Europäische Union

89/207/EWG: Beschluß des Rates vom 27. Februar 1989 über den Abschluß des ergaenzungsprotokolls zum abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta

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Avis juridique important | 31989D0207 89/207/EWG: Beschluß des Rates vom 27. Februar 1989 über den Abschluß des ergaenzungsprotokolls zum abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta Amtsblatt Nr. L 081 vom 23/03/1989 S. 0001 - 0001 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 15 S. 0011 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 15 S. 0011 BESCHLUSS DES RATES vom 27. Februar 1989 über den Abschluß des Ergänzungsprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta (89/207/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 238, auf Empfehlung der Kommission, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1), in der Erwägung, daß es sich empfiehlt, das Ergänzungsprotokoll zu dem am 5. Dezember 1970 in Valletta unterzeichneten Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta (2) zu genehmigen, mit dem einige Bestimmungen des Assoziationsabkommens angepasst werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Ergänzungsprotokoll zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta sowie die Anhänge I bis VI dieses Zusatzprotokolls werden im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls und seiner Anhänge ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 5 des Protokolls vorgesehene Notifizierung vor (3). Artikel 3 Dieser Beschluß wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam. Geschehen zu Brüssel am 27. Februar 1989. Im Namen des Rates Der Präsident P. SOLBES (1) ABl. Nr. C 69 vom 20.3.1989. (2) ABl. Nr. L 61 vom 14.3.1971, S. 2. (3) Siehe Seite 80 dieses Amtsblatts.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.