Europäische Union

2005/167/EG: Beschluss der Kommission vom 28. Februar 2005 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft zur Veröffentlichung der Unterlagen der Welttierschutzkonferenz des OIE vom Februar 2004 als CD-ROM

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1.3.2005    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 55/92 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 28. Februar 2005 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft zur Veröffentlichung der Unterlagen der Welttierschutzkonferenz des OIE vom Februar 2004 als CD-ROM (2005/167/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich (1), insbesondere auf Artikel 20, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß der Entscheidung 90/424/EWG führt die Gemeinschaft die wissenschaftlichen und technischen Maßnahmen durch, die für die Weiterentwicklung des Veterinärrechts der Gemeinschaft sowie der Aus- und Fortbildung im Veterinärbereich notwendig sind, bzw. unterstützt die Mitgliedstaaten bei deren Durchführung. (2) Das von der Gemeinschaft ausgearbeitete und verbreitete Material für die OIE-Weltkonferenz trägt zur Weiterentwicklung des Veterinärrechts der Gemeinschaft sowie der Aus- und Fortbildung im Veterinärbereich bei. (3) Mit dem Beschluss 2004/72/EG der Kommission vom 5. Dezember 2003 über die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der Welttierschutzkonferenz des OIE im Jahr 2004 (2) wurden die Maßnahmen zur Veröffentlichung und Verbreitung des technischen und wissenschaftlichen Materials für die Tierschutzkonferenz des OIE im Jahr 2004, die bis zu einem Höchstbetrag von 40 000 EUR aus der Haushaltslinie B1-331 des Haushaltsplans der Europäischen Union 2003 finanziert werden sollten, genehmigt. (4) Die Druckversion der Konferenzunterlagen wurde zwar schon im Mai 2004 erstellt und verbreitet, die CD-ROM-Version wird jedoch voraussichtlich nicht vor Februar 2005 verfügbar sein und in Rechnung gestellt werden. (5) Die für diese Maßnahmen vorgesehenen, nicht getrennten Zahlungsermächtigungen sind am 31. Dezember 2004 verfallen. (6) Daher ist es angebracht, die Maßnahmen zur Erstellung der CD-ROM-Version der Konferenzunterlagen bis zu einem Höchstbetrag von 25 000 EUR aus der Haushaltslinie 17.04.02 des Haushaltsplans der Europäischen Union 2005 zu finanzieren. (7) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit — BESCHLIESST: Einziger Artikel Die Mittel der Haushaltslinie 17.04.02 des Haushaltsplans der Europäischen Union 2005 können bis zu einem Höchstbetrag von 25 000 EUR für die Restzahlungen im Rahmen der von der Kommission am 5. Dezember 2003 genehmigten Maßnahmen zur „Veröffentlichung und Verbreitung des technischen und wissenschaftlichen Materials für die Tierschutzkonferenz des OIE im Februar 2004“ verwendet werden. Brüssel, den 28. Februar 2005 Für die Kommission Markos KYPRIANOU Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 224 vom 18.8.1990, S. 19. Entscheidung zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 325 vom 12.12.2003, S. 31). (2)   ABl. L 16 vom 23.1.2004, S. 56.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.