mrd. EUR beantragte. (34) Am 29. April 2009 teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden „BaFin“) der HSH mit, sie vertrete aufgrund der derzeitigen aufsichtsrechtlichen Situation der HSH die Auffassung, dass es für die HSH schwierig sei, die gesetzlichen Kapitalanforderungen zu erfüllen. Die BaFin kündigte an, sie werde nach Paragraf 47 des deutschen Kreditwesengesetzes ein Moratorium anordnen, wenn die Eigentümer der HSH die Kapitalbasis der HSH nicht aufstockten. (35) Am 6. Mai 2009 stufte S&P das Rating der HSH um zwei Stufen von (A) auf (BBB+) mit negativem Ausblick herab. 3.   DIE BEIHILFEMASSNAHMEN (36) Die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg haben der HSH im Mai und Juni 2009 zwei Beihilfemaßnahmen zugestanden: Eine Rekapitalisierung von 3 Mrd. EUR und eine Zweitverlustgarantiemaßnahme (im Folgenden „Risikoabschirmung“) von 10 Mrd. EUR. Zudem erhielt die HSH eine dritte Beihilfemaßnahme in Form von Liquiditätsgarantien von SoFFin, welche sich am Ende auf 17 Mrd. EUR beliefen (im Folgenden „Liquiditätsgarantien“ genannt). 3.1.   DIE REKAPITALISIERUNG (37) Die Rekapitalisierung bestand in der Zuführung von Barkapital in Höhe von insgesamt 3 Mrd. EUR Core-Tier-1-Kapital gegen stimmberechtigte Stammaktien. Die Aktien wurden von der HSH AG emittiert und vollständig von der HSH Finanzfonds AöR gezeichnet. Die HSH Finanzfonds AöR ist eine von Hamburg und Schleswig-Holstein gemeinsam errichtete und zu gleichen Teilen im Eigentum und unter der Kontrolle der Länder stehende Anstalt öffentlichen Rechts. (38) Die HSH Finanzfonds AöR brachte die für die Rekapitalisierung benötigten finanziellen Mittel durch Begebung einer Anleihe an den Kapitalmärkten auf. Die sich aus der Anleihenemission ergebenden Verbindlichkeiten der Anstalt werden zu gleichen Teilen von Hamburg und Schleswig-Holstein als Teilschuldner und durch Garantien gegenüber den Anleiheninhabern garantiert. Die von der HSH Finanzfonds AöR emittierte Anleihe dient allein dazu, die Rekapitalisierung der HSH zu finanzieren. Die HSH Finanzfonds AöR fungiert ausschließlich als Zweckgesellschaft für Hamburg und Schleswig-Holstein und verfolgt neben der Rekapitalisierung und der Risikoabschirmung keine weiteren Ziele. (39) Der Ausgabepreis der neuen Aktien wurde auf der Grundlage einer Bewertung der HSH durch PricewaterhouseCoopers (im Folgenden „PwC“) festgelegt, die eine Unternehmenswertbandbreite zwischen [> 2] Mrd. EUR und [< 3] Mrd. EUR ([> 19] EUR bis [< 28] EUR pro Aktie) ergab. Auf der Grundlage der Bewertung liegt der Durchschnittswert der HSH bei [2-3] Mrd. EUR ([19-28] EUR pro Aktie). Das Wertgutachten wurde vor der Herabstufung des Ratings für die HSH vom 6. Mai 2009 erstellt. Die Auswirkung der Herabstufung auf den Wert der HSH wurde bei der Bewertung nicht berücksichtigt, floss aber in die Beratungen über die Festlegung des Ausgabepreises ein. Die Bewertung basierte auf der Annahme, dass im Jahr 2013 eine Heraufstufung auf das vorhergehende Rating (A) erfolgen würde. (40) Hamburg und Schleswig-Holstein wollten eine jährliche Vergütung von 10 % für die 3 Mrd. EUR an neu zugeführtem Kapital (300 Mio. EUR pro Jahr) erzielen. Da die im Geschäftsplan der HSH prognostizierten Gewinne für den Zeitraum 2009-2012 nicht ausreichten, um auf alle Stammaktien 10 % Dividende zu zahlen, wurde der Ausgabepreis der neuen Stammaktien um die im Zeitraum 2009-2012 nicht gezahlten Dividende von 10 % gesenkt. Der Gegenwartswert der Zahlung einer Dividende von 10 % für den Zeitraum 2009-2012 beläuft sich auf [650-800] Mio. EUR ([3-6] EUR pro Aktie). Der Preis für die neuen Aktien wurde auf 19 EUR pro Aktie ([19-28] EUR minus [3-6] EUR) festgesetzt. HSH Finanzfonds AöR erwarb 157 894 737 neue Stammaktien. (41) Die Sparkassenverbände und Flowers beteiligten sich nicht an der Rekapitalisierung, wodurch sich die Anteile der beiden Sparkassenverbände und Flowers von 13,20 %, 1,62 % bzw. 25,67 % auf 4,73 %, 0,58 % bzw. 9.19 % verwässerten und die gemeinsamen direkten und indirekten Beteiligungen von Hamburg und Schleswig-Holstein (einschließlich der über die HSH Finanzfonds AöR gehaltenen Anteile) sich von 59,51 % auf 85,49 % erhöhten. 3.2.   DIE RISIKOABSCHIRMUNG (42) Die Risikoabschirmung wurde gleichzeitig mit der Rekapitalisierung im Juni 2009 eingerichtet. Auch sie wurde direkt von der HSH Finanzfonds AöR gewährt. Die Sparkassenverbände und Flowers beteiligten sich nicht an dieser Maßnahme. Die Risikoabschirmung besteht in einer Zweitverlustgarantie in Höhe von 10 Mrd. EUR, die die HSH vor Verlusten schützt, die ab einem bestimmten Stichtag im März 2009 in einem Portfolio von insgesamt rund 172 Mrd. EUR auflaufen (Forderungshöhe von 187 Mrd. EUR bei Ausfall). Die Erstverlusttranche von 3,2 Mrd. EUR wird von der HSH selbst getragen. Die Zweitverlusttranche von bis zu 10 Mrd. EUR geht zu Lasten der HSH Finanzfonds AöR. Über 13,2 Mrd. EUR hinausgehende Verluste (Erst- und Zweitverlusttranche zusammengenommen) sind von der HSH zu tragen. Der Übernahmewert des abgeschirmten Portfolios liegt bei [rund 168] Mrd. EUR (Gesamtvermögenswert von [rund 172] Mrd. EUR minus 3,2 Mrd. EUR). (43) Grundsätzlich kann die HSH die Garantie jederzeit kündigen, bis zum 31. Dezember 2013 ist eine derartige Kündigung allerdings auf insgesamt [2-5] Mrd. EUR und auf [1-4] Mrd. EUR pro Jahr beschränkt. Am 9. März 2011 kündigte die HSH 1 Mrd. EUR der Garantie. Am 18. Juni 2011 und erneut am 6. September 2011 kündigte die HSH weitere 1 Mrd. EUR der Garantie, so dass die verbleibende Garantie auf 7 Mrd. EUR gesunken ist. Die BaFin wurde über die Kündigungen unterrichtet. Die BaFin erklärte, sie würde keinen Einspruch dagegen erheben. Zusammensetzung des abgeschirmten Portfolios (44) Wertgeminderte Vermögenswerte wie Asset-Backed-Securities („ABS“) machen rund [3-6] % des von der Risikoabschirmung abgedeckten Portfolios von [rund 172] Mrd. EUR aus. Den größten Teil der abgeschirmten Vermögenswerte bilden Kundenkredite, die die Kerntätigkeit der HSH darstellen. Das abgeschirmte Portfolio lautet auf verschiedene Währungen, u. a.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.